Gemeinderatssitzung
Sitzungssaal des Rathauses
Gemeinderatssitzung am 15.09.2014
Bürgerfragestunde
Tagesordnung:
1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 04.08.2014
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
3. Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
4. Gemeinschaftsschule
- Vergabe der Lernmittelausstattung des NWA-Raums
- Vergabe des Auftrages für die Schließanlage
- Termin und Ablauf der offiziellen Übergabe des Neubaus
5. Vergabe von Arbeiten am Feuerwehrgerätehaus
- Schlosserarbeiten - Geländer
- WC-Trennwände
6. Vergabe von Arbeiten zur Instandsetzung von Wirtschaftswegen
7. Gewährung eines Zuschusses zur Finanzierung von E-Boards an den Schulförderverein
8. Genehmigung einer Spende
9. Baugesuche - Bauvoranfragen
10. Bekanntgaben – Anträge
Die Steißlinger Bevölkerung ist herzlich eingeladen, an der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates teilzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Artur Ostermaier
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 15.09.2014
- Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
Bürgermeister Ostermaier gibt bekannt, dass der Verkauf der Gewerbefläche Flst.Nr. 6714/63 im Gewerbegebiet „Hard“ an die Firma Printec DS erfolgt ist. Des Weiteren gibt er bekannt, dass der langjährige 1. Vorsitzender des FC Steißlingen, Herr Wolfgang Seliger am Bürgertag mit dem Bürgerteller geehrt wird. Außerdem informiert der Vorsitzende über die Sicherung diverser Grundstücksflächen, welche für die Erweiterung des Helianthums benötigt werden. Mit dem Erstellen eines Bebauungsplans soll zügig begonnen werden..
- Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
Nachdem die Kommunalaufsicht des Landratsamtes die Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters vom 21.07.2014 als rechtwidrig beanstandet hat, haben sich die Fraktionsvorsitzenden darauf geeinigt, die Wahl auf die erste Sitzung nach der Sommerpause zu legen. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und unserer Hauptsatzung (§ 8) sind drei Stellvertreter zu wählen.
Im ersten Wahlgang für den 1. Bürgermeisterstellvertreter werden folgende Kandidaten von den einzelnen Fraktionen vorgeschlagen:
1. Kandidat: CDU – Maier Hugo
2. Kandidat: FW – Hettesheimer Klaus
3. Kandidat: SPD/GRÜNE – Wehinger Dorothea
Es werden 15 gültige Stimmen abgegeben. Die Stimmerverteilung ergibt sich wie folgt:
Maier, Hugo: 5 Stimmen
Hettesheimer, Klaus: 6 Stimmen
Wehinger, Dorothea: 4 Stimmen.
Da im ersten Wahlgang somit keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erhalten hat, wird in einer Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen entschieden. Wiederum werden 15 gültige Stimmen abgegeben. Die Stichwahl bringt folgendes Ergebnis :
Maier, Hugo: 7 Stimmen
Hettesheimer, Klaus: 7 Stimmen
1 Enthaltung.
Bürgermeister Ostermaier stellt fest, dass entsprechend der Vorschriften der Gemeindeordnung bei Stimmengleichheit das Los über die Wahl des 1. Bürgermeisterstellvertreters entscheiden muss. Ein Gemeinderat schlägt aus Neutralitätsgründen vor, dass der ranghöchste Beamte die Losziehung vornehmen soll. Bürgermeister Ostermaier stellt fest, dass der ranghöchste Beamte Kämmerer Axel Blüthgen ist. Das gezogene Los fällt auf den Bewerber Gemeinderat Hugo Maier, der damit zum 1. Bürgermeisterstellvertreter gewählt ist.
Im ersten Wahlgang für den 2. Bürgermeisterstellvertreter werden folgende Kandidaten aus der Mitte des Gemeinderates vorgeschlagen:
1. Kandidat: SPD/GRÜNE – Wehinger Dorothea
2. Kandidat: FW – Hettesheimer Klaus
Es werden 15 gültige Stimmen abgegeben. Es ergibt sich folgende Stimmenverteilung:
Wehinger, Dorothea: 4 Stimmen
Hettesheimer, Klaus: 11 Stimmen.
Damit erreicht Gemeinderat Klaus Hettesheimer die absolute Mehrheit in der Wahl um den 2. Bürgermeisterstellvertreter und ist somit gewählt.
Im ersten Wahlgang für den 3. Bürgermeisterstellvertreter werden folgende Kandidaten aus der Mitte des Gemeinderates vorgeschlagen:
1. Kandidat: FW – Zimmermann Arnold
2. Kandidat: SPD/GRÜNE – Wehinger Dorothea
Es werden 15 gültige Stimmen abgegeben. In diesem Wahlgang konnte folgende Stimmenverteilung ermittelt werden:
Zimmermann, Arnold: 11 Stimmen
Wehinger, Dorothea: 4 Stimmen.
Damit ist Gemeinderat Arnold Zimmermann zum 3. Bürgermeisterstellvertreter gewählt.
- Gemeinschaftsschule
• Vergabe der Lernmittelausstattung des NWA-Raums
Der neu geschaffene Fachraum für Physik, Chemie und Biologie (NWA-Raum) im Neubau der Gemeinschaftsschule muss eine nahezu vollständige Erstausstattung erhalten. Nur wenige Ausstattungsgegenstände können aus dem bisherigen Biologieraum übernommen werden. Die zuständige Fachlehrerin der GMS, Frau Simone Kauderer hat ein Leistungsverzeichnis erstellt und von 4 in Frage kommen¬den Anbietern entsprechende Angebote angefordert. Das günstigste Angebot kommt von der Firma PHYWE aus Göttingen. Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt die Fachlehrerin Frau Kauderer, dass zur Erstausstattung neben Verbrauchsmaterialien wie Chemikalien auch langlebige Laborgegenstände wie Mikroskope und Fachbücher gehören. Mit dieser Ausstattung kann man den Schulbetrieb in den Fächern Physik, Chemie und Biologie starten und für längere Zeit ohne Ersatzbeschaffungen durchführen. Spätere Anschaffungen müssen über den Schuletat abgedeckt werden.
Beschluss:
Der Auftrag über die Lieferung der Lernmittelausstattung des NWA-Raum der Gemeinschaftsschule wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 21.08.2014 zum Angebotspreis von 89.873,85 € an die Fachfirma PHYWE Systeme GmbH & Co. KG aus Göttingen vergeben.
• Vergabe des Auftrages über die Schließanlage:
Auf Nachfrage informiert Hauptamtsleiter Schmeh, dass die elektromechanischen Schlüssel auch als Zutrittskontrolle für die Schule eingesetzt werden können. Im Falle eines Diebstahls z. B. kann also nachgeprüft werden, welcher Schlüssel zu bestimmter Zeit verwendet wurde. Bei Verlust eines Schlüssels kann dieser in einfacher Weise aus dem System genommen werden, so dass der Schlüssel unbrauchbar ist. Die Innentüren werden, auch aus Kostengründen, weiterhin mechanisch schließbar sein. Es werden unterschiedliche Berechtigungen zur Öffnung der Türen vergeben. Das Schliesssystem wird im Übrigen sowohl für den Neubau als auch für den Alt- und Mittelbau installiert werden. Zukünftig sieht die Gemeindeverwaltung außerdem vor, das Schlüsselsystem bei Bewährung auf andere gemeindeeigene Hallen und Gebäude auszuweiten. Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob im Falle eines möglichen Amoklaufs die Schule automatisch von außen verschlossen werden kann. Die Verwaltung verneint dies. Dies sei in einem solchen Falle auch hinderlich, da flüchtende Schüler/Lehrer ansonsten aufgehalten werden. Die einzelnen Klassenräume sowie ganze Bereiche der Schule können aber durch die Lehrkräfte verschlossen werden. Ein Amoksignalsystem wurde installiert.
Während der Gemeinderat das Schließkonzept ICON prinzipiell für gut befindet, stellt sich die Frage, ob die Firma Steinmann einen wettbewerbsfähigen Preis anbietet. Die Firma Steinmann ist in der Region auf dem Gebiet des ICON-Konzeptes nahezu konkurrenzlos. Daher hätte der Gemeinderat vor Abschluss des Liefervertrags gern noch überregionale Vergleichsangebote. Die Verwaltung wird sich danach erkundigen.
Beschluss:
Der Auftrag über die Lieferung der ICON-Schließanlage für die Gemeinschaftsschule wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 10.09.2014 zum Angebotspreis von 25.723,04 € an die Fa. Steinmann aus Singen vergeben, sollte es überregional keine günstigeres Angebot geben.
• Termin und Ablauf der offiziellen Übergabe des Neubaus
Mit der Schulleitung wurden bereits Gespräche über die Einweihung und offizielle Übergabe geführt. Die offizielle Einweihungsfeier soll am Freitag, 07.11.2014, 17.00 Uhr stattfinden. Am Samstag, 08.11.2014 findet von 12.00 – 17.00 Uhr ein „Tag der offenen Tür“ statt. Zu der offiziellen Einweihung werden alle Behörden, Firmen und Personen, die an diesem Neubau beteiligt waren, eingeladen. Am „Tag der offenen Tür“ sollen die Bürger, Eltern und alle sonstigen Interessierten die Möglichkeit haben, das neue Gebäude zu besichtigen. Es werden Führungen durch die Schüler selbst angeboten und auch für die Bewirtung ist gesorgt.
Wie bei allen anderen größeren Bauvorhaben soll auch für diesen Neubau eine Infobroschüre hergestellt werden. Diese soll an alle Haushalte in Steißlingen verteilt werden. Das Gremium möchte sicherstellen, dass in der Broschüre nicht nur der Neubau erklärt ist, sondern über die Schule und das Schulkonzept als Ganzes berichtet wird. Bürgermeister Ostermaier sichert dies zu.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird der Vorschlag gemacht, die verschiedenen Schulgebäude unterschiedlich zu benennen, da für Auswärtige die Begriffe wie Altbau, Mittelbau, Neubau 2000 und Neubau verwirrend sein könnten. Eine einfache Bezeichnung mit Buchstaben und eine Wegweisetafel können hier für Orientierung sorgen. Herr Ostermaier möchte diese Idee aufgreifen. Er bittet den anwesenden Konrektor Herrn Bitter, die Lehrerschaft in dieses Thema mit einzubeziehen und Vorschläge zu erarbeiten.
Bürgermeister Ostermaier berichtet schließlich über die erfolgreiche Inbetriebnahme des Neubaus der Gemeinschaftsschule am heutigen Morgen. Die Schule ist betriebsbereit, aber noch nicht in allen Bereichen fertig gestellt. Der Vorsitzende erklärt, dass es für ihn eine große Freude gewesen sei, die Schüler am Morgen im neuen Gebäude begrüßen zu dürfen. Er bezeichnet den Neubau der Gemeinschaftsschule jetzt schon als einen Erfolg.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt der Einweihung und offiziellen Übergabe des neu erstellten Schulgebäudes zu und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung.
2. Die Öffentlichkeit soll an einem „Tag der offenen Tür“ Gelegenheit haben, die neuen Schulräumlichkeiten zu besichtigen.
3. Zur offiziellen Übergabe wird eine Infobroschüre zum Neubau hergestellt.
- Vergabe von Arbeiten am Feuerwehrgerätehaus
Beschluss:
1. Der Auftrag über die WC- Trennwände für das Feuerwehrgerätehaus wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 29.08.2014 zum Angebotspreis von 7.260,89 € an die Fa. Cato GmbH & Co. KG aus Ummendorf vergeben.
2. Der Auftrag über die Schlosserarbeiten für das Feuerwehrgerätehaus wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 29.08.2014 zum Angebotspreis von 11.456,13€ an die Fa. Eichmann GmbH & Co. KG aus Hilzingen vergeben
- Vergabe von Arbeiten zur Instandsetzung von Wirtschaftswegen
Der Wirtschaftsweg auf der Ostseite der L 223 nach Orsingen, der auch als Radweg ausgeschildert und genutzt wird, ist im Bereich der Steigstrecke in einem sehr schlechten Zustand, der für Radfahrer sogar zum Sicherheitsrisiko werden kann. Weiter ist am Wirtschaftsweg in Verlängerung des Postweges an einigen Stellen bereits der Unterbau sichtbar, da dieser damals nur in einer sehr groben Bitumischung hergestellt wurde und die Steine inzwischen ausbrechen. Die ebenfalls sanierungsbedürftige Gemeindeverbindungsstraße nach Wahlwies wurde ebenfalls überprüft. Da hier aber auf Grund der vielen Risse eine Komplettsanierung notwendig wird, müssen diese Arbeiten aus Kostengründen zurück gestellt werden.
Der Gemeinderat wünscht, regelmäßig von der Verwaltung durch Sachstandberichte über die Pflege und Erhaltung der unbefestigten Wege unterrichtet zu werden.
Beschluss:
Der Auftrag über die Bituarbeiten zur Instandsetzung von Wirtschaftswegen wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 09.09.2014 zum Angebotspreis von 60.995,72 € an die Fa. Storz aus Eigeltingen vergeben. Auf Grundlage dieses Angebots sollen des Weiteren noch andere Projekte durch die Fa. Storz aus Eigeltingen bis zu den veranschlagten Haushaltsmittel i.H.v. 90.000,00 € realisiert werden.
- Gewährung eines Zuschusses zur Finanzierung von E-Boards an den Schulförderverein
In der Sitzung am 28.04.2014 wurde seitens der Verwaltung bekannt gegeben, dass die bestellten 15 E-Boards/Whiteboards (elektronische Schultafeln) unter Federführung und Beteiligung des Schulfördervereins finanziert werden. Mit der Finanzierung über einen gemeinnützigen Verein war es möglich, von der Sparkassenstiftung einen einmaligen Förderbetrag von 17.000,00 € für die Ausstattung der Gemeinschaftsschule mit E-Boards zu erhalten. Zudem beteiligt sich der Schulförderverein mit 5.000,00 € an den Gesamtkosten. Die beauftragte Fa. Thomas Maier IT-Systeme aus Steißlingen hat sich bereit erklärt, eine der 15 Tafeln zu spenden. Der Gemeinderat begrüßte in der Sitzung die Mitfinanzierung durch die Sparkassenstiftung und den Schulförderverein.
Die bestellten E-Boards der Marke Legamaster „E-Board-Touch 87“ mit besonders kurzer Reaktionszeit sind die Nachfolgegeneration der bereits eingesetzten elektronischen Tafeln, haben zusätzliche Flügeltafeln und lassen sich leichter auf- und abschieben. Die Tafeln werden fest an die Wand installiert und können über das Notebook mit dem Schulprogramm sowie dem Internet per LAN-Kabel verbunden werden. Auch im neuem NWA-Raum (Physik, Biologie u. Chemie) kommt das E-Board der Fa. IT-Maier zum Einsatz. Die Räume der Gemeinschaftsschule im Altbau werden ebenfalls mit den E-Boards-Tafeln ausgerüstet. Die Bedienung der elektronischen Tafeln erfolgt entweder über das Notebook oder direkt an der Tafel mit dem Finger oder einem nicht-elektronischen Stift.
Das Eigentum der E-Boards bleibt beim Schulförderverein. Das ausschließliche Nutzungsrecht wird der Gemeinde Steißlingen vertraglich überschrieben. Als ausschließlicher Nutzer übernimmt der Schulträger die Wartung und Pflege der E-Boards. Sollten die E-Boards eines Tages aufgrund von technischen Innovationen oder wegen Schäden ersetzt werden müssen, wird dies die Gemeinde Steißlingen übernehmen.
Beschluss:
Die Gemeinde beteiligt sich an der Finanzierung des Fördervereins der Gemeinschaftsschule Steißlingen e.V. zur Anschaffung von 14 E-Boardschultafeln mit einem einmaligen Zuschuss von 50.852,99 €. Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist, dass die E-Boards der Gemeinschaftsschule Steißlingen dauerhaft zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
- Genehmigung einer Spende
Am 14.02.2006 wurde in die Gemeindeordnung für Baden Württemberg ein neuer
§ 78 Absatz 4 eingefügt. Demnach dürfen Gemeinden bzw. der Bürgermeister nach wie vor Spenden, die zur Aufgabenerfüllung der Gemeinde dienen, annehmen. Im Rahmen des Wettbewerbs "Jugend in Aktion" der Sparkasse Singen-Radolfzell belegte die Gemeindemusikschule Steißlingen mit dem Projekt "Ein Begegnungskonzert" den 18. Platz, der mit 300 € dotiert ist. Gleichzeitig bittet die Sparkasse Singen-Radolfzell um die Ausstellung einer Spendenbescheinigung.
Beschluss:
Die Annahme der o. g. Spende der Sparkasse Singen-Radolfzell wird genehmigt.
- Baugesuche – Bauvoranfragen
1 Bauvorhaben wird zur Kenntnis genommen. Das Einvernehmen zum Abweichungsantrag wird erteilt.
1 Bauvorhaben wird zur Kenntnis genommen.
1 Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.
Bei 1 Bauvorhaben wird die geänderte Bauvorlage zur Kenntnis genommen. Die Bedenken bezüglich der Tiefgaragenzufahrt werden aufgrund der Änderungsplanung ausgeräumt.
1 Bauvorhaben wird das Einvernehmen zur Nutzungsänderung erteilt.
- Bekanntgaben – Anträge
• Zuschussbescheid für den Schulneubau eingegangen
Bürgermeister Ostermaier informiert den Gemeinderat darüber, dass der Bewilligungsbescheid für den Zuschussantrag für den Neubau der Gemeinschaftsschule mittlerweile eingegangen sei. Der Gemeindeverwaltung Steisslingen sind Fördermittel in Höhe von 2.694.000,00 € bewilligt worden.
• Einrichtung weiterer Gemeinschaftsschulen
Weiter gibt der Vorsitzende bekannt, dass die Gemeindeverwaltung zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde bezüglich der geplanten Errichtungen von Gemeinschaftsschulen in den benachbarten Kommunen Hilzingen und Rielasingen-Worblingen. Die Gemeindeverwaltung sieht keine Gründe, die dagegen sprechen.
• Petition gegen den Bebauungsplan Niederwiesen
Der Bürgermeister informiert die Gemeinderäte darüber, dass zum Bebauungsplan „Niederwiesen“ hinter dem neuen Feuerwehrgebäude eine Petition beim Landtag Baden-Württemberg eingereicht wurde. Sowohl die Gemeindeverwaltung als auch das Landratsamt Konstanz und das Regierungspräsidium Freiburg wurden um eine Stellungnahme gebeten. Über die Petition wurde bis jetzt noch nicht entschieden. Allerdings hat diese keine aufschiebende Wirkung, so dass der Bebauungsplan rechtskräftig ist.
• Flüchtlingsaufnahme in Steißlingen
Die Gemeinde Steißlingen wurde vom Landkreis informiert, dass sie in naher Zeit Flüchtlinge unterzubringen hat. Die Verwaltung ist momentan auf der Suche nach geeigneten Wohnobjekten zur Anmietung. Die bisher spärlich eingegangenen Angebote sind nicht anmietbar, da die Objekte entweder den Vorschriften des Brandschutzes nicht genügen oder in schlechtem baulichen Zustand sind.
Daher rufen der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung Steisslingen alle Bürger Steißlingens dazu auf, die Gemeindeverwaltung bei der Suche nach geeigneten Immobilien zu unterstützen.
Außerdem weist Bürgermeister Ostermaier darauf hin, wie wichtig es sein wird, durch Runde Tische und Bürgerengagement die Flüchtlinge zu unterstützen.
• Kooperation der Gemeinschaftsschule und der Musikschule
Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob es mittlerweile schon Neuigkeiten bezüglich der Finanzierung der Kooperation zwischen Musik- und Gemeinschaftsschule gibt. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der entsprechende Bewilligungsbescheid noch aussteht. Dies kann einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
• Gewerbliche Sammlung von Altkleidern
Der Gemeinderat möchte wissen, ob die Altkleidercontainer, die momentan in Steißlingen vermehrt aufgestellt werden, rechtmäßig sind. Bürgermeister Ostermaier erklärt, dass für die Rechtmäßigkeit solcher Altkleidercontainer zwei Bedingungen erfüllt sein müssen. Zum einen muss das Einverständnis des Grundstückseigentümers vorliegen. Zum anderen muss der Betreiber der Sammlungen die Genehmigung für die Einsammlung durch das Landratsamt Konstanz innehaben. Bei den in Steißlingen aufgestellten Altkleidercontainern sind beide Voraussetzungen erfüllt. Allerdings gab es auch einen Fall des illegalen Aufstellens. Dieser wurde durch den Bauhof entfernt. Die Eigentümer des Containers musste diese kostenpflichtig beim Bauhof abholen.
Das Gremium möchte noch wissen, wer für das Beseitigen der Altkleidersäcke rund um die Container zuständig sei, sollten diese überfüllt sein. Der Bürgermeister nennt sowohl den Grundstückseigentümer als auch den Sammlungsbetreiber als zuständige Personen, da erster als Zustands- und zweiter als Verhaltensstörer zuständig sind.