Gemeinderatssitzung
Sitzungssaal des Rathauses
Einladung zu einer Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2014, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses
Tagesordnung:
Bürgerfragestunde
1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 10.11.2014
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
3. Bebauungsplan „Kronenareal“
- Genehmigung des Entwurfes und Beschluss über die Offenlage
4. Bebauungsplan "Erweiterung Helianthum"
- Beschluss über den 1. Entwurf und die frühzeitige Offenlage
5. Bebauungsplan "Hard, 6. Änderung"
- Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
6. Änderung der Feuerwehrsatzung
7. Vergabe der Kücheneinrichtungen und der Schließanlage für das Feuerwehrhaus
8. Baugesuche - Bauvoranfragen
9. Bekanntgaben – Anträge
Die Steißlinger Bevölkerung ist herzlich eingeladen, an der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates teilzunehmen.
Artur Ostermaier
Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2014
In der Bürgerfragestunde weist ein Bürger auf ein erhöhtes Unfallrisiko in der Seestraße hin. Er beantragt die Anbringung von Markierungen auf der Fahrbahn, die auf die Vorfahrtsregelung hinweisen. Die Verwaltung wird die Situation vor Ort überprüfen.
Eine weitere Anfrage bezieht sich auf die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße. Der Bürger erkundigt sich nach der Möglichkeit einer baldigen Auflösung dieser Regelung. Der Bürgermeister gibt an, dass der Ausbau der Gartenstraße Thema im kommenden Frühjahr im Gemeinderat sein wird. Mit auf der Tagesordnung stehen wird die Erstellung einer Verkehrskonzeption für die Gemeinde Steißlingen. Dabei soll die Frage, ob die Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße aufgelöst werden kann, mit beantwortet werden.
- Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzungen
Bürgermeister Ostermaier gibt bekannt, dass für die beschlossene Stelle einer dauerhaften Krankheitsvertretung im Kindergarten Storchennest eine geeignete Fachkraft aus der Gemeinde Steißlingen gefunden werden konnte. Außerdem informiert der Vorsitzende, dass eine Auswahl an Bauplatzinteressenten für die Vergabe der letzten sechs Gemeindebauplätze im Baugebiet Steinrenne getätigt wurde.
- Bebauungsplan „Kronenareal“ - Genehmigung des Entwurfes und Beschluss über die Offenlage
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 06.10.2014 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss auf Grundlage eines Abgrenzungsplans gefasst, der am 09.10.2014 öffentlich bekannt gegeben wurde. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Fläche des jetzigen Kronenareals und ein weiteres angrenzendes Grundstück. Aufgrund der Lage des Plangebietes innerhalb der bebauten Ortslage und der geringen Größe des überplanten Gebiets ist die Aufstellung des B-Plans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zulässig, so dass auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und auf den Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanz verzichtet werden kann. Der Flächennutzungsplan sieht für dieses Gebiet eine Mischbaunutzung vor. Entsprechend der umliegenden Bebauung wird der Geltungsbereich mit einer Größe von 3.400 m² als Allgemeines Wohn¬gebiet ausgewiesen. In diesem ist das Maß der baulichen Nutzung auf 40 % überbaubare Fläche mit drei Vollgeschossen festgesetzt. Die Begrenzung der Firsthöhe auf 11,50 m erlaubt zwar den Ausbau von 3 Vollgeschossen, optisch wird allerdings eine Zweigeschossigkeit erreicht. Im Plangebiet sind die Stellplätze in einer Tiefgarage vorgesehen. Eine Mindestanzahl von 1,2 Stellplätzen pro Wohneinheit ist festgesetzt. Außerdem werden Satteldächer mit einer Dachneigung von 32° bis 37° erlaubt, welche aus Gründen der Versickerung des Regenwassers zu begrünen sind.
Eine artenschutzrechtliche Untersuchung des bestehenden Gebäudes der Gaststätte „Krone“ hat das Vorkommen von Mehlschwalben und teilweise auch Fledermäusen am bzw. im Gebäude bestätigt. Durch den Abbruch des Gebäudes liegt somit eine unvermeidbare Beeinträchtigung wildlebender Tiere vor. Diese Beeinträchtigung kann durch so genannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Dazu sind in der näheren Umgebung Einzelnester für die Mehlschwalben bzw. Fledermauskästen anzubringen. Eine detaillierte Beschreibung dieser Maßnahmen ist im Umweltreport aufgeführt.
Frau Hekeler und Frau Rutkewitz von der Planstatt Senner erläutern den Planungsentwurf. Sie gehen dabei insbesondere auf den erhöhten Stellplatzschlüssel von 1,2 Stellplätzen pro Wohneinheit und auf den Umwelt- und Artenschutzreport ein. Der Stellplatzschlüssel kann dadurch erreicht werden, dass die vorgeschriebene Tiefgarage mindestens 32 Stellplätze aufweisen muss und oberirdisch 4 Stellplätze geschaffen werden müssen.
Bei der Erstellung des Umwelt- und Artenschutzreports wurde Herr Dr. Fiedler als lokaler Experte hinzugezogen. Dieser schlägt vor, die Einflugslöcher für Fledermäuse bereits vor Abbruch des bestehenden Kronengebäudes zu verschließen, damit die Fledermäuse auf die bis dahin umliegend aufgestellten Fledermauskästen zurückgreifen.
Ein Großteil des Gremiums ist für eine weitere Erhöhung des Stellplatzschlüssels auf mindestens 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit. Auf das allgemeine Parkproblem in der Gemeinde wird hingewiesen und darauf, dass dieses durch den Bebauungsplan „Kronenareal“ noch verschärft wird. Die Mitglieder schlagen unter anderem eine Verringerung der Wohneinheiten vor, wenn dadurch mehr Raum für Stellplätze geschaffen werden kann. Auch als Alternative zur Begrünung werden weitere Stellplätze vorgeschlagen.
Außerdem soll möglichst zeitnah eine große öffentliche Fläche von der Gemeinde als Parkfläche zur Verfügung gestellt werden, da die Anzahl der Autos pro Wohneinheit zukünftig eher noch steigen wird. Auch mehr Parkverbotschilder sollen aufgestellt werden.
Bürgermeister Ostermaier geht auf die Argumente der Gremiumsmitglieder ein. Der Investor ist seiner Meinung nach bereits auf die Wünsche des Gemeinderats eingegangen und hat den Stellplatzschlüssel von 1,0 auf 1,2 Stellplätzen pro Wohneinheit erhöht. Bei einer Verringerung der Wohnungseinheiten im Plangebiet sieht der Vorsitzende die Rentabilität des Bauvorhabens für den Investor gefährdet. Auch die Begrünung möchte der Bürgermeister nicht auf Kosten der Stellplätze aufgeben. Der Vorsitzende weist die Gemeinderäte ausdrücklich darauf hin, dass bei einer fehlenden Wirtschaftlichkeit die Gefahr besteht, dass der Investor absagt und die Gemeinde Steißlingen wieder ganz am Anfang steht.
Der Gemeinderat stimmt in diesem Punkt mit dem Vorsitzenden überein. Allerdings wollen die Gremiumsmitglieder das Wohl der Steißlinger Bevölkerung nicht hinter das des Investors stellen und fordern eine allgemeine Begutachtung des Verkehrs in Steißlingen. Es soll weder die Wirtschaftlichkeit dieses Projekts gefährdet, noch die Problematik des (parkenden) Verkehrs in Steißlingen missachtet werden.
Frau Hekeler vom Planungsbüro erläutert, dass die Festsetzungen im Bebauungsplan, die den Stellplatzschlüssel betreffen, Mindestanforderungen sind und bei der Umsetzung des Bauvorhabens überschritten werden dürfen.
Die Gemeinde könnte im Übrigen einen Stellplatzschlüssel von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit festlegen und für vom Investor nicht realisierte Stellplätze einen Ausgleichsbetrag einfordern. Mit diesem Geld müssten dann durch die Gemeindeverwaltung anderorts Parkplätze geschaffen werden. Dieser Vorschlag sagt einigen Mitgliedern des Gemeinderats zu.
Das Gremium ist in dieser Angelegenheit gespalten. Einerseits wird die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Umsetzung dieses Vorhabens gesehen, andererseits die Verkehrssituation in Steißlingen bemängelt. Nach einer längeren Diskussion schlägt ein Gemeinderat vor, den vorliegenden Bebauungsplan zum Wohl der innerörtlichen Entwicklung zu beschließen, parallel hierzu ein Verkehrsgutachten/-konzept für Steißlingen in Bezug auf die Verkehrsführung sowie dem ruhenden Verkehr durch eine Fachfirma erstellen zu lassen. So könne das Gremium beiden Anforderungen gerecht werden. Das Gremium ist mit diesem Vorschlag einverstanden und stellt den Antrag, durch die Gemeindeverwaltung ein entsprechendes Verkehrskonzept in Auftrag geben zu lassen.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans „Kronenareal“ bestehend aus Planteil, textlichen Festsetzungen und Begründung über örtliche Bauvorschriften wie vorgestellt zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen in der näheren Umgebung des Kronenareals für die vorgezogene Ausgleichsmaßnahme sicherzustellen.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, Angebote zur Erstellung eines Verkehrsgutachtens einzuholen. Dabei sollen Strategien, Lösungen und die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Steißlingen mitberücksichtigt werden.
- Bebauungsplan "Erweiterung Helianthum" - Beschluss über den 1. Entwurf und die frühzeitige Offenlage
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Erweiterung Helianthum“ wurde am 27.10.2014 in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats gefasst. Der B-Plan schafft die planungsrechtliche Grundlage, die die notwendige Erweiterung des Pflegeheims Helianthum ermöglichen soll. Aufgrund der Lage des Plangebietes innerhalb der bebauten Ortslage und der geringen Größe des überplanten Gebiets ist die Aufstellung des B-Plans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zulässig, so dass eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entfallen könnte und auf den Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanz verzichtet werden kann.
Inzwischen liegt vom Büro Planstatt Senner ein Entwurf des Bebauungsplans mit Umweltreport und Artenschutzprüfung vor, der in Abstimmung mit dem künftigen Investor aufgestellt wurde.
Entsprechend der vorgesehenen künftigen Nutzung wird der Hauptbestandteil des B-Plans als „Sondergebiet Pflege“ ausgewiesen. Lediglich ein Grundstück im süd-westlichen Geltungsbereich wird als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, um dort eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Im nördlichen Bereich bleibt die Grünfläche erhalten. Der dreigeschossige Flachdach-Bau der Erweiterung des Helianthum wird im Bebauungsplan auf eine Höhe von 9,80 m begrenzt. Zur Veranschaulichung der tatsächlichen Höhen war im Plangebiet ein maßstäbliches Leergerüst aus Holzstützen aufgestellt.
Im Plangebiet befinden sich über 30 Obst- bzw. Walnussbäume. Eine umfangreiche Bestandsaufnahme wird erst ab dem Frühjahr 2015 erfolgen können, da diese nur in der Vegetationszeit der Flora möglich ist. Aufgrund des zeitlichen Drucks, der auf dem Projekt lastet und der Komplexität der Planungsaufgabe schlagen die Verwaltung und das betreuende Planungsbüro vor, auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange trotz des beschleunigten Verfahrens nicht zu verzichten. Ein Teil der möglichen Bedenken und Anregungen könnte so zeitnah abgewogen und die Planung ggf. angepasst werden. Im Frühjahr werden die artenschutzrechtlichen Belange in die Planung für die förmliche Offenlage ergänzt.
Frau Hekeler und Frau Rutkewitz von Planstatt Senner erklären, dass die zukünftig Tiefgarage unter dem Neubau ausschließlich als Parkplätze für die Angestellten des „Helianthums“ genutzt werden soll. Besucher sollen auf die Tiefgarage unter dem bereits bestehenden Gebäude zurückgreifen.
Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich nach der Notwendigkeit der Ausweisung des süd-westlichen Grundstücks als Allgemeines Wohngebiet. Bürgermeister Ostermaier erläutert, dass der Eigentümer dieses Grundstücks der Gemeindeverwaltung für die Realisierung des Bauprojekts „Helianthum“ Flächen zur Verfügung gestellt hat. Im Gegenzug trifft die Gemeinde nun verbindliche Festsetzungen für dessen Grundstück, um die bauliche Nutzung dort zu regeln. Außerdem soll somit eine Baulücke vermieden werden.
Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte erst die artenschutzrechtliche Prüfung abwarten, bevor der Bebauungsplan beschlossen wird. Außerdem bedauert er, dass die vorhandene Vegetation größtenteils nicht erhalten werden kann. Der Vorsitzende erläutert, dass es aufgrund des zeitlichen Drucks nicht möglich ist, die artenschutzrechtliche Prüfung zunächst abzuwarten. Deshalb schlägt er ein zweistufiges Verfahren vor. Das bedeutet, dass der Artenschutz und der Umweltreport bis zur Erstellung im Frühjahr zurückgestellt wird, die Offenlage und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange dagegen sofort erfolgen kann.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Helianthum“ bestehend aus dem Planteil, Textlichen Festsetzungen, Begründung und Satzung über örtliche Bauvorschriften wie vorgestellt zu. Ausgenommen sind die artenschutzrechtliche Untersuchung und der Umweltreport.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Bebauungsplan "Hard, 6. Änderung" - Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Bereits seit längerer Zeit, zuletzt im Jahr 2010, gab es Überlegungen diesen Teilbereich des bestehenden Bebauungsplan „Hard“ zu ändern. Aufgrund eines eingereichten Bauantrags für das Flurstück 6714/63, Zeppelinstraße 11, wird eine Änderung des Geltungsbereichs „Hard“ im südlichen Bereich nun aktuell notwendig.
- Aufstellungsbeschluss
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Hard, 6. Änderung“ sollen die planungsrechtlichen Vorraussetzungen geschaffen werden, die Gewerbeflächen im Geltungsbereich einer geordneten, wirtschaftlichen und sinnvollen Bebauung zuzuführen. Der noch im Originalplan „Hard“ festgesetzte Waldabstand von 30 m und ein Schutzstreifen für eine nicht mehr vorhandene Hochspannungsleitung müssen durch eine Anpassung des Bebauungsplans formell außer Kraft gesetzt werden. Außerdem wird die bereits gebaute Erschließungsstraße (Zeppelinstraße) planungsrechtlich festgeschrieben. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Industriegebiet vorgesehen. Die Änderung betrifft einen Teil der Zeppelinstraße, sowie das davon südlich gelegene Gebiet. Die Gesamtfläche beträgt 40.156 m². Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan vollständig als gewerbliche Baufläche dargestellt. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Beschluss:
1. Der Aufstellung des Bebauungsplanes „Hard, 6. Änderung im beschleunigten Verfahren entsprechend dem beigefügten Lageplan wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.
- Änderung der Feuerwehrsatzung
Die Freiwillige Feuerwehr richtet im Jahr 2015 den Kreisfeuerwehrtag aus und feiert ihr 150-jähriges Bestehen. Da bei einer Großveranstaltung wie dem Kreisfeuerwehrtag damit zu rechnen ist, dass die Freigrenzen hinsichtlich des Umsatzes gemäß Umsatz- und Körperschaftssteuergesetz überschritten werden, soll durch die Bildung eines eigenen Sondervermögens die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass diese Veranstaltung steuerrechtlich separat abgerechnet werden kann und steuerliche Nachteile somit vermieden werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Bildung eines Sondervermögens „Kreisfeuerwehrtag 2015 / 150 Jahre FFW Steißlingen“ zu und beschließt die Änderung der Feuerwehrsatzung auf der Basis des vorliegenden Entwurfs.
Vergabe der Kücheneinrichtungen und der Schließanlage für das Feuerwehrhaus
- Schließanlage
Die Lieferung und der Einbau einer auf weitere kommunale Gebäude und Einrichtungen erweiterbaren Schließanlage mit elektro-mechanischen Zylindern an den Außentüren wurden von der Gemeindeverwaltung beschränkt in der weiteren Region ausgeschrieben. Wie vom Gemeinderat bereits angeregt, könnten die Gebäude und Einrichtungen mit sehr vielen Nutzern die Außentüren mit elektro-mechanischen Zylindern ausgerüstet werden. Die wären in erster Linie die Sporthalle und Seeblickhalle sowie das Bürgerhaus. Auf Grund der Abnutzung der vorhandenen Schließanlage des Bauhofes und der Sicherheit von elektro-mechanischen Zylindern wäre die Einbeziehung dieser Objekte in diese neue Schließanlage ebenfalls sinnvoll. Der Gesamtaufwand der zeitnahen Erweiterungen aller zusätzlichen Gebäude läge bei ca. 43.000,00 €, wenn diese Gebäude nachträglich in die Schließanlage integriert würden bei ca. 48.300,00 €.
- Kücheneinrichtungen
Die Lieferung und der Einbau der Kücheneinrichtungen für die Teeküche im Bereit¬schaftsraum des EG sowie der Ausgabetheke im Schulungssaal im OG sowie der angrenzenden Küche wurde von der Gemeindeverwaltung beschränkt ausge¬schrieben.
- Nachtrag zur Geräteausstattung Einrichtungsgegenstände (GR 10.11.2014)
In der damaligen Gemeinderatssitzung wurde die Vergabe des Hochdruckreinigers mit Schaumreinigungssystem über 6.105,00 € bis zur Vorlage weiterer Angebote zurück gestellt. Inzwischen liegen für den Hochdruckreiniger und das Schaumreinigungssystem 2 Angebote vor.
Beschluss:
1. Der Auftrag über die Lieferung und den Einbau der Schließanlage für das Feuerwehrhaus wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 01.12.2014 zum Angebotspreis von 11.222,89 € an die Fa. Steinmann aus Singen vergeben.
2. Diese Schließanlage soll möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend der Kostenübersicht auf die Sporthalle und Seeblickhalle sowie das Bürgerhaus erweitert werden.
3. Der Auftrag über die Lieferung und den Einbau der Kücheneinrichtungen wird noch nicht vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, in weitere Verhandlungen mit den Anbietern zu treten.
- Baugesuche - Bauvoranfragen
Die Bauvorlagen zur Erweiterung eines Wohnhauses werden zur Kenntnis genommen. Die Befreiung der Dachform wird erteilt.
1 Bauantrag für die Erweiterung der bestehenden Garagen um eine Garage und einen Schuppen wird das Einvernehmen erteilt. Dem Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt.
1 Nachtrag zum Baugesuch zur Aufstockung einer Produktionsstätte wird zur Kenntnis genommen.
Die Bauvorlagen für den Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage werden zur Kenntnis genommen. Dem Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt
1 Bauantrag für den Neubau einer Produktionshalle mit Verwaltung wird das Einvernehmen erteilt. Die Gemeindeverwaltung stimmt der Baulastübernahme zu.
1 Nachtrag für den Neubau eines Nebengebäudes wird zur Kenntnis genommen.
1 Bauvoranfrage für den Ausbau des Dachgeschosses und der Errichtung einer Nebenanlage wird zurückgestellt.
- Bekanntgaben – Anträge
• Grüngutannahmestelle
Kämmerer Blüthgen setzt die Gemeinderäte über den neusten Stand der Dinge an der Grüngutannahmestelle in Kenntnis. In der Kalkulation war die Gemeindeverwaltung jährlich von 400 Tonnen Grünabfall in 45 Containern ausgegangen. Tatsächlich sind bis einschließlich November 2014 564 Tonnen in 46 Containern angefallen, was ca. 40 % mehr Grüngut als geplant entspricht. Dies bringt eine Kostensteigerung von 5.300 € mit sich. Der Kämmerer gibt an, dass der Vertrag mit der Kompoststelle zum Ende des Jahres ausläuft und dass die Gemeindeverwaltung plant, diesen um zwei weitere Jahre zu verlängern.
Der Vorsitzende informiert die Gemeinderäte über eine voraussichtliche Kostensteigerung bei den Abfuhrkosten. Dies wird voraussichtlich eine Gebührenanpassung in den nächsten Jahren nach sich ziehen müssen.
• Schließung Landmarkt
Bürgermeister Ostermaier gibt den Inhalt eines Briefes der Geschäftsleitung des Eigentümers des Lokalität des Landmarkts öffentlich bekannt. Besondere Umstände haben das Schließen des Landmarkts herbeigeführt. Es ist wichtig, dass die Nahversorgung mit Artikeln des täglichen Bedarfs in der Gemeinde Steißlingen nicht gefährdet wird. Die Gemeindeverwaltung sieht es als öffentlichen Auftrag an, Lösungen für dieses Problem zu finden. Gerade für ältere Leute, denen es an Mobilität mangelt, ist eine Möglichkeit zum Einkauf vor Ort wichtig.
Die Verwaltung wird sich Gedanken darüber machen, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich möglichst bald wieder eine neue Einkaufsmöglichkeit etablieren kann.
• Unterschriftenliste zur Einrichtung einer 30iger-Zone
Bürgermeister Ostermaier verkündet, mit den federführenden Personen der Unterschriftenaktion „30er-Zone in der Steinrennestraße, Säntisstraße und Unteren Remigiusstraße“ das Gespräch zu suchen.
• Freiwillige Feuerwehr Steißlingen
Hauptamtsleiter Schmeh stellt das neue Logo der Freiwilligen Feuerwehr Steißlingen vor. Dieses ist an das Logo der Gemeindeverwaltung Steisslingen angelehnt und wurde ebenfalls von der Fa. RevoLuzion entworfen. Auch zu Ehren des Festaktes „150 Jahre Steißlinger Feuerwehr“ wurde das neue Logo erweitert.
Bürgermeister Ostermaier informiert außerdem über die wichtigsten Termine der Steißlinger Feuerwehr im Jahr 2015:
Am Donnerstag, 16.04.2015 wird die offizielle Übergabe des neuen Feuerwehrgerätehauses stattfinden.
Am Freitag, 17.04.2015 wird um 17:00 Uhr das neue Feuerwehrgerätehauses mit anschließendem Galaabend eingeweiht.
Sonntag, 19.04.2014 soll dann der Tag der offenen Tür sein.
• Pressearbeit
Der Bürgermeister verkündet, dass mit dem Südkurier ein Gespräch bezüglich der mangelhaften Berichterstattung in der Presse über das politische Geschehen in der Gemeinde Steißlingen geführt wurde. Zukünftig werden nun drei Vertreter des Südkuriers über Aktuelles aus der Gemeindeverwaltung Steisslingen berichten. Zudem soll im Abstand von zwei Monaten ein Pressegespräch stattfinden. Das Singener Wochenblatt wird in der Informationskette mit eingebunden.
• Linientaxi in Steißlingen
Hauptamtsleiter Schmeh weist darauf hin, dass mit Inkrafttreten des neuen Fahrplans zum 14.12.2014 ein Linientaxi für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Steißlingen eingerichtet wurde. Dieses fährt – anders als beim „Bestelltaxi“ – wie ein Linienbus zu festgelegten Zeiten. Sollte das Linientaxi einmal überfüllt sein, wird per Funk direkt ein weiteres angefordert. So soll die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet bleiben.
Bürgermeister Ostermaier weist darauf hin, dass Linientaxi nur bei entsprechender Nutzung Bestand haben wird. Daher sollen die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Steißlingen die Nutzung des ÖPNV öfters in Erwägung ziehen.