Montag, 2. Februar 2015, 19:00 Uhr

Gemeinderatssitzung

Am 02.02.2015 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Vorsitzende ruft die Bürgerfragestunde auf. Es erfolgen diverse Wortmeldungen.

Herr Alexander Fuchs aus Wiechs erkundigt sich, ob die Gemeindeverwaltung beabsichtigt, bei einer eventuellen Straßenöffnung für die Verlegung eines Wärmenetzes parallel Lösungswege für die Versorgung des Ortsteil Wiechs mit Strom und Internet zu finden. Bürgermeister Ostermaier erläutert, dass bereits erste Gespräche mit der EnBW als Stromversorger stattgefunden haben. Nach Auffassung des Bürgermeisters darf der Ortsteil nicht multimedial abgehängt werden. Ggf. wird die Gemeinde zumindest Leerrohre mit verlegen lassen.

Die nächste Wortmeldung erfolgt durch Herrn Klaus Schärli, der gerne eine Bevölkerungspyramide im Amtsblatt veröffentlicht haben möchte. Dies wird durch Bürgermeister Ostermaier zugesagt.
Des Weiteren erkundigt sich Herr Schärli nach dem aktuellen Sachstand des geschlossenen Landmarkts in Steißlingen. Der Vorsitzende erklärt, dass die Gemeindeverwaltung diesbezüglich keine Handlungsbefugnis besitzt. Nach Informationen seitens des Eigentümers, der Fa. Okle, ist der bisherige Betreiber des Landmarkts nicht in der Lage, den Betrieb weiter zu führen. Der Eigentümer ist derzeit auf der Suche nach einem neuen Betreiber.
Herr Schärli möchte außerdem noch wissen, ob die in der Gartenstraße installierte Einbahnstraßenregelung noch länger Gültigkeit haben wird. Der Gemeinderat wird heute zusammen mit der Überplanung der Gartenstraße künftige Verkehrsregelungen diskutieren und ggf. festlegen.

Als letzte Wortmeldung erkundigt sich Herr Dietmar Nägele, ob es eine Busfahr-planänderung in Fahrtrichtung Wiechs gegeben habe. Er hat bemerkt, dass Wiechser Schulkinder am Dienstagmittag von Steißlingen nach Wiechs laufen. Die Verwaltung liegen keine entsprechenden Informationen seitens der SBG vor. Ortsvorsteher Herz meldet sich zu Wort und berichtet, dass er aufgrund dieses Problems bereits mit Herrn Konrektor Bitter von der Gemeinschaftsschule Steißlingen in Kontakt stehe. Laut diesem wurde von der SBG (Südbadenbus GmbH) die Linie B zur 5. Stunde in Richtung Wiechs gestrichen. Herr Bitter ist bereits auf der Suche nach Alternativen und versucht, eine Lösung mit der SBG zu finden.

Bevor in die Tagesordnung eingestiegen wird, setzt Herr Bürgermeister Ostermaier den TOP Musiksommer von der Tagesordnung ab.

  • Bekanntgabe von Beschlüssen aus den letzten nichtöffentlichen Sitzungen

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass für den Bauhof zwei neue Mitarbeiter eingestellt wurden. Diese werden zum 01.03.2015 bzw. zum 01.04.2015 ihren Dienst bei der Gemeindeverwaltung Steißlingen antreten. Die Arbeitszeiten des Küchenteams der Gemeinschaftsschule werden der Essensnachfrage angepasst. Außerdem konnten mehrere Beförderungen bzw. Höhergruppierungen von Gemeindemitarbeiter beschlossen werden. Die Zuteilung von mehreren Bauplätzen an zuvor ausgewählte Bewerber wurde per Beschluss vorgenommen.

  • Aufbau eines Wärmenetzes für den Ortsteil Wiechs durch solarcomplex

Die Firma solarcomplex beabsichtigt, für den Ortsteil Wiechs ein Wärmenetz aufzubauen. Geplant ist, das Wärmenetz zur nächsten Heizperiode (Herbst 2015) in Betrieb zu nehmen.

Das regionale Bürgerunternehmen solarcomplex betreibt aktuell in anderen Gemeinden regenerative Wärmenetze, auch im Landkreis Konstanz. Mit dem Biogasanlagenbetreiber Markus Stemmer hat solarcomplex eine Vereinbarung zur Nutzung seiner Abwärme abgeschlossen. Nun möchte solarcomplex im Steißlinger Ortsteil Wiechs ein Wärmenetz durch die Nutzung der Abwärme der Biogasanlage aufbauen und so viele Gebäude wie möglich mit umweltfreundlicher Heizenergie versorgen. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit der Gemeinde. Sollte die Entscheidung der Gemeinde positiv ausfallen, werden als weitere Schritte eine öffentliche Veranstaltung in Wiechs durchgeführt und bei ausreichender Resonanz anschließend die Planung/Umsetzung in die Wege geleitet.

solarcomplex-Vorstand Bene Müller geht in der Sitzung vor allem auf die Innovation eines Wärmenetzes ein. Dieses ist für jede Art regenerativer Energie geeignet und somit technologieoffen und zukunftsfest. Sollte in Zukunft die Biogasanlage nicht mehr Wärmelieferant sein, kann durch das Wärmenetz andere erneuerbare Energie transportiert werden. Dies bietet Sicherheit und Stabilität auf lange Sicht für die Wärmeabnehmer.

Ein Mitglied des Gemeinderats erkundigt sich nach den geplanten Energielieferanten für das Wärmenetz in Steißlingen. Herr Müller nennt dafür zum einen die Abwärme der Biogasanlage des Herrn Stemmer in der Grundlast und zum anderen die Verheizung von Hackschnitzeln in der Mittellast. Solarkollektoren sind nicht geplant, in der Zukunft aber möglich.

Ein anderes Gemeinderatsmitglied fragt nach der Zahl der mindestens an das Wärmenetz anzuschließenden Haushalte, damit das Projekt überhaupt realisiert wird. Herr Müller gibt dafür grob die Hälfte der Gebäude in Wiechs an.
Auf die Nachfrage, ob Drittanbieter das Netz auch nutzen können, erläutert Herr Müller, dass das Wegenutzungsrecht für 20 Jahre abgeschlossen wird. Nach Ablauf der 20 Jahre besteht dann die Option der Vertragsverlängerung oder eben auch das Zurückgreifen auf einen Drittanbieter.

Ein weiteres Mitglied des Gemeinderats erkundigt sich nach der Herkunft der zusätzlich zu verwendenden Hackschnitzel. Außerdem möchte es wissen, ob die Leitungen längerfristig auch in die Gemeinde Steißlingen verlegt werden könnten und ob die Installation von Solarkollektoren eine zeitnahe Option darstellt. Herr Müller erläutert, dass die Hackschnitzel aus der umgebenden Region angeliefert werden.
Eine Verlegung der Leitungen nach Steißlingen wird nicht stattfinden können, da der Wärmeverlust durch die große Entfernung zwischen Steißlingen und Wiechs zu enorm wäre.
Der Wärmeverlust innerhalb der Ortschaft Wiechs liegt im ungünstigsten Fall maximal bei 12% bis 15 %, erklärt Herr Müller außerdem auf Nachfrage des Gremiums, was noch tragbar und rentabel ist. Dieser geringe Wärmeverlust wird durch dreifach gedämmte Leitungen erreicht.

Ein Gemeinderat erkundigt sich nach den praktischen Voraussetzungen, die ein Haushalt in Wiechs mitbringen muss, um an das Wärmenetz angeschlossen werden zu können. Herr Müller geht auf die technischen Details ein. Durch einen Wärmeaustauscher wird die Wärme aus dem Netz in die (vorhandene) Zentralheizung des Hauses eingespeist. Voraussetzungen sind also eine Zentralheizung, die Installation einer Wärmeübergabestation und eine Wärmepumpe. Haushalte, die mit Strom heizen, müssten zur Anbindung an das Wärmenetz folglich nachrüsten und auf eine Zentralheizung umstellen.

Ortsvorsteher Herz erkundigt sich nach der Übernahme der Kosten für die Installation der benötigten Wärmeübergabestation. Herr Müller erläutert, dass die Wärmeübergabestationen den Bürgern im Wärmepreis umgelegt werden. Somit erhält der Kunde eine gute Vergleichbarkeit mit dem jeweils aktuellen Ölpreis.

Abschließend bejaht Herr Müller die Möglichkeit eines späteren Anschlusses an das Wärmenetz, betont aber, dass dies mit Mehrkosten verbunden ist. Bei einem späteren Anschluss an das Wärmenetz geht der Mengenvorteil an Anschlüssen verloren, den das Unternehmen dann auf den Kunden umwälzt. Es besteht die Möglichkeit, jetzt einen Anschluss an das Wärmenetz zu schaffen, diesen aber erst in der Zukunft zu nutzen.

Bürgermeister Ostermaier hält den Aufbau eines Wärmenetzes durch die Firma solarcomplex für eine sehr gute Investition in die Zukunft der regenerativen Energien.

Der Ortschaftrat wird sich nun mit dem Vorhaben näher beschäftigen. Eine Entscheidung des Gemeinderats über einen Wegenutzungsvertrag wird in der Sitzung vom 23.02.2015 getroffen.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herrn Müller in Bezug auf das Wärmenetz "Wiechs" zur Kenntnis. Die Entscheidung über einen Wegenutzungsvertrag wird in der Sitzung am 23.02.2015 getroffen.

  • Vorstellung einer Entwurfsplanung für die Verkehrsführung und die Bushaltestelle in der Gartenstraße

Ing. Baur stellt die fortgeschriebene Entwurfsplanung vor. Nach Zustimmung zu dieser Planung könnte zeitnah die Ausschreibung der erforderlichen Tief- und Straßenbauarbeiten erfolgen, so dass eine Umsetzung teilweise in den Pfingst- und in den Sommerferien möglich wäre.

Ing. Baur erläutert dass zwischen den Grundstücksgrenzen 9,50 m zur Beplanung zur Verfügung stehen. Nachdem die Fahrbahnbreite mindestens 6 m betragen muss, damit der öffentliche Personennahverkehr auf diesem fahren kann, bleiben für die Planung der Fußgängerwege noch 3,50 m zur Verfügung. Das Planungsbüro plädiert für eine Aufteilung der Breiten der Fußgängerüberwege in 1,60 m und 1,90 m.

Das Gremium stellt Ing. Baur diverse Fragen zur Planung.
Zeitweise fahren zwei Gelenkbusse gleichzeitig die Haltestelle vor der Steißlinger Gemeinschaftsschule an. Diese finden in der geplanten Haltebucht nicht genügend Platz, um sie gleichzeitig anzusteuern.
Außerdem sieht das Gremium die Überkreuzung von Fußgängerweg, Busfahrschleuse und Parkplatzausfahrt mit kritischen Augen. Das Gefahrenpotential ist an dieser Stelle erhöht. Auch die Breite der Gehwege wird als zu gering angesehen. Die Fahrbahn soll besser auf 5,50 m reduziert werden.
Ein Mitglied des Gemeinderats weist außerdem darauf hin, dass mit dieser Baumaßnahme gleichzeitig die Schaffung neuer Parkplätze vor dem zukünftigen Kinderhaus angegangen werden sollte.

Bürgermeister Ostermaier erklärt dem Gemeinderat, dass die Lösung sicher nicht die bestmögliche Verkehrsführung darstellt. Allerdings stellt sie die beste Lösung dar, die für den vorhandenen Platz möglich ist.

Ein Mitglied des Gemeinderats schlägt vor, das Linksabbiegen für Pkws beim Ausfahren aus der Parkbucht zu verbieten. Der Vorsitzende lehnt diesen Vorschlag ab. Ein solches Verbot wird die Eltern an der Nutzung der Parkplätze hindern.
Ein Gemeinderat möchte das Gremium darauf hinweisen, dass breitere Fußgängerwege nicht grundsätzlich mehr Sicherheit für die Fußbänger darstellen. Er plädiert für breitere Fahrbahnen, um breiteren Fahrzeugen die Möglichkeit des Ausweichens zu ermöglichen, sollte der Fußgänger am äußeren Rand des Fußgängerwegs gehen.

Beschluss:
1. Der fortgeschriebenen Entwurfsplanung für den Umbau der Bushaltestelle in eine Bushaltebucht und den Ausbau der Gartenstraße wird wie von Ing. Baur vorgestellt und erläutert im Grundsatz zugestimmt.
2. Details der Planung werden im zuständigen Ausschuss, ggf. im Gesamtgremium beraten.
3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, diese Arbeiten zeitnah auszuschreiben, so dass die Baumaßnahme zu Beginn der Pfingst- und Sommerferien begonnen und abgeschlossen werden kann.

  • Vergabe von restlichen Dachdeckerarbeiten am Feuerwehrhaus - Vergabe und Beauftragung an einen anderen Bieter

Bauamtsleiter Schönenberger erinnert, dass die Dachabdichtungsarbeiten mit einer Angebotssumme von 200.371,30 € die Fa. Herceg GmbH aus Ulm vergeben wurden.

Am 03.06.2014 hat das Amtsgericht Ulm einen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Fa. Herceg bestellt. Es wurde daraufhin versucht, die bis zu diesem Zeitpunkt noch offenen Restarbeiten weiter zu führen, was teilweise auch gelang.

Da ein Fortschritt der geführten Verhandlungen nicht ansatzweise zu erkennen war, sah die Gemeindeverwaltung keine Möglichkeit, das restliche Auftragsvolumen in Höhe von ca. 54.000,00 € mit der Firma in fachgerechter Ausführung abzuwickeln.

Von den 11 Bietern der Ausschreibung von 2013 wurden die nächsten 4 Bieter um ein aktuelles Angebot für die ausstehenden Rest¬arbeiten im Bereich der Terrassen, Begrünung und Bekiesung des Flachdaches gebeten.

Über die bisher noch nicht zu klärende Frage bezüglich der Dampfsperre an der Fahrzeughalle laufen derzeit mit dem Insolvenzverwalter noch Verhandlungen über ein außergerichtliches Schiedsgutachten.

Beschluss:
Der Auftrag über die ausstehenden Restarbeiten im Bereich der Terrassen, Begrünung und Bekiesung des Flachdaches am Feuerwehrhaus wird auf Grundlage des geprüften überarbeiteten Angebotes vom 20.01.2014 zum geprüften Angebots¬preis von 52.658,39 € an die Fa. Steiger GmbH aus Löffingen vergeben.

  • Festlegung und Vergabe der Straßenbeleuchtung für die Feuerwehrstraße

Die Straßenbeleuchtung in der Feuerwehrstraße und bei der Umfahrung des neuen Feuerwehrhauses sollte nach Meinung der Verwaltung aus einheitlichen Leuchten bestehen und zum Gebäude passen. Eine Verwendung der Straßenbeleuchtung der Singener Straße für die Feuerwehrstraße würde optisch nicht passen und wäre zudem zu teuer.

Seitens der Gemeindeverwaltung wird die Verwendung von BEGA LED-Leuchten vorgeschlagen, wobei nur die 4 Leuchten in der Feuerwehrstraße mit der Straßenbeleuchtung geschaltet werden. Die 3 Leuchten an der Umfahrung des neuen Feuerwehrhauses sind mit der Belegung des Feuerwehrhauses gekoppelt bzw. mit einer Alarmierung.

Beschluss:
Der Auftrag über die Lieferung dieser Straßenleuchten wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 22.01.2015 zum Angebotspreis von 8.921,93 € an die Fa. Sonepar aus Singen vergeben.

  • Sanierung der Wohnräume im Anwesen Korisstraße 3 - Vergabe von Handwerkerleistungen

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Dachgeschosswohnung im alten Schulgebäude ab Ende Februar durch Flüchtlinge belegt wird. Voraussichtlich werden zunächst eine mazedonische Kleinfamilie und eine weitere kleinere Familie zusammen einziehen.
Das für die Unterbringung von Flüchtlingen erworbene Anwesen "Korisstraße 3" wurde bei der Gemarkungsbegehung am 10.01.2015 vom Gemeinderat besichtigt. Um dieses vor 1800 als Straußenwirtschaft genutzte und 1837 zur Wirtschaft "Zum Sternen" umgebaute Anwesen zu sanieren, sind verschiedene nachstehend aufge¬führte Handwerksleistungen zu vergeben.

Elektroinstallation:
Mit der Fa. Elektro Josef wurde das Anwesen bzw. die Räume des Wohngebäudes besichtigt. Grundsätzlich sollte hier die gesamte E-Installation überprüft und die sicherheitsrelevanten Installationen entfernt werde. Mit den notwendigen Neuinstallationen wird das Auftragsvolumen auf ca. 6.000,00 € geschätzt.

Sanitärinstallation:
Mit der Fa. Sättele wurden die Räume des Wohngebäudes ebenfalls besichtigt. Je nach Umfang der noch notwendigen Sanitärinstallation (auch Küche) werden bis ca. 5.000,00 € Aufwand geschätzt.

Malerarbeiten:
Mit der Fa. Kenzler wurden die Räume des Wohngebäudes ebenfalls besichtigt. Das Angebot der Fa. Kenzler umfasst das Streichen der Wände und Decken der Wohnräume, der Fenstersimse und Türen und, wenn nötig, der Holzflächen. Das Angebot über 10.318,35 € beinhaltet die Räume im EG, im OG sowie in 2 Räumen die Verlegung eines neuen Bodenbelages.

Restliche Sanierungsarbeiten:
Durch die Sanierungsarbeiten sind sicher noch weitere, geringfügige Arbeiten (Fensterbauer, Fliesenleger, Gipser) zu vergeben. Diese liegen je Gewerk vermutlich unter 2.500,00 € und können nach Notwendigkeit an die örtlichen Unternehmer vergeben werden.

Küchenmöbel:
Die Anschaffung einer einfachen Küchenzeile und einer Waschmaschine werden auf mind. ca. 5.500,00 € geschätzt. Hier können nach Abschluss der Sanierungsarbeiten 2 Angebote eingeholt und in diesem Rahmen vergeben werden.

Bauhofleistungen:
Die möglichen Leistungen des Bauhofes werden sich im Wesentlichen auf die Sicherung des Gebäudes begrenzen und werden auf ca. 4.000,00 € geschätzt.
Der Gesamtaufwand für die Sanierungsarbeiten wird bei knapp 40.000,00 € liegen. Bürgermeister Ostermaier hofft, dass die Arbeiten bis Ende März diesen Jahres abgeschlossen sind.

Beschluss:
Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, entsprechend den dargestellten Sanierungsarbeiten und dem finanziellen Rahmen die Aufträge zu vergeben.

  • Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013 der Gemeindewerke

Kämmerer Blüthgen weist darauf hin, dass die Verwaltung gemeinsam mit Herrn Steuerberater Lenzer den Jahresabschluss 2013 der Gemeindewerke Steißlingen fertig gestellt hat. Das Wirtschaftsjahr 2013 schließt mit einem Gewinn von 91.380,95 € (Vorjahr 82.180,13 €) ab, der sich wie folgt aus den Ergebnissen der beiden Betriebszweige ergibt:

 

2013

2012

Stromversorgung

82.339,73 €

75.045,74 €

Wasserversorgung

9.041,22 €

7.134,39 €

 

91.380,95 €

82.180,13 €

Der Jahresgewinn 2013 liegt über dem Mindesthandelsbilanzgewinn, der erforderlich ist, so dass die Konzessionsabgabe von ca. 152.100 € an die Gemeinde abgeführt werden konnte.

Investiert wurden insgesamt ca. 185.000 €, wovon rd. 77.000 € auf Strom und
rd. 73.000 € auf Wasser entfallen. Weitere 36.000 € wurden in Beteiligungen an Windkraft¬projekten investiert.

Die Eigenkapitalausstattung lag Ende 2013 überdurchschnittlich gut bei 41,8 % der um die passivierten Ertrags¬zuschüsse bereinigten Bilanzsumme. Nach Angaben des Kämmerers wird seitens von Wirtschaftsexperten eine Eigenkapitalquote von 30% als solide empfohlen.
 
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss 2013 wird mit der Bilanzsumme und dem Jahresgewinn entsprechend Seite 3 des Jahresabschlusses festgestellt.
2. Der Jahresgewinn 2013 von 91.380,95 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und als Vorsorge für kommenden Investitionsbedarf in die Allgemeine Rücklage eingestellt.
3. Die erwirtschaftete Konzessionsabgabe 2013 wird an den Haushalt der Gemeinde abge¬führt (14 Ja-Stimmen).
4. Der Verwaltung wird Entlastung erteilt.

  • Einrichtung einer Grundbucheinsichtstelle nach Abgabe des Grundbuchamtes

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass aus Gründen der Bürgernähe nach Auflösung des kommunalen Grundbuchamtes eine Einsichtsstelle für die Bürgerschaft vorgehalten werden soll.

Der Gemeinderat bedauert die gesetzlich vorgeschrieben Abgabe und des Grundbuchamtes und die Konzentration der Ämter an nur wenige Standorte. Bereits jetzt schon zeichnen sich teils wesentlich längere Bearbeitungszeiten ab. Ein Mindestmaß an Bürgerservice in Punkto Grundbuch soll vor Ort erhalten bleiben.
 
Beschluss:
1. Die Gemeinde Steißlingen wird eine Grundbucheinsichtsstelle zum 06. Juli 2015 zur Wahrung der Bürgerinteressen einrichten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung der Grundbucheinsichtsstelle einschließlich eines Zugangs zum automatisierten Abrufverfahren für eigene Verwaltungszwecke beim Justizministerium Baden-Württemberg zu beantragen.

  • Baugesuche – Bauvoranfragen

1 Bauantrag wird das Einvernehmen vorbehaltlich des Einvernehmens des Ortschaftsrates Wiechs erteilt.
1 Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.