Gemeinderatssitzung
Sitzungssaal des Rathauses
Öffentliche Gemeinderats-Sitzung am 28.04.2014
Tagesordnung öffentlich:
Bürgerfragestunde und Fragestunde für die Jugend
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.04.2014
2. Gemeinschaftsschule – Anmeldungen zum Schuljahr 2014/2015
- Zustimmung als Schulträger für eine Außenstelle bzw. eine vierte Klasse
3. Bebauungsplan Beurener Straße
- Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Offenlage
- Beschlussfassung als Satzung
4. Vergabe der WLAN-Ausrüstung für den Schulneubau
5. Vergabe der Arbeiten zur Dachsanierung am FC-Clubheim und Narrenschopf
6. Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2013
7. Nutzung der Torkel für Public Viewing während der Fußball-WM
8. Baugesuche - Bauvoranfragen
9. Bekanntgaben – Anträge
Die Steißlinger Bevölkerung ist herzlich eingeladen, an der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates teilzunehmen.
Artur Ostermaier
Bürgermeister
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.04.2014
- Gemeinschaftsschule – Anmeldungen zum Schuljahr 2014/2015
Bürgermeister Ostermaier verweist auf die Beschlussfassung des Gemeinderates, für das kommende Schuljahr letztmals eine Ausnahme von der generellen Zweizügigkeit der GMS Steißlingen zuzulassen. Unter Einbezug des Neubaus lassen die räumlichen Kapazitäten noch einmal die Aufnahme von drei 5. Klassen zu. Dies bestätigt auch Schulamtsdirektor Schellinger vom Staatlichen Schulamt Konstanz. Nachdem auch aus rechtlicher Sicht die Gründung einer Außenbereichsklasse in Böhringen nicht möglich ist, muss das Schulamt eine Schülerlenkung an andere Schulen entsprechend § 88 Schulgesetz durchführen. Etwa 30 SchülerInnen von den 100 Anmeldungen sind hiervon betroffen.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Schellinger für die klare Stellungnahme. Damit folgt das Staatliche Schulamt dem Anliegen und Bedenken der Gemeinde als Schulträger, der Schulleitung sowie zahlreicher Eltern, die einen Qualitätsverlust für unsere Gemeinschaftsschule aufgrund der überzähligen Anmeldungen befürchteten. In der anschließenden Diskussion zeigt sich der Gemeinderat erleichtert über diese Nachricht. Bedauern wird den betroffenen Eltern ausgesprochen, da sie ihre Wunschschule nicht erhalten können. Hierzu wird vom gesamten Gremium der Wunsch geäußert, dass sich die Stadt Radolfzell zügig auf den Weg zur Gründung einer eigenen Gemeinschaftsschule macht.
- Bebauungsplan Beurener Straße
Während der Offenlage vom 31.01.2014 bis 04.03.2014 hatten die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, sich zu den Planungsentwürfen zu äußern.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die zusätzliche Verkehrsbelastung ist aufgrund der vorgesehenen Bebauungsstruktur überschlägig ermittelt worden. Die Gemeinde hält das zusätzliche Verkehrsaufkommen von ca. 16 Pkw in der Spitzenstunde für vertretbar. Des weiteren werden privatrechtliche Vereinbarungen für den Lärmschutz getroffen. Eine Erschließung aus Richtung der Seeblickhalle ist aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse nicht möglich.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange
Um der zunehmenden Lärmproblematik durch Klimageräte und Luftwärmepumpen zu begegnen, sind entsprechende Aufstellungshinweise auf Anregung des LRA in die Hinweise übernommen worden. Die Pflanzgebote für private Grundstücke sind so verändert worden, dass alternativ Bäume, Streuobstbäume oder Sträucher gepflanzt werden können. Der Sachbereich Nahverkehr und Straßen des Landratsamtes Konstanz fordert die Einhaltung des Sichtdreiecks zur Beurener Straße. Das Sichtdreieck ist in den Bebauungsplan übernommen worden. Das Straßenverkehrsamt und das Polizeipräsidium Konstanz hinterfragen die geplante Einbahnstraßenregelung. Es wird dadurch eine Mehrbelastung der angrenzenden Wohnquartiere und eine mangelnde Akzeptanz der Regelung befürchtet. Die Abwägung dieser Einwendung wird damit begründet, dass zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen getroffen wurden. Eine Belastung der angrenzenden Wohnquartiere wird als gering eingestuft.
In diesem Zusammenhang wird auch die Befahrbarkeit der schmalen Straße durch Lkws diskutiert. Dies sei aus Sicht eines Gemeinderates problematisch. Dazu wurden jedoch von Seiten der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei keine Bedenken vorgetragen, so dass ein Durchkommen auch großer Fahrzeuge durchaus möglich ist.
Beschluss (14 Ja):
1. Der Gemeinderat stimmt den vorgestellten Abwägungsvorschlägen zu den seitens der Träger öffentlicher Belange während der förmlichen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen auf der Grundlage der Sitzungsvorlage und wie darin abgewogen zu.
2. Der Gemeinderat stimmt den vorgestellten Abwägungsvorschlägen zu den während der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen auf der Grundlage der Sitzungsvorlage und wie darin abgewogen zu.
3. Der Gemeinderat beschließt die Satzung zum Bebauungsplan „Beurener Straße (Stand 10.04.14) sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Beurener Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO). Die Satzungen sind ortsüblich bekanntzumachen und in Kraft zu setzen sowie dem Landratsamt Konstanz gemäß § 4 Abs. 3 GemO vorzulegen.
- Vergabe der WLAN-Ausrüstung für den Schulneubau
EDV-Fachplaner Hagenau verweist darauf, dass mit dem Beschluss zur Anschaffung von transportabeln Notebooks für die Schüler- und Lehrerschaft die Schaffung eines leistungsfähigen und zukunftsorientierten WLAN-Netzes notwendig ist. Dies entspricht auch dem Konzept der Gemeinschaftsschule, die das individuelle und räumlich flexible Lernen fordert.
EDV-Fachplaner Peter stellt dem Gremium die geplante WLAN-Konzeption für den Schulneubau im Einzelnen vor. Zum Einsatz kommen soll ein ausgereiftes und qualitativ hochwertiges Produkt eines WLAN-Excess-Points, welches viele Vorteile gegenüber günstigeren Fabrikaten bietet.
Bürgermeister Ostermaier lobt die qualitativ hohe WLAN-Technik, die hier zum Einsatz kommen soll. Er bemerkt, dass lediglich ein Angebot mit rund 34.000,00 € vorliegt und er dieses nur beschränkt einschätzen kann. Herr Peter bemerkt, dass diese WLAN-Technologie nur sehr wenige Firmen im deutschen Raum anbieten können. Hauptamts¬leiter Schmeh führt hierzu aus, dass es durchaus wünschenswert ist, einen örtlich nahe gelegenen Anbieter für eine möglichst schnelle Reaktionszeit bei Ausfall des Schulnetzes zu haben.
Der Gemeinderat tut sich schwer, in der heutigen Sitzung dem Angebot zuzustimmen, zumal kein weiteres Angebot vorliegt. Mit der Vergabe des Neubaus legt man sich zudem auch auf ein WLAN-Netz für die weiteren Gebäude der Schule fest. Hier wird die Angabe der Gesamtkosten eingefordert. Bürgermeister Ostermaier verweist daraufhin den TOP in den nächsten Schulbauausschuss. Dort sollen die offenen Fragen unter der Vorlage eines Gesamtkonzepts genauer beleuchtet werden.
- Vergabe der Arbeiten zur Dachsanierung am FC-Clubheim und Narrenschopf
Die Arbeiten zur Dachsanierung am FC-Clubheim und an der Storchenstube wurden vom Architekturbüro Risoli beschränkt ausgeschrieben.
Notwendig ist, am FC-Clubheim die Eindeckung mit Eternitplatten samt Isolierung zu entfernen und durch einen isolierenden und wasserdichten Dachaufbau mit Ziegeleindeckung zu ersetzen. Architekt Risoli empfiehlt, im Zusammenhang mit den Arbeiten auch die dunkel gestrichene Unterschalung der Überdachung zu erneuern. Auf Nachfrage erwidert er, dass das Ersetzen günstiger ist als die Vorhandene abzuschleifen und neu zu streichen.
Beim FC-Clubheim wurden alternativ die Preise für den Einbau von 2 Dachfenstern abgefragt, da von der Südseite praktisch keine Belichtung des Gastraumes möglich ist und deshalb auch tagsüber das Licht eingeschaltet werden muss. Der Gemeinderat befürwortet den Einbau, auch wenn seitens der Gemeinde keine vertragliche Verpflichtung hierzu besteht.
Beschluss (14 Ja):
1. Der Auftrag über die Dachsanierung am FC-Clubheim wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 23.04.2014 zum Angebotspreis von 52.687,63 € an die Fa. Holzbau Muffler aus Orsingen-Nenzingen vergeben.
2. Mit dieser Dachsanierung werden im Gastraum 2 Dachfenster mit Sonnenschutzrolo eingebaut. Mit dem FC wird die Frage des Öffnens dieser Dachfenster erörtert. Der Gesamtpreis mit elektrischer Steuerung liegt bei 4.341,12 €.
3. Der Auftrag über die Dachsanierung an der Storchenstube wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 23.04.2014 zum Angebotspreis von 18.042,42 € an die Fa. Holzbau Muffler aus Orsingen-Nenzingen vergeben.
4. Der Auftrag über die Gerüststellung zur Dachsanierung am FC-Clubheim wird zum Angebotspreis von 4.931,44 € an die Fa. Grossholz aus Bräunlingen vergeben.
5. Der Auftrag über die Gerüststellung zur Dachsanierung an der Storchenstube wird zum Angebotspreis von 2.284,09 € an die Fa. T.+ S. Wolf aus Löffingen-Unadingen vergeben.
- Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2013
Kämmerer Blüthgen führt aus, dass zur haushaltstechnischen Abwicklung von Maßnah¬men und Investitionen des Vermögenshaushaltes, die sich über mehrere Haushaltsjahre hin erstrecken, die Gesetzeslage die Möglichkeit zur Bildung von Haushaltsresten vor¬sieht. Demnach dürfen in den Haushaltsplänen der Vorjahre veranschlagte Mittel nach erfolgter Übertragung auch in den Folgejahren vollzogen werden.
Beschluss (14 Ja):
Der Gemeinderat beschließt die Bildung der vorgeschlagenen Haushaltsausgabe¬reste für den Neubau des Feuerwehrhauses und den Neubau der Gemeinschaftsschule mit 3.147.751,64 € für das Haushaltsjahr 2013.
- Nutzung der Torkel für Public Viewing während der Fußball-WM
Bürgermeister Ostermaier führt aus, dass die Pfadfinderschaft St. Georg Steißlingen bei der bevorstehenden Fußball-WM in Brasilien wieder die Torkel für ein Public Viewing nutzen möchte. Die Spiele werden allerdings aufgrund der Zeitverschiebung z. T. erst ab 21.00 Uhr übertragen. Das Spielende liegt meist weit über 22.00 Uhr.
Entsprechend der Benutzungsordnung der Torkel sollte um 22.00 Uhr das generelle Veranstaltungsende sein. Der Vorsitzende schlägt vor, aus Rücksicht gegenüber den Anwohnern auf die Zurverfügungstellung der Torkel für das Public Viewing für die Fußball-WM 2014 zu verzichten.
Als Sprecherin der Pfadfinderschaft meldet sich Frau Renz zu Wort. Sie betont, dass die Pfadfinder durchaus Verständnis für die Ablehnung der Torkel als Übertragungsstätte haben. Sie kündigt an, weiter „am Ball zu bleiben“. Der Bürgermeister ergänzt, dass er kreative Ideen für einen Alternativstandort gerne unterstützt.
Beschluss (13 Ja, 1 Enthaltung):
Dem Antrag der Pfadfinderschaft St. Georg Steißlingen auf Überlassung der Torkel bei der bevorstehenden Fußball-WM wird unter den gegebenen Umständen des späten Spielbeginns und der notwendigen Rücksichtnahme auf die Nachbarn nicht zugestimmt.
- Baugesuche – Bauvoranfragen
1 Bauvoranfrage wird das Einvernehmen unter der Bedingung erteilt, dass eine öffentlich-rechtlich gesicherte Erschließung vorliegt.
1 Bauvorhaben wird das Einvernehmen über die Befreiung der Traufhöhe im Bereich des Widerkehrs um 1,62 m erteilt.
1 Bauvorhaben wird das Einvernehmen über die Befreiungen erteilt.
1 Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.