Montag, 9. November 2015, 19:00 Uhr

Gemeinderatssitzung

Am Montag, 09.11.2015 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

In der Bürgerfragestunde erkundigt sich ein Bürger, ob parallel zur Untersuchung der Verkehrsentwicklung in der Gemeinde Steißlingen eine Untersuchung der Lärmentwicklung stattgefunden hat. Bürgermeister Ostermaier verneint diese Frage.

Anschließend werden die neuen Schulsprecher der Gemeinschaftsschule Steißlingen vorgestellt. Bürgermeister Ostermaier erläutert den Anwesenden, dass die Wahl nach dem Vorbild demokratischer Wahlen in Deutschland durchgeführt wurde. Es standen sechs Kandidaten aus den Klassen 1 bis 9 zur Wahl. Mit einer Wahlbeteiligung von 96 % wurden Luis Falke und Lara-Caecilia Blum zu Schulsprecher und stellvertretende Schulsprecherin gewählt. Bürgermeister Ostermaier wünscht den beiden für ihre Zukunft als Schulsprecher viel Erfolg.

  • Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

Bürgermeister Ostermaier gibt bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung verschiedene Maßnahmen zur Minimierung des Lärms, ausgehend vom Schulgelände, erörtert wurden.

  • Verkehrsuntersuchung zur Verkehrsentwicklungsplanung Steißlingen - Vorstellung des Zwischenberichtes durch das Ing. Büro Rapp

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16.03.2015 das Büro Rapp Trans AG aus Freiburg mit einer Verkehrsentwicklungsplanung als Fortschreibung des Verkehrsgutachtens von 1995 / 1996 beauftragt. Zwischenzeitlich wurde eine umfassende Verkehrserhebung durchgeführt. An 13 ausgesuchten Zählstellen an den Einfallstraßen und im Ort wurde der gesamte Verkehr erfasst, zudem fand an den 5 Einfallstraßen eine Befragung der Verkehrsteilnehmer über den Fahrtweg und den Fahrtzweck statt. Die Untergliederung erfolgte in 6 Gruppen Fahrrad/Kraftrad/Pkw/Lkw+Traktoren/Lkw-Zugmaschinen-Auflieger/Bus.

Der Vorsitzende betont in der Sitzung, dass der aktuell vorgestellte Bericht lediglich einen Zwischenbericht darstellt und das Thema noch nicht abschließen abbildet. Eine ausführlichere Information der Bürger mit Darstellung der festgestellten Schwachstellen ist in der kommenden Bürgerversammlung am 16.11.2015 vorgesehen. Zur vertiefenden Beratung ist eine Klausurtagung des Gemeinderats mit dem Büro Rapp geplant.

Frau Lüthi erläutert in der Sitzung das Vorgehen und die Zielsetzung des Büro Rapp Trans AG. Sowohl durch eine Verkehrserhebung im Juli 2015 als auch durch Fortschreibung von Verkehrsdaten des Verkehrsmonitoring Baden-Württemberg sollen die verkehrlichen Grundlagen für die kommunale Entwicklungsplanung aktualisiert werden. Außerdem sollte ein Vergleich zur letzten Verkehrsanalyse im Jahr 1995 gezogen und nach Möglichkeiten der Verbesserung der aktuellen Parkplatzsituation geschaut werden.

Die Hauptverkehrsdurchgangsachse ist und bleibt weiterhin die Singener Straße / Orsinger Straße. Sowohl der normale Kraftfahrzeugverkehr als auch der Schwerlastverkehr hat dort seit 1995 das höchste Aufkommen. Eine Veränderung, die es seit der letzten Verkehrsanalyse gegeben hat, ist die Entlastung der Lange Straße durch die Umlenkung eines Teils des Verkehrs auf die ausgebaute Remigiusstraße. Gegenüber dem Verkehrsgutachten von 1995 / 1996 bzw. der damaligen Prognose wurden sonst keine gravierenden Verschiebungen bzw. Zunahmen des Verkehrs festgestellt. Die L 223 Singener - Orsinger Straße ist immer noch die am stärksten belastete Durchgangsstraße. Innerörtlich gab es auf einigen Straßen eine gewollte Verschiebung der Verkehrsbelastung.

Nach der Datenerhebung ist der Schwerlastverkehr auf der Singener Straße / Orsinger Straße von 9 % im Jahre 1995 auf 5 % im Jahr 2015 gesunken. Diese Entwicklung muss nicht als Trend anerkannt werden. Die Ursache für diesen „Rückgang“ kann in der unterschiedlichen Vorgehensweisen der Verkehrsanalysen in den Jahren 1995 und 2015 zu finden sein. Was und was noch nicht als Schwerlastverkehr zu definieren ist, kann im Jahr 1995 anders bewertet .worden sein als heute. Der Prozentsatz von 5 % an Schwerlastverkehr kann allerdings mit Zahlen aus umliegenden Verkehrszählungen bekräftigt werden. Im Durchschnitt liegt der Schwerlastverkehr dort zwischen 4 % und 7 %.
Bei einer Schwachstellenanalyse konnte festgestellt werden, dass es am Knotenpunkt zwischen der Singener Straße / Orsinger Straße und der Lange Straße zu Kapazitätsengpässen kommt. Durch die zahlreichen Linksabbieger von der Lange Straße auf die Singener Straße / Orsinger Straße kommt es zu einem Rückstau auf der Lange Straße, welcher auch die Rechtsabbieger behindert.

Unter der Rubrik „Sicherheit“ informiert Frau Lüthi, dass sowohl die vorgeschriebenen 40 km/h in der Singener Straße / Orsinger Straße als auch die 50 km/h in der Gartenstraße teils nicht eingehalten werden. Auch das Parken auf den Gehwegen verschlechtert vor allem in der Garten- und Schulstraße die Sicherheit für Fußgänger, da diese teilweise auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Hier wird seitens Frau Lüthi ein Parkraumdefizit festgestellt, welches teilweise durch rücksichtsloses Parken entsteht.

Als letzten Punkt informiert Frau Lüthi über das weitere Vorgehen. Sobald eine Verkehrsprognose für das Jahr 2030 erstellt ist und eine Überprüfung und Fortschreibung der Schwachstellenanalyse stattgefunden hat, soll eine Straßennetz- und Parkraumkonzeption erarbeitet werden. Um die Auswirkungen verschiedener verkehrsrechtlichen Maßnahmen zu demonstrieren, sollen zwei Planfälle analysiert und dargestellt werden. Zum Abschluss des Auftrags wird das Büro Rapp Trans AG schlussendlich eine Planungsempfehlung aussprechen, welche dem Gemeinderat in der Klausurtagung im Januar als Grundlage zur Entscheidung dienen soll.
Bürgermeister Ostermaier bedankt sich für den ausführlichen Bericht und bestätigt viele Beobachtungen und Aussagen, die das externe Büro über Steißlingen getroffen hat. Der Vorsitzende schlägt vor, in dieser Sitzung nur Verständnisfragen zu klären. Er selbst erkundigt sich nach der Aussagekraft der Verkehrszählung am 21.07.2015 für das ganze Jahr.

Frau Lüthi erläutert, dass durch diverse Erfahrungswerte und mathematische Formeln die Aussagekraft der Datenerhebung eines Tages auf das Jahr übertragen werden kann. Verschiedene Faktoren, wie schönes Wetter, Ferien, Jahreszeit oder Wochentag, können aus der Datenerhebung herausgerechnet werden, um somit ein aussagekräftiges und möglichst neutrales Ergebnis zu erhalten. Hierzu gibt es allgemein anerkannte statistische Bereinigungswerte.
Ein Mitglied des Gemeinderats kritisiert die statistische Relevanz der Verkehrszählung an nur einem Tag. Bürgermeister Ostermaier und Frau Lüthi erläutern, dass aus Organisationsgründen eine Ausweitung der Zählung auf mehrere Tage nicht möglich war und eher unüblich ist.

Ein weiteres Mitglied des Gemeinderats ist überrascht über den vermeintlichen Rückgang des Schwerlastverkehrs auf der Singener Straße / Orsinger Straße von  9 % auf 5 %. Nach subjektiver Wahrnehmung sei eher ein Ergebnis in die andere Richtung zu erwarten gewesen. Eventuell sei auch die hohe Anzahl an Fahrradfahrern an diesem sonnigen Tag mitverantwortlich für diese Prozentzahl, mutmaßt das Gemeinderatsmitglied. Frau Lüthi betont daraufhin, dass das vorgestellte Verkehrsgutachtens nicht den Rückgang des Schwerlastverkehrs aussagt, sondern einen aktuellen Prozentsatz an Schwerlastverkehr auf der Singener Straße / Orsinger Straße von 5% feststellt. Die Messungen aus dem Jahr 1995 sind aufgrund der Definition von Schwerlastverkehr vermutlich nicht vergleichbar. Ein anderes Mitglied des Gemeinderats führt aus, dass die Wahrnehmung des Verkehrs sehr subjektiv sei und sich im Laufe der Jahre gewandelt haben kann.

Das Mitglied erkundigt sich nach der Übertragbarkeit der Daten vom Sommer in den Winter, wenn viele Fahrradfahrer auf den Pkw umsteigen. Frau Lüthi erläutert, dass durch rechnerische Faktoren auf Grundlage vergangener Datenanalysen diese Schwankungen herausgerechnet werden können.

Ein Gremiumsmitglied fragt nach der Entwicklung des Gesamtverkehrsaufkommens in der Singener Straße / Orsinger Straße. Durch die Powerpoint-Präsentation kann Frau Lüthi deutlich machen, dass das Gesamtverkehrsaufkommen seit 1995 eine Veränderung von unter 10 % erfahren hat.

Bürgermeister Ostermaier weist darauf hin, dass mit der heutigen Vorstellung der ersten Ergebnisse der Auftakt zu einem großen Thema gelungen ist. Für das weitere Vorgehen sieht der Vorsitzende zwei Schwerpunkte. Zum einen soll die Schaffung konkreter Ergebnisse als Ziel angestrebt und zum anderen möglichst viele Bürger an diesem Vorhaben beteiligt werden. Der Vorsitzende möchte allerdings auch darauf hinweisen, dass die Verkehrssituation voraussichtlich nicht für alle Bürger der Gemeinde Steißlingen vollständig zufriedenstellend gelöst werden kann und dass Kompromissfähigkeit gefragt sein wird.

Beschluss:
1.    Der Zwischenbericht zur Verkehrsentwicklungsplanung wird, wie vorgetragen, zur Kenntnis genommen.

2.    Der Zwischenbericht soll in der Bürgerversammlung am 16.11.2015 vorgestellt werden.

3.    Zur intensiven Beratung dieses Themas soll eine Klausurtagung durchgeführt werden.

  • Haushaltsplan 2016 – Überprüfung von Steuern, Gebühren und Abgaben

Die jährliche Überprüfung von Steuern und Gebühren stellt die Grundlage für die sich anschließende Haushaltsplanung dar. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat am 02.11.2015 ausführlich über die Steuern, Gebühren und Abgaben beraten und schlägt dem Gemeinderat vor, in den Bereichen "Abwasserentsorgung" und "Abfallentsorgung" Gebührenanpassungen vorzunehmen.

I Steuern

1. Grund- und Gewerbesteuer
Die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze wurden zum 01.01.2014 auf 320 v. H. bzw. 340 v. H. angehoben. Aus diesem Grund sieht die Verwaltung in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf.

Beschluss:
Die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze der Gemeinde werden im Haushaltsjahr 2016 gleichbleibend beibehalten.

2. Hundesteuer
Die Hundesteuer wurde zu Beginn des Haushaltsjahres 2011 für den Ersthund auf 80,00 € angehoben. Für den 2. und jeden weiteren Hund wurde sie zum 01.01.2011 auf 160,00 € festgesetzt. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Anpassung derzeit nicht notwendig.

Beschluss:
Die Hundesteuersätze der Gemeinde werden im Haushaltsjahr 2016 gleichbleibend beibehalten.

II Gebühren und Abgaben

Nach eingehender Überprüfung sieht die Verwaltung und der Ausschuss im Bereich der folgenden Gebühren und Abgaben der Gemeinde Steißlingen aufgrund von Kostenveränderungen Handlungsbedarf.

Anpassung der Kindergartengebühren
Die Kindergartengebühren für die Kindergärten Storchennest und Storchennestle wurden letztmalig zum 01.09.2014 für 2 Kindergartenjahre angehoben. Die Personalkosten im Bereich der Kinderbetreuung steigen in den letzten Jahren stetig an, so dass über eine Gebührenerhöhung nachgedacht werden sollte. Da zum Jahr 2016 eine drastische Erhöhung der Abfallgebühren und eine Erhöhung der Niederschlagwassergebühr notwendig sind, hält die Verwaltung eine vorgezogene Gebührenanpassung für die Bürger als zu belastend. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Elternbeiträge erst zum Kindergartenjahr 2016/2017 anzupassen.

Anpassung der Abwassergebühren zum 01.01.2016
Die aktuellen Abwassergebühren wurden für die Jahre 2014 und 2015 kalkuliert. Eine neue Kalkulation ist somit für die Jahre 2016 und 2017 erforderlich. In diesem Zeitraum werden noch die Kostenüberdeckungen der Jahre 2010 bis 2012 ausgeglichen. Die Verwaltung hat wieder eine 2-jährige Kalkulation bei der Fa. KBS in Auftrag gegeben. Ergebnis ist, dass die Schmutzwassergebühr leicht auf 1,57 €/m³ (bisher 1,58 €/m³) zurückgeht. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 0,41 €/m² auf 0,49 €/m².

Die Reduzierung bei der Schmutzwassergebühr resultiert aus wegfallenden Abschreibungen. Die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr begründet sich insbesondere durch die hohen Investitionen im Regenwasserbereich. Generell etwas gebührenerhöhend wirkt sich eine aktuell vorgenommene Herausrechnung der Kosten für Hausanschlüsse aus den gesamten Kanalkosten aus. Hierdurch sinkt der Straßenentwässerungsanteil, da die Hausanschlüsse nicht der Straßenent-wässerung dienen. Generell gebührensenkend wirkt sich die Reduzierung des Zinssatzes für die Eigenkapitalverzinsung von 4 % auf 3,25 % aus. Dies war aufgrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus geboten. Zudem wurden die Abgabemengen an die Entwicklung angepasst.

Anpassung der Abfallgebühren zum 01.01.2016
Wie bereits mehrfach erläutert, wurden die Abfallentsorgungsleistungen zum 01.05.2016 neu ausgeschrieben. Dies führte zu deutlichen Kostensteigerungen. Die Verwaltung hat auf der Basis der aktuellen Behälterzahlen und der voraussichtlichen Kosten eine Neukalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2016 vorgenommen. Die Kalkulation weist gegenüber den bisherigen Gebühren folgende Erhöhungen aus:

Gebühren 2016
Restmüll (bisher)    Biomüll (bisher)
60 l - Behälter:          76,80 €  (60,00 €)                             112,80 €   (97,20 €)
120 l - Behälter:      135,60 € (104,40 €)                             170,40 € (156,00 €)
240 l - Behälter:      252,00 € (192,00 €)                             288,00 € (274,80 €)
1.100 l - Behälter:1.140,00 € (877,20 €)                                 -------
70 l - Restmüllsack:    5,10 € (5,40 €)

Die Gebührenerhöhungen liegen beim Restmüll je nach Behältergröße zwischen  28 und 32 %, beim Biomüll zwischen 5 und 16 %. In der Kalkulation wurde ganzjährig mit den neuen Preisen gerechnet, obwohl die neuen Entsorgungspreise erst ab 01.05.2016 gelten. Hiermit sollen die Unterdeckungen der Vorjahre ausgeglichen werden. Zudem soll eine nochmalige Erhöhung zum Jahr 2017 vermieden werden.
Bürgermeister Ostermaier weist darauf hin, dass die Abfallgebühren der Gemeinde Steißlingen in den letzten Jahren sehr günstig gehalten werden konnten, da der Altvertrag für die Abfallentsorgungsleistungen mit sehr günstigen Konditionen zweimalig verlängert werden konnte. Diese Verlängerung war nun nicht mehr möglich, wodurch sich die Abfallgebühren an das heute übliche Preisniveau anpassen müssen.
Ein Mitglied des Gemeinderats weist darauf hin, dass nicht jeder Bürger die Grüngutannahmestelle nutzt und die enorme Kostensteigerung daher nicht für jeden gerechtfertigt sei. Der Vorsitzende erläutert, dass die Kosten, wie bei so vielen Einrichtungen, auf die Allgemeinheit verteilt werden müssen, da der bürokratische Aufwand bei einer Aufteilung der Kosten auf die tatsächlichen Nutzer immens wäre. Lediglich die Installation einer Waage wäre denkbar, um Kilogrammgenau abzurechnen. Ein weiteres Mitglied des Gemeinderats weist darauf hin, dass durch die Abrechnung des Mülls nach Behälter und nicht nach Gewicht keineswegs das Mülleinsparen gefördert wird.

Wasserversorgung
Bei der Wasserversorgung hat der aktuelle Wasserpreis von 1,50 € pro Kubikmeter seit dem 01.01.2015 Bestand. Die Verwaltung hat die voraussichtliche Entwicklung für das Jahr 2016 prognostiziert und kommt zum Ergebnis, dass der aktuelle Wasserpreise beibehalten werden sollte.

Beschluss:
1.    Der Gemeinderat beschließt, die Abfallgebühren und die Abwassergebühren entsprechend den vorgelegten Kalkulationen, wie oben dargestellt, ab dem 01.01.2016 anzupassen.

2.    Die Kindergartengebühren werden zum 01.01.2016 wie bisher beibehalten. Die Verwaltung wird beauftragt, eine angemessene Gebührenanpassung zum Kindergartenjahr 2016/2017 auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

3.    Die sonstigen Gebühren und Abgaben der Gemeinde Steißlingen werden im Haushaltsjahr 2016 beibehalten.

4.    Die Grundgebühren und der Wasserpreis der Gemeindewerke Steißlingen werden im Haushaltsjahr 2016 beibehalten.

  • Änderung der Abwassersatzung der Gemeinde Steißlingen

Unter TOP 4 wurde über die Anpassung der Abwassergebühren beraten. Ent-sprechend diesem Beschluss soll die bestehende Abwassersatzung geändert und die Schmutzwassergebühr auf 1,57 €/m³ Abwasser bzw. die Niederschlags-wassergebühr auf 0,49 €/m² versiegelte Fläche festgesetzt werden.

Beschluss:
Die Abwassersatzung wird geändert. Die Schmutzwassergebühr wird auf 1,57 €/m³ Abwasser bzw. die Niederschlagswassergebühr auf 0,49 €/m² versiegelte Fläche festgesetzt.

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  • Änderung der Abfallwirtschaftssatzung der Gemeinde Steißlingen

Da der Gemeinderat unter TOP 4 zu der Entscheidung gelangt ist, die Gebühren für die Abfallentsorgung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu ändern, muss die bestehende Abfallwirtschaftssatzung geändert werden.

Beschluss:
Die Abfallwirtschaftssatzung wird geändert.

  • Vergabe der Sanierungsarbeiten an der Gemeindeverbindungs-Straße nach Wahlwies

In der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2015 wurde die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße nach Wahlwies beschlossen. Die Arbeiten wurden vom Ing. Büro Burkard Raff öffentlich ausgeschrieben. Annehmbarster Bieter ist die Fa. A.M. Müller aus Zimmern mit einem geprüften Angebotspreis von 264.736,98 €.

Mit diesen Arbeiten wurde auch die Sanierung des Weges zum FC-Clubheim ausgeschrieben. Seitens des Ing. Büro Raff wurden Möglichkeiten über reduzierte Ausbaumaßnahmen bzw. zur Kostenreduzierung dargestellt. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sollte allerdings auf keinen Fall auf eine Verbesserung für die Fußgänger verzichtet werden.

Ein Mitglied des Gemeinderats erkundigt sich, ob die angedachten Leitplanken bereits im Angebotspreis der Firma A.M. Müller mit enthalten sind. Ing. Raff erläutert, dass diese separat an die Firma Rieder aus Bodmann-Ludwigshafen vergeben werden sollen. Zu einem Preis von 10.800 € installiert diese neue Leitplanken und überprüft außerdem die vorhandene Leitplankenanlage.

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat erläutert Ing. Raff, dass für eine sichere Verkehrsführung eine Fahrbahnbreite von 4,25 m angestrebt wird, wobei in Kurvenbereichen Ausweichflächen mit einer Breite von 0,75 m aus Rasengittersteinen geschaffen werden sollen. Bei gutem Wetter können die Arbeiten bereits Mitte November beginnen und sollen noch vor Weihnachten abgeschlossen sein.

Ein Mitglied des Gremiums erkundigt sich, ob die Stadt Stockach über die geplanten Sanierungsmaßnahmen durch die Gemeinde Steißlingen informiert worden ist mit dem Vorschlag, den Straßenteil, welcher auf Stockacher Gemarkung verläuft, ebenfalls einer Grundsanierung zu unterziehen. Bürgermeister Ostermaier informiert, dass die zeitgleiche Sanierung der Straßenteile nicht organisiert werden konnte.

Beschluss:
1.    Der Auftrag über die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße nach Wahlwies wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 03.11.2015 zum Angebotspreis von 248.941,93 € an die Fa. A.M. Müller aus Zimmern vergeben.

2.    Der Auftrag über die Sanierung des Weges zum FC-Clubheim wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 03.11.2015 zum Angebotspreis von 15.795,05 € an die Fa. A.M. Müller aus Zimmern vergeben.

  • Vergabe der Sanierungsarbeiten am Pflaster beim Narrenbrunnen

Das Ing. Baur hat die Verlegearbeiten zur Sanierung des Pflasterbelages/ Gehwegstreifen am Narrenbrunnen beschränkt auf 5 regionale Fachfirmen ausgeschrieben. Annehmbarster Bieter ist die Fa. Storz aus Eigeltingen mit einem Angebotspreis von 21.561,41 €.

Ing. Baur erläutert die geplanten Pflasterverlegearbeiten. Das neu verlegte Pflaster mit einem sehr geringen Fugenanteil soll barrierefrei und griffig im Winter und bei Regen sein. Ein Mitglied des Gemeinderats weist darauf hin, dass in der letzten Sitzung beschlossen wurde, vor der Vergabe der Sanierungsarbeiten den Gehwegstreifen am Narrenbrunnen vor Ort zu besichtigen. Dies ist noch nicht geschehen. Ein weiteres Mitglied stellt den Antrag, die Vergabe der Sanierungsarbeiten zurück zu stellen, bis bei einem Vor-Ort-Termin die tatsächlich notwendigen Maßnahmen am Gehweg und auch am Narrenbrunnen selbst erörtert worden sind. Auch der Austausch der vorhandenen Poller wird in Frage gestellt.

Bürgermeister Ostermaier erläutert, dass es nicht angedacht war, den Narrenbrunnen innerhalb dieser Maßnahme zu sanieren. Der Brunnen benötigt nach Aussagen des Bauhofs eine neue Zuleitung. Bei einer vollständigen Sanierung des gesamten Platzes kann laut Bürgermeister Ostermaier mit Kosten in Höhe von 300.000 € gerechnet werden. Der Vorsitzende schlägt vor, die Vergabe der Sanierungsmaßnahmen zu beschließen und anschließend die Poller vor Ort zu besichtigen. Diese können als Bedarfsposition bei der Auftragsvergabe definiert und somit im Nachhinein noch aus dem Auftrag gestrichen werden. Herr Schönenberger weist darauf hin, dass drei der vorhandenen Granitpoller beschädigt und nur provisorisch durch den Bauhof geflickt seien. Ein Austausch und vor allem die Vergrößerung der Poller für eine bessere Sichtbarkeit für die Autofahrer macht daher Sinn.

Ein anderes Gremiumsmitglied schlägt vor, die Gestaltung des Platzes und des Gehwegs mit in die Klausurtagung im Januar 2016 zu nehmen und dann erst über die zukünftige Nutzung und Gestaltung dieses Areals zu beschließen. Ein anderes Mitglied des Gemeinderats weist darauf hin, dass die Poller das Parken und das Befahren des Platzes verhindern.

Der Antrag auf Zurückstellung der Vergabe wird der anschließenden Abstimmung mehrheitlich abgelehnt. Daraufhin wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:
Der Auftrag über die Sanierung des Pflasterbelages/Gehwegstreifen am Narrenbrunnen wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 04.11.2015 zum Angebotspreis von 21.561,41 € an die Fa. Storz aus Eigeltingen vergeben. Vor Ort soll beschlossen werden, ob die vorhandenen Poller ersetzt werden.

  • Nachfolge von Gemeinderat Jürgen Probst  - Feststellen von Hinderungs- und Ablehnungsgründen der nachrückenden Personen

Der Antrag von Jürgen Probst auf vorzeitiges Ausscheiden aus dem Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 14.09.2015 einstimmig vom Gemeinderat bestätigt.

Nach § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) rückt im Falle des Ausscheidens eines Gewählten aus dem Gemeinderat der als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber nach. Dieser tritt bis zum Ende der laufenden Wahlperiode an die Stelle des ausgeschiedenen Gemeinderatsmitglieds. Voraussetzungen für ein Nach¬rücken in den Gemeinderat sind, dass die Ersatzperson die Annahme der Wahl nicht aus wichtigem Grund ablehnt (§ 16 GemO) und keine Hinderungsgründe für einen Eintritt in den Gemeinderat vorliegen (§ 29 GemO). Bei der letzten Gemeinderatswahl wurde Herr Gunther Roos als nächste Ersatzperson für die Fraktion SPD/Grüne festgestellt. Die Verwaltung konnte diesbezüglich keinen Hinderungsgrund nach § 29 GemO feststellen. Herr Gunther Roos möchte die Ernennung aus gesundheitlichen Gründen, welche er in einem Brief dargelegt hat, leider ablehnen. Er bittet deshalb den Gemeinderat, seinen Antrag durch Beschluss zu bestätigen.

In diesem Fall rückt die zweite Ersatzperson aufgrund der vorgenannten Vorschriften nach. Diese ist nach dem amtlichen Wahlergebnis Frau Stefanie Blickle. Sie hat gegenüber der Verwaltung mündlich erklärt, dass sie das Amt als Gemeinderätin gerne annehmen würde. Da Gemeinderat Jürgen Probst zum 31.12.2015 aus dem Gremium ausscheiden wird, kann Frau Blickle auch erst in der ersten Sitzung des neuen Jahres vereidigt werden.

Beschluss:
1.    Der Gemeinderat stellt fest, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO im Hin¬blick auf das Nachrücken von Herrn Günther Roos bestehen. Seinem Antrag auf Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit nach §16 Abs. 1 Satz 5 und 6 GemO wird zugestimmt.

2.    Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Stefanie Blickle keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO für ein Nachrücken in den Gemeinderat bestehen. Auch stellt der Gemeinderat fest, dass Frau Stefanie Blickle mit Wirkung der Vereidigung als Gemeinderätin an die Stelle von Herrn Jürgen Probst in den Gemeinderat nachrückt.

  • Vertrag zur Überlassung von Räumlichkeiten des Feuerwehrgerätehauses an den DRK Ortsverein Steißlingen-Orsingen

Seit April diesen Jahres hat die Freiwillige Feuerwehr sowie der DRK Ortsverein Steißlingen-Orsingen die Räumlichkeiten des neuen Feuerwehrgerätehauses in der Singener Straße 37 bezogen. Ein Überlassungsvertrag ist auch bei kostenloser Überlassung dringend erforderlich, um die geltenden Regelungen und Rechtsverhältnisse eindeutig bestimmen zu können, insbesondere für die jährliche Abrechnung der Betriebskosten oder die Vornahme von Schönheitsreparaturen.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Überlassungsvertrag zu und ermächtigt die Verwaltung zum Vertragsabschluss mit dem DRK Ortsverein Steißlingen-Orsingen.

  • Baugesuche – Bauvoranfragen

1 Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.

  • Bekanntgaben – Anträge

Stromgebühren der GWS
Der Leiter der Gemeindewerke Steißlingen, Herr Blüthgen gibt bekannt, dass trotz einer enormen Steigerung der Netzentgelte von ca. 30 % durch den Netzbetreiber EnBW eine Senkung der Stromgebühren der Gemeindewerke Steißlingen um ca. 2,5 % erreicht werden kann. Dies ist vor allem auf die positive Einkaufspreisentwicklung des Stroms zurück zu führen. Die Senkung der Strompreise betrifft nahezu alle Stromabnehmer. Die Gemeindewerke Steißlingen wird auch zukünftig ihren Strom aus 100% Wasserkraft beziehen, informiert Bürgermeister Ostermaier.

Spurrillen in der Ortsdurchfahrt
Im Rahmen der Sanierung eines Teils der nördlichen Ortsausgangs der Orsinger Straße wurden beim zuständigen Regierungspräsidium die Spurrillen im Fahrbahnbelag der mittleren Ortsdurchfahrt von Steißlingen angesprochen. Eine seitliche Ableitung von Oberflächenwasser ist durch die tiefen Spurrillen nicht mehr möglich, so dass sich bei Regen das Wasser am Fahrbahntiefpunkt sammelt und nicht schnell genug in den Kanal abgeleitet werden kann. Die Sanierung dieses Teils der Ortsdurchfahrt von Steißlingen ist laut Aussagen des Regierungspräsidiums aus mehreren Gründen in diesem Jahr nicht mehr möglich

Sanierung der Verbindungsstraße nach Beuren
Nachdem in einer vergangenen Sitzung der Zustand der Verbindungsstraße von Steißlingen nach Beuren bemängelt worden war, wurde das Landratsamt als zuständige Straßenbehörde kontaktiert. Dieses sieht für die Sanierung der Verbindungsstraße K 6121 keinen dringenden Handlungsbedarf im Vergleich zu anderen Kreisstraßen. Allerdings soll für 2016 eine neue Bewertung der Straßenzustände und Priorisierung der sanierungsfälligen Straßen vorgenommen werden.

Glasfaser in den Gewerbegebieten
Kämmerer Blüthgen informiert, dass noch in dieser Woche die Verlegung von Glasfaserkabeln in den Gewerbegebieten Hard, Hard-Süd und Vor-Eichen beginnen soll. Über 90 % der dort ansässigen Unternehmen lassen sich anschließen. Die Gemeinde Steißlingen unterstützt die einzelnen Betriebe finanziell mit einem Festbetrag.

Informationsveranstaltung „Wärmenetz“ in Wiechs
Bürgermeister Ostermaier informiert über die bevorstehende Informationsveranstaltung bezüglich des geplanten Wärmenetzes in Wiechs am Mittwoch, den 18.11.2015. Näheres wird noch im Amtsblatt bekannt gegeben. Bei den Ausgrabungsarbeiten für die Verlegung des Wärmenetzes soll die gleichzeitige Verlegung von Glasfaserkabeln mit angedacht werden, damit der bisher mit Internet relativ unterversorgte Ortsteil zukunftsfähiges Breitband erhält.

Parkverbot in der Beurener Staße
Ein Mitglied des Gemeinderats erkundigt sich über die Möglichkeit der Aufstellung eines Parkverbot-Schildes in der Beurener Straße. Dieses hatte früher dort gestanden, ist aber mit der Einzeichnung diverser Parkplatzbuchten entfernt worden. Bauamtsleiter Schönenberger gibt an, den Antrag mit auf die nächste Verkehrsschau zu nehmen. Bürgermeister Ostermaier weist darauf hin, dass politisch derzeit der Trend zum Verringern der Schilderanzahl besteht, als weitere aufzustellen.