Gemeinderatssitzung
Sitzungssaal des Rathauses
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.10.2014
- Haushaltsplan 2015
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA) hat am 13.10.2014 bereits vorberaten und empfohlen, sämtliche Steuern und Gebühren/Abgaben bis auf die Friedhofs- und Wasserversorgungsgebühr unverändert beizubehalten. Kämmerer Blüthgen stellt auf Wunsch des VFA vor Eintritt in die Debatte die Entwicklung der Schlachtzahlen des gemeindeeigenen Schlachthauses dar. Die rückläufigen Schlachtungen durch Einheimische werden durch solche von Auswärtigen aufgefangen, so dass die Anzahl der Gesamtschlachtungen stabil geblieben ist.
- Überprüfung der Steuern, Gebühren und Abgaben
Die jährliche Überprüfung von Steuern und Gebühren stellt die Grundlage für die sich anschließende Haushaltsplanung dar. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat am 13.10.2014 ausführlich über die Steuern, Gebühren und Abgaben beraten und schlägt dem Gemeinderat vor, in den Bereichen "Bestattungswesen" und "Wasserversorgung" Gebührenanpassungen vorzunehmen.
I Steuern
1. Grund- und Gewerbesteuer
Die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze wurden zum 01.01.2014 auf 320 v. H. bzw. 340 v. H. angehoben. Aus diesem Grund sieht die Verwaltung in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf.
Beschluss:
Die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze der Gemeinde werden im Haushaltsjahr 2015 gleichbleibend beibehalten.
2. Hundesteuer
Die Hundesteuer wurde zu Beginn des Haushaltsjahres 2011 für den Ersthund auf 80,00 € angehoben. Für den 2. und jeden weiteren Hund wurde sie zum 01.01.2011 auf 160,00 € festgesetzt. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Anpassung derzeit nicht notwendig.
Beschluss:
Die Hundesteuersätze der Gemeinde werden im Haushaltsjahr 2015 gleichbleibend beibehalten.
II Gebühren und Abgaben
Außer beim Bestattungswesen und der Wasserversorgung sind nach Meinung des Ausschusses keine Gebührenanpassungen vorzunehmen. In den übrigen Bereichen der Gebühren und Abgaben der Gemeinde Steißlingen wird aufgrund relativ zeitnah zurückliegenden Anpassungen bzw. auch teilweise mehrjährigen Kalkulationszeiträumen kein weiterer Handlungsbedarf gesehen.
1. Friedhofgebühren
Die Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren sollen aufgrund des niedrigen Kostendeckungsgrades von ca. 35 % und der Notwendigkeit zur Anlegung eines neuen Rasengrabfeldes zum 01.01.2015 angehoben werden, so Kämmerer Blüthgen. Ziel und Vorschlag des Verwaltungs- und Finanzausschusses ist es, insbesondere bei den Grabnutzungsgebühren einen Kostendeckungsgrad von ca. 50 % zu erreichen. Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Frage gestellt, ob weiterhin Gebührensätze für Rasengräber ohne zusätzliche Pflanzfläche notwendig sind. Derzeit werden solche Gräber nicht angeboten. Der Vorsitzende erläutert, dass in diesen Grabfeldern noch Zweitbelegungen anstehen. Auch gibt es Anfragen für diese Grabart seitens der Bürgerschaft, so dass eine Neuanlegung dieses Grabtyps durchaus möglich erscheint. Mehrheitlich ist man der Meinung, dass die Gemeinde die anvisierte Kostendeckung von rund 50% erreichen sollte, um nicht noch höhere Defizite zu erhalten.
2. Wasserversorgungsgebühren
Laut Kämmerer Blüthgen hat der aktuelle Wasserpreis von 1,40 € pro Kubikmeter seit dem 01.01.2007 Bestand. Aufgrund der notwendigen Umstellung im Bereich der Wassermeistertätigkeit - Kooperation mit den Stadtwerken Radolfzell und erhöhten Bauhofaufwand - sind hier erhebliche Kostensteigerungen zu verzeichnen. Die Verwaltung hat deshalb die voraussichtliche Entwicklung für das Jahr 2015 prognostiziert und kommt zum Ergebnis, dass bei Beibehaltung des Wasserpreises vermutlich ein Verlust in Höhe von 6.724 € erwirtschaftet wird.
Der Gemeinderat und die Verwaltung waren sich bisher einig, dass es gerechtfertigt ist, dass die Wasserversorgung einen akzeptablen Gewinn erwirtschaftet. Aus diesem Grund wird eine Anpassung der Grundgebühren und des Wasserverbrauchspreises wie folgt vorgeschlagen:
Grundgebühren: alt: neu:
Qn 2,5 1,35 €/Monat 2,10 €/Monat
Qn 6 1,85 €/Monat 3,00 €/Monat
Qn 10 3,85 €/Monat 6,00 €/Monat
Qn 50 6,90 €/Monat 10,00 €/Monat
DN 80 (Verbundzähler) 20,00 €/Monat 30,00 €/Monat
Wasserpreis: alt: neu:
Pro Kubikmeter Wasser 1,40 € netto 1,50 € netto
Bei einer entsprechenden Anhebung wird die Sparte Wasserversorgung der Gemeindewerke Steißlingen im Jahr 2015 voraussichtlich einen Gewinn in Höhe von 16.763 € erwirtschaften. Auf Nachfrage erklärt Bürgermeister Ostermaier, dass der Gewinn für anstehende Investitionen in der Wasserversorgung gebraucht wird, z. B. muss die Rohrleitung zum Tiefbrunnen erneuert oder die Ringleitung zum Industriegebiet geschlossen werden. Insoweit kommt der Gewinn bei den Bürgern wieder zugute. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 10 ccm Wasser einer 4-köpfigen Familie macht die Preiserhöhung 1,00 € im Monat aus, so der Vorsitzende auf weitere Nachfrage aus dem Gemeinderat. Ein Gemeinderat weist darauf hin, dass die Wasserversorgung nicht subventioniert werden sollte. Schließlich würde derjenige am meisten Subventionsmittel erhalten, der am meisten Wasser verbraucht.
Beschluss:
1.Der Gemeinderat beschließt, die Friedhofgebühren auf der Basis des vorliegenden Vorschlags ab dem 01.01.2015 anzupassen.
2.Der Gemeinderat beschließt, die Grundgebühren und den Wasserpreis der Gemeindewerke Steißlingen, wie oben dargestellt, zum 01.01.2015 anzupassen.
3.Die übrigen Gebühren und Abgaben der Gemeinde Steißlingen werden im Haushaltjahr 2015 gleichbleibend beibehalten.
- Änderung der Wasserversorgungssatzung und der Friedhofssatzung
Beschluss:
Die Wasserversorgungssatzung sowie die Friedhofssatzung wird entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses auf der Basis der vorgestellten Entwürfe geändert.
- Nachkalkulation der gesplitterten Abwassergebühr für das Jahr 2013
Die Berechnung ergibt eine Kostenüberdeckungen bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 19.011,74 € und bei der Niederschlagswassergebühr von 5.892,98 €. Gesamthaft liegt somit eine Überdeckung von 24.904,72 € vor, die in den kommenden Jahren 2016 – 2017 ausgeglichen werden muss. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat die Nachkalkulation 2013 am 13.10.2014 ausführlich vorberaten.
Beschluss:
1.Der Nachkalkulation der Abwassergebühren für das Jahre 2013 mit Kostenüberdeckungen bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 19.011,74 € bzw. der Niederschlagswassergebühr von 5.892,98 € wird zugestimmt.
2.Der Ausgleich dieser Kostenüber- bzw. -unterdeckungen erfolgt im Zeitraum 2016 bis 2017.
- Änderung der Satzung für ehrenamtliche Tätigkeit
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung und des Verwaltungs- und Finanzausschusses soll die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden. Die Beträge zur Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sind größtenteils seit dem Jahre 2002 nicht mehr angepasst worden.
Anmerkung zu § 1: Mit der Einführung des Mindestlohns von 8,50 €/Arbeitsstunde möchte die Verwaltung auch diesen Satz entsprechend erhöhen. Z. B. werden die Beschäftigen im Wertstoffhof und der Grünabfallannahmestelle in Anlehnung dieser Sätze entlohnt (bisher 8,00 €, neu 9,00 €).
Anmerkung zu §§ 3 + 5: Die Verwaltung schlägt vor, auch den Grundbetrag und das Sitzungsgeld des Gemeinderates und des Ortschaftsrates sowie für die Bürgermeisterstellvertreter moderat zu erhöhen. (Grundbetrag + Sitzungsgeld bisher 32,00 €, jetzt 36,00 € und sonst. Sitzungen + Ortschaftsrat bisher 16,00 €, jetzt 18,00 €))
Anmerkung zu § 6: Eine aktuelle Umfrage unter den Gemeinden hat ergeben, dass die Entschädigungssätze unserer Feuerwehr teilweise deutlich unter den anderer Gemeinden liegen. Die Kommunen Volkertshausen, Moos und Gaienhofen haben vor kurzem ihre Sätze angehoben. An diesen möchte sich die Verwaltung orientieren. Demgemäß soll der Feuerwehrkommandant eine jährliche Entschädigung von 600,00 € (bish. 360,00 €) und dessen Stellvertreter eine jährliche Entschädigung von 300,00 € (bish. 180,00 €) erhalten. Neu eingeführt wird, dass der Jugendwart (150,00 €), der Jugendleiter (75,00 €), der Gerätewart (300,00 €), der Atemschutzgerätewart und der Funkgerätewart (jeweils 200,00 €) jährlich als Aufwandsentschädigung erhalten.
Bürgermeister Ostermaier würdigt die zahlreichen ehrenamtlichen Helfer der Gemeinde, denen man auch einen Anerkennungsbetrag zukommen lassen möchte. Insbesondere hebt er die verantwortungsvolle Arbeit eines Feuerwehrkommandanten hervor, der für das einwandfreie Funktionieren der Feuerwehr nur 600,00 € im Jahr bekommt.
Beschluss:
1.Die Beträge zur Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit werden, wie im Entwurf zur Satzungsänderung dargestellt, zum 01.01.2015 angepasst.
2.Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wird entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses auf der Basis des beiliegenden Entwurfs geändert.
- Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsaplens „Pflegestätte Helianthum“
In der Sitzung des Gemeinderates am 29.07.2013 wurde die mögliche Erweiterung der Pflegestätte Helianthum in den nördlichen Grünbereich hinein erstmals beraten. In der Sitzung des Gemeinderats am 06.10.2014 wurde die aktualisierte Entwurfsplanung der Erweiterung der Pflegestätte vorgestellt. An einem Informationsabend am 15.10.2014 wurde die Planung den Angrenzern durch den Betreiber und Investor, Herrn Oliver Stellfeld, präsentiert.
Aufstellungsbeschluss
Bauamtsleiter Schönenberger betont, dass mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Helianthum“ die planungsrechtlichen Vorraussetzungen geschaffen werden, das bestehende Pflegeheim Helianthum durch einen zukunftsweisenden Neubau zeitgemäß zu erweitern. Die Planung soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren liegen vor, weil der Bebauungsplan für die Entwicklung des Innenbereichs dient und weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden.
Dem Bebauungsplan sollen folgende Planungsziele zugrunde gelegt werden: Das Baugebiet soll nach den Vorschriften der BauNVO als Sondergebiet Pflege festgesetzt werden. Das neue Gebiet grenzt direkt an das bestehende Sondergebiet Pflege „Ziegelweg“. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 1275, 1278, 1279, 1280, 1281, 1282, 1283, 1286, 1289, 1292/Teilfläche, 1308 und den Weg Flst.-Nr. 1522/2.
Ein Gemeinderat plädiert dafür, den äußerst markanten und ökologisch wertvollen Birnbaum zu erhalten. Der Vorsitzende erklärt, dass der Standort des Baums von dem geplanten Erweiterungsbau des Helianthum vollends überbaut wird und ein Drumherumbauen nicht möglich ist. Allerdings geht der Birnbaum in die Gesamtbewertung des Ökologieausgleichs vollständig mit ein. Hier ist u. a. vorgesehen, das Dach komplett zu begrünen. Die Fachplaner werden hierzu noch weitere Vorschläge zum Ausgleich machen.
Der Bürgermeister geht nochmals auf die Notwendigkeit dieses Projekts ein, da einige Anwohner dem Bauvorhaben kritisch gegenüber stehen. Aufgrund einer Gesetzesänderung sind die Betreiber von Pflegeeinrichtungen gezwungen, nur noch Einzelzimmer anzubieten. Die Bettenzahl würde sich beim Helianthum drastisch reduzieren, so dass dieses nicht mehr ausreichend wirtschaftlich betrieben werden kann. Die Schließung des Pflegeheims wäre ein großer Verlust für die Gemeinde. Auf weitere Nachfrage erklärt der Vorsitzende, dass es Sinn macht, dass die Gemeinde zunächst sämtliche Grundstücke vor dem Aufstellungsbeschluss vertraglich an sich bindet. Nur so kann die Gemeinde genügend Einfluss auf die Planung ausüben, so der Bürgermeister. Aus Gründen der Gleichheit wendet die Kommune auch hier dasselbe Verfahren an wie in anderen Planungsgebieten. Zudem kann die Gemeinde als Verkäuferin auf eine zügige Bebauung der Grundstücke drängen, damit diese nicht über Jahre hinweg unbebaut bleiben. Schließlich wurden diese einer früheren Nutzung entzogen. Größerer Flächenverbrauch durch Erschließung weiterer Baugebiete wäre zudem die Folge. Ein Mitglied des Gemeinderats ergänzt, dass die Einkaufspolitik der Gemeinde äußerst beständig ist und Preistreiberei oder Spekulationsgeschäfte mit Grundstücken entgegenwirkt. Das Vorgehen der Kommune ist daher ein Lenkungselement für stabile Grundstückspreise in unserer Gemeinde.
Beschluss:
1.Der Gemeinderat stimmt der Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Helianthum“ (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) als ein Sondergebiet „Pflege“ entsprechend dem im Lageplan vom 22.10.2014 dargestellten Bereich zu.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
3.Der Gemeinderat stimmt dem räumlichen Geltungsbereich zu.
- Vergabe einer Trafostation für das Gewerbegebiet „Vor Eichen“
Die Erschließung des Gewerbegebietes "Vor Eichen" läuft mit allen Ver- und Entsorgungsleitungen im Zeitplan. Für die künftige Stromversorgung des Gebietes muss noch eine Trafostation erstellt werden. Von der Gemeindeverwaltung wurden bei 3 Anbietern Angebote über die Lieferung einer begehbaren Trafostation mit Tiefbauarbeiten eingeholt. Inklusive dieser Leistungen ist die Fa. Siemens AG mit einem Angebotspreis von 47.320,35 € günstigster Bieter. Die weiteren Bieter lagen 5 % bzw. 27 % über dem Angebot.
Beschluss:
Der Auftrag über die Lieferung der Trafostation "Vor Eichen" wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 22.10.2014 zum Angebotspreis von 47.320,35 € an die Fa. Siemens AG aus Stuttgart vergeben.
- Baugesuche - Bauvoranfragen
Für 2 Bauvorhaben wird das Einverständnis erteilt.
- Bekanntgaben – Anträge
Änderungsantrag des Flughafens Zürich
Bürgermeister Ostermaier informiert, dass der Flughafen Zürich die An- und Abflugsvarianten nochmals wesentlich ändern möchte. Der östliche Bereich des Bodensees ist dadurch stärker betroffen, da die An- und Abflugstrecken entflechtet werden sollen. Der Landkreis hat bereits Fachleute damit beauftragt, den vielseitigen und sehr komplexen Antrag genau zu überprüfen, um fundiert Bedenken und Anregungen des Landkreises zu formulieren. Den Gemeinden wird einen entsprechender Vorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt.
Dreiköniglauf vor dem endgültigen Ende
Weiter gibt der Bürgermeister bekannt, dass seine Bemühungen, den Dreikönigslauf für die Gemeinde zu erhalten, leider gescheitert sind. Die bisherigen Verantwortlichen aber auch andere Personen, die als Organisatoren in Frage gekommen wären, haben aus unterschiedlichen Gründen abgesagt. Der Gemeinderat bedauert die Beendigung dieses traditionellen Laufs, der weit über Steißlingen hinaus bekannt war.
Zuschuss für den Schulneubau
Wie bereits mitgeteilt wurde, beträgt der Zuschuss für den Schulneubau durch das Land 2,694 Mio. €. Der Betrag soll über mehrere Jahre hinweg ausbezahlt werden. Nun hat das Regierungspräsidium Freiburg eine unerwartet hohe Rate von 1,945 Mio. € überwiesen. Damit stellt sich die Gesamtfinanzsituation der Gemeinde, so Bürgermeister Ostermaier, deutlich besser dar.
Zum Bauvorhaben hinter dem neuen Feuerwehrhaus
wurde die Frage gestellt, wieso dort Abspundungen notwendig wurden. Nach Kenntnissen des Bürgermeisters musste für das Bauvorhaben dort vorkommendes Schichtenwasser ausgeschlossen werden. Örtliche Bodenabsenkungen sowie mögliche Schäden an benachbarten Häusern könnte die Folge abgesenkten Schichtenwassers sein. Aufgrund größeren Regenaufkommens musste die Baugrube ausgepumpt werden.
Verschmutzte Radwege
Ein Gemeinderat erkundigt sich nach der Zuständigkeit für die Sauberhaltung von Radwegen. Insbesondere der nach Singen sei durch die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen stark verunreinigt. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der „Radweg“ bis zur Brücke der B 33 neu ein Wirtschaftsweg ist, der auch als Radweg mitbenutzt werden darf. Hier muss der Radfahrer mit entsprechenden Verschmutzungen rechnen. Ausgewiesene Radwege hingegen dürfen die Landwirte in der Regel mitbenutzen. Hier gilt aber ein strengeres Reinhaltungsgebot für den Landwirt. Letztendlich appelliert der Bürgermeister an Radfahrer und Landwirte, gegenseitig mehr Toleranz zu üben, insbesondere in Schlechtwetterphasen und Erntezeit.
Spatenstich für das neue Fahrsicherheitszentrum
Aus der Mitte des Gemeinderates wird bekannt gegeben, dass der Spatenstich für das neue Fahrsicherheitszentrum am Mühlenweg am Montag, den 10.11.2014 um 11.00 Uhr stattfindet.