Bebauungspläne
Laufende Planverfahren
Bebauungsplan "Hansjakob-Areal"
Der Gemeinderat der Gemeinde Steißlingen hat am 21.02.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Hansjakob-Areal“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Bebauungsplan Seebühl II
Der Gemeinderat der Gemeinde Steißlingen hat am 21.10.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Seebühl“ sowie nach getrennter Satzung die örtlichen Bauvorschriften „Seebühl II“ aufzustellen. Der Entwurf der Planung wurde zusammen mit den Örtlichen Bauvorschriften gebilligt. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Verfahren
In der Sitzung vom 14.11.2022 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans im Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen. Zwischenzeitlich hat das Bundesverwaltungsgericht (4 CN 3.22 BVerwG 18.07.2023) den § 13b BauGB als nicht vereinbar mit dem Recht der Europäischen Union erklärt. Die Unanwendbarkeit des § 13b BauGB hat zur Folge, dass der Bebauungsplan im Regelverfahren erstellt werden muss. Obwohl bereits eine Informationsveranstaltung am 21.11.2022 und eine Offenlegung in der Zeit vom 02.12.2022 bis 12.01.2023 stattfand, sollen im Regelverfahren nochmals beide Verfahrensschritte nach § 3 und § 4 BauGB durchgeführt werden.
Die aus den bereits eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus dem beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB gewonnenen Erkenntnisse haben Einfluss in die weiteren Planungen gefunden und wurden abgewogen.
Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO festgesetzt und befindet sich mit einer Gesamtfläche von ca. 18.000 m² am nordwestlichen Siedlungsbereich der Gemeinde im Gewann „Auf dem Seebühl“.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Seebühl II“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Randbereich der Gemeinde geschaffen werden. Derzeit sind die Flurstücke im Plangebiet landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen im Außenbereich und somit nicht bebaubar. Ziel ist es, dieses Flächenpotential einer Wohnnutzung zuzuführen und so dem Wohnraumbedarf gerecht zu werden. Bei der Einbindung dieser Flächen ist ein besonderer Schwerpunkt der sparsame Umgang mit Grund und Boden. Neben einzelnen Bauplätzen für Einfamilienwohnhäuser wird daher angestrebt, eine Vielzahl der Flächen durch eine flächenschonendere Bebauung in Form von kleineren Bauplätzen, Reihenhausbebauungen sowie Mehrfamilienhäusern zu entwickeln.
Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB und in einzelnen Gutachten enthalten sind. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (Zusammenfassung nach Themenblöcken - Schutzgütern - mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung):
- Mensch (inklusive schalltechnische Untersuchung Gewerbelärm),
- Tiere und Pflanzen (inklusive Artenschutzrechtlicher Prüfung),
- Fläche, Boden
- Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter
- Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen des Verfahrens nach § 13 b BauGB.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufgrund der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens im Regelverfahren, insbesondere in Folge des zwischenzeitlich erstellten Umweltberichts, sollen im Rahmen einer nochmaligen frühzeitigen Beteiligung/Unterrichtung sowohl die Öffentlichkeit wie auch die zu beteiligenden Behörden und Träger öffentlicher Belange nochmals umfassend über die Planung informiert werden. Dazu sind der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, einschließlich des Umweltberichts und der vorliegenden Gutachten hier auf der Homepage der Gemeinde Steißlingen
in der Zeit
vom 29.10.2024 bis einschließlich 02.12.2024
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden als alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet bei der Gemeindeverwaltung Steißlingen, Schulstraße 19, 78256 Steißlingen, Rathausaltbau, Zimmer 3 während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Es besteht die Möglichkeit, die Planung mit Vertreter*innen der Verwaltung zu erörtern und zu der Planung Stellung zu nehmen. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können die Gelegenheit zur Äußerung wahrnehmen.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Steißlingen) bei der Gemeinde abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB).
Dienststunden der Gemeindeverwaltung Steißlingen
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr
Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr
Steißlingen, 24.10.2024
gez. Benjamin Mors
Bürgermeister
Abgeschlossene Planverfahren
Auf dem Seebühl und Hinter Zinnen
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 20.06.1969
Beurener Straße
Allgemeines Wohngebiet
Pläne Beurener Straße rechtskräftig seit 08.05.2014
Pläne 1. Teiländerung rechtskräftig seit 21.04.2016
Breiten I und Stäudler
Breiten I und Stäudler rechtskräftig seit 22.01.1964
Erweiterung rechtskräftig seit 21.05.1968
1. Änderung rechtskräftig seit 23.03.1984
Breiten I
Allgemeines Wohngebiet / Reines Wohngebiet
2. Bauabschnitt, rechtskräftig seit 28.04.1969
2. Bauabschnitt, 1. Änderung rechtskräftig seit 20.12.1991
3. Bauabschnitt 1972
3. Bauabschnitt, 1. Änderung rechtskräftig seit 27.02.1976
3. Bauabschnitt, 2. Änderung rechtskräftig seit 08.12.1981
Brunnengarten
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 22.03.1972
Dorfmitte
Rechtskräftig seit 29.06.2023
Friedhofstraße
Rechtskräftig seit 11.05.2017
Gletschgenwies
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 15.04.1994
1. Änderung rechtskräftig seit 03.02.2005
Hard
Industriegebiet
Rechtskräftig seit 23.07.1974
1. Änderung rechtskräftig seit 25.01.1986
4. Änderung rechtskräftig seit 29.09.1987
5. Änderung rechtskräftig seit 29.07.2004
6. Änderung rechtskräftig seit 21.05.2019
7. Änderung rechtskräftig seit 28.05.2020
Hard Süd
Gewerbegebiet
Rechtskräftig seit 24.01.2003
2. Änderung rechtskräftig seit 23.08.2007
Helanthium Erweiterung
Rechtskräftig seit 24.09.2015
Kapellenstraße Wiechs
Rechtskräftig seit 15.04.2010
Korisgaß, 1. Änderung
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 15.06.2023
Kronenareal
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 19.03.2015
Mesenhag - Tal II
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 20.06.1969
1. Änderung rechtskräftig seit 07.05.1982
Rehmenbach I
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 02.10.1997
Rehmenbach II
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 29.10.1998
Rehmenbach - Spielplatz
Rechtskräftig seit 13.01.2006
Seestraße
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 31.03.2022
Sportareal Mindlestal
Rechtskräftig seit 05.03.1993
Steinrenne
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 23.08.2007
1. Änderung rechtskräftig seit 17.01.2008
Stockreute
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 30.12.1974
Tal II
Reines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 10.04.1975
2. Änderung rechtskräftig seit 08.06.1990
3. Änderung rechtskräftig seit 30.11.1990
Tal Erweiterung
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 15.11.2018
Untere Singener Straße
Rechtskräftig seit 10.01.1992
Erweiterung rechtskräftig seit 11.01.2007
Erweiterung, 1. Änderung rechtskräftig seit 21.03.2013
Vor Eichen
Rechtskräftig seit 09.01.2014
Wornbühl
Rechtskräftig seit 28.05.1982
1. Änderung, rechtskräftig seit 28.05.1982
Ziegelweg
Rechtskräftig seit 23.03.2000
1. Änderung rechtskräftig seit 15.09.2005
Ziegelweg Süd
Allgemeines Wohngebiet
Rechtskräftig seit 29.07.2002
1. Änderung rechtskräftig seit 15.09.2005