19.12.2024
Hinweis zum Widerrufsrecht bei Gruppenauskünften an Parteien für Wahlwerbung
Im Rahmen der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erhalten politische Parteien gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) auf Antrag Gruppenauskünfte aus dem Melderegister.
Weiterlesen