Grundversorgung in der Gemeinde Steißlingen
Gemäß § 36 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben die Betreiber von Energieversorgungsnetzen in der allgemeinen Versorgung festzustellen, wer in ihrem Netzgebiet Grundversorger ist.
Gemäß § 36 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben die Betreiber von Energieversorgungsnetzen in der allgemeinen Versorgung festzustellen, wer in ihrem Netzgebiet Grundversorger ist.