Montag, 14. September 2015, 19:00 Uhr

Gemeinderatssitzung

Am Montag, 14.09.2015 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Sitzungssaal des Rathauses statt.

In der Bürgerfragestunde wendet sich ein Bürger mit der Bitte an die Gemeinde, den Brunnen des Brünnelewegs renovieren zu lassen. Dieses sei in sehr schlechtem Zustand. Bürgermeister Ostermaier bestätigt, dass das Brünnele aufgrund seines Alters und der Feuchtigkeit mittlerweile verwittert sei. Allerdings liegt das Brünnele nicht auf der Gemarkung Steißlingen, sondern befindet sich im Staatswald auf der Gemarkung Radolfzell-Stahringen. Errichtet wurde er damals von der Forstverwaltung. Daher liegt die Zuständigkeit der Renovation beim Forstamt und zweitrangig bei der Stadt Radolfzell. Dass der Brunnen abgestellt sei, liege daran, dass das überschüssige Wasser der Homburg seit geraumer Zeit direkt in einen Hochbehälter gepumpt wird und nicht mehr dem Brunnen zur Verfügung stehe. Der Vorsitzende zieht in Erwägung, dass sich die Gemeinde Steißlingen an der Renovation des Brunnens und der Sitzbänke beteiligt. Die Gemeindeverwaltung wird mit den zuständigen Behörden Kontakt aufnehmen und die Renovation anregen.

Als nächstes möchte der Bürger wissen, ob sich der Gemeinderat der Gemeinde Steißlingen ausgiebig mit dem Bebauungsplan „Erweiterung Helianthum“ beschäftigt habe. Diese zu bebauende Grünfläche diene den Pflegeheimbewohnern zur Erholung. Mit der Umsetzung des Bebauungsplans geht seiner Meinung nach eine Wertminderung für die Bewohner des Helianthums einher. Bürgermeister Ostermaier versichert daraufhin, dass sich der Gemeinderat sehr lange und ausführlich mit der Erstellung und den Auswirkungen des Bebauungsplans „Erweiterung Helianthum“ befasst hat. Er erläutert, dass der Betreiber des Helianthums diverse Vorgaben zu erfüllen habe, damit die Rentabilität und der Fortbestand des Heimbetriebs gesichert bleibt. Der Vorsitzende weist die unterschwellig formulierte Unterstellung zurück, der Gemeinderat würde sich nicht genügend informieren.

Ein weiterer Bürger weist die Gemeindeverwaltung auf desolate Pflastersteine im Randbereich der Singener Straße hin und fragt, ob die Gemeinde diese demnächst befestigen könnte. Bauamtsleiter Schönenberger wird sich mit der Straßenneubauleitung des Landes in Verbindung setzen, welche für die grundlegende Straßensanierungen der Landesstraße zuständig ist.

  • Abschluss von Verträgen zur Bewirtschaftung des Gemeindewaldes

Die Waldbewirtschaftung, insbesondere der Holzverkauf für den Gemeindewald wird bisher gesamthaft vom Kreisforstamt für die Gemeinde Steißlingen vorgenommen. Aufgrund eines Verfahrens beim Bundeskartellamt ist dies künftig nicht mehr möglich.

Bis zur endgültigen rechtlichen Klärung wurde vereinbart, auf Kreisebene ein Übergangsmodell umzusetzen. Hierbei soll der Verkauf von einzelnen Holzsortimenten aus den Körperschafts- und Privatwaldbetrieben vorübergehend einem kommunalen Amt (Holzverkaufsstelle) zugeordnet werden. Die Holzverkaufsstelle wird künftig den Verkauf von Nadelholz, Laubindustrieholz und in bisherigem Umfang Brennholz übernehmen. Das Laubstammholz wird weiterhin von der "Unteren Forstbehörde" vermarktet.

Kämmerer Blüthgen erläutert in der Sitzung, dass zukünftig eine strikte Trennung der Holzbewirtschaftung vom Holzverkauf erfolgen muss, um der durch das Bundeskartellamt befürchteten Monopolisierung entgegen zu wirken. Dadurch ergeben sich weder Preissteigerungen noch –senkungen für die Gemeinde. Es handelt sich lediglich um eine Übergangslösung, bis die Klage entschieden ist.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den Vertragsabschlüssen mit dem Landkreis Konstanz, Holzverkaufsstelle, und der Unteren Forstbehörde, Kreisforstamt, auf der Basis der vorgelegten Verträge zu.

  • Beschlussfassung über die Jahresrechnung und den Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr 2014

Das Rechnungsjahr 2014 verlief im Wesentlichen durch höhere Steuereinnahmen (ca. 400.000 €), Mehreinnahmen aus dem Kiesabbau (ca. 145.000 €) und der Konzessionsabgabe (ca. 43.000 €) besser als das Vorjahr. Einnahmenausfälle durch die fehlende Gewinnabführung der Gemeindewerke und Mehrausgaben bei der Einrichtung der neuen Gemeinschaftsschule, den Straßensanierungsmaßnahmen und nicht eingeplanten Gebäudeunterhaltungen (Korisstraße 3) konnten kompensiert werden. Die Zuführung in Höhe von 2.191.171,82 € ist die Dritthöchste der letzten 11 Jahre. Sie lag um 529.671,82 € höher als geplant.

Das Ergebnis des Vermögenshaushalts ist noch erfreulicher. Geplant war eine Rücklagenentnahme von 3.456.600 €. Diese konnte um 2.372.915,28 € auf  1.083.864,72 € reduziert werden. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die so nicht absehbare zeitnahe Abwicklung des Zuschusses für die Gemeinschaftsschule. Weitere positive Entwicklungen waren bei den Einnahmen aus Erschließungs- und Kanalbeiträgen zu verzeichnen. Auf der Ausgabenseite wirkten sich nicht durchgeführte / verschobene Maßnahmen, wie beispielsweise die Erschließung des Baugebiets "Beurener Straße" oder die Breitbandversorgung aus. Mehrausgaben ergaben sich vor allem beim Grunderwerb durch nicht geplante Grundstücks- und Gebäudekäufe.

Der Stand der gesamten Rücklagen beläuft sich zum Ende des Haushaltsjahres 2014 auf 5.713.294,36 €. Dieser Betrag schlüsselt sich auf in die allgemeine Rücklage in Höhe von 5.368.164,55 €, die Trägerdarlehen an die Gemeindewerke Steißlingen von 339.495,32 € und sonstige gewährte Darlehen von 5.634,49 €.

Es kann somit festgestellt werden, dass die Finanzsituation der Gemeinde Steißlingen zum 31.12.2014 trotz großer Investitionen immer noch sehr gut ist. Die großen Investitionen in den Neubau der Gemeinschaftsschule und das Feuerwehrgerätehaus sind abgewickelt.

Kämmerer Blüthgen geht in der Sitzung den Rechenschaftsbericht und die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2014 mit den Gemeinderäten durch und erläutert den neuen Gemeinderäten eventuelle Unklarheiten. 2014 schließt mit dem drittbesten Ergebnis in den letzten 10 Jahren ab, gibt der Kämmerer bekannt. Er weist allerdings darauf hin, dass der von der GPA empfohlene Kostendeckungsgrad von 60 % bei kostendeckenden Einrichtungen im Jahr 2014 unterschritten wurde. Einen großen Anteil am geringeren Kostendeckungsgrad hat nach Aussagen des Kämmerers die Kinderbetreuung. Steigende Personalkosten und auch andere Veränderungen, wie die gestiegene Kinderzahl, haben zu einer erheblichen Reduzierung des Kostendeckungsgrads des Kindergartens geführt.

Ein Gemeinderat erkundigt sich nach den Gründen für den Rückgang des Kostendeckungsgrads der Seeblickhalle. Herr Blüthgen verweist auf diverse Inventaranschaffungen, Kosten der Unterhaltung der Seeblickhalle und auf die niedrigen Gebühren, die noch aus dem Jahre 1996 stammen. Unter anderem bei der Mindlestalhalle sollte über eine Anpassung der Gebühren nachgedacht werden.

Bürgermeister Ostermaier fasst am Ende nochmal zusammen, dass das Jahr 2014 für die Gemeinde Steißlingen ein gutes Jahr war. Trotz großer Investitionen fällt das Ergebnis besser aus als erwartet. Die Rücklage weist am Ende des Jahres 2014 anstatt den prognostizierten 2 Mio. € ein weit höheres Ergebnis auf. Das Vermögen der Gemeinde Steißlingen ist in den letzten fünf Jahren ungefähr um elf Millionen Euro gewachsen, trotz vollständiger Abschreibung der Investitionen und hoher laufender Betriebskosten. Dies ist unter anderem auf die sehr gute Entwicklung der Einnahmenseite zurück zu führen.

Ein Mitglied des Gemeinderats erkundigt sich nach der Prüfung der Jahresrechnung und des Rechenschaftsberichts. Kämmerer Blüthgen erläutert, dass die Gemeinde Steißlingen früher durch das Kommunalamt beim Landratsamt Konstanz geprüft worden war. Da die Gemeinde Steißlingen seit einiger Zeit allerdings zu groß für diese Prüfung geworden ist, übernimmt die Gemeindeprüfungsanstalt diese alle vier bis fünf Jahre.

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat erläutert Bürgermeister Ostermaier die Veränderungen, die mit der Umstellung des kommunalen Haushalts von der Kameralistik auf die Doppik einhergehen werden.

Beschluss:
1.    Das Ergebnis der Jahresrechnung 2014 wird gemäß § 95 Abs. 2 GemO festgestellt.
2.    Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 84 GemO wird zugestimmt.
3.    Der Bildung der Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2014 wird zugestimmt.

  • Antrag von Gemeinderat Jürgen Probst auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat zum 31.12.2015

Bürgermeister Ostermaier gibt bekannt, dass Gemeinderat Probst sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat zum Jahresende hin beantragt hat. Gemäß § 16 Abs 1 GemO können Gemeinderäte ihr Ausscheiden aus dem Gremium aus wichtigem Grund beantragen. Nach § 16 Abs. 1 Ziff. 3 GemO gilt als wichtiger Grund, wenn jemand zehn Jahre lang dem Gemeinderat angehört hat. Gemeinderat Jürgen Probst gehört dem Gremium seit nahezu 26 Jahren an. Ferner ist Gemeinderat Jürgen Probst älter als 62 Jahre und kann entsprechend seinem Antrag nach § 16 Abs. 1 Ziff. 6 GemO ausscheiden.

Der Gemeinderat muss unter Würdigung der gesamten Verhältnisse formal darüber entscheiden, ob dem Gemeinderat die Weiterführung der ehrenamtlichen Tätigkeit verlangt werden kann. Als Ersatzperson rückt gem. § 31 Abs. 2 GemO der als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber nach. Die Verwaltung wird in einer späteren Sitzung des Gemeinderates dieses Thema auf die Tagesordnung setzen. Der Gemeinderat muss in dieser Sitzung feststellen, dass für den Nachrücker keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO für das Ausführen des Ehrenamtes als Gemeinderat vorliegen. Die Vereidigung des Nachrückers wird in der ersten Sitzung im neuen Jahr vorgenommen.

Der Gemeinderat äußert sein großes Bedauern über den Verlust des langjährig engagierten und geschätzten Gemeinderatsmitglieds. Allerdings rechtfertigen die aufgeführten Gründe nach Ansicht des Gemeinderats sein Ausscheiden. Die Gemeinderäte bedauern, aber akzeptieren den Entschluss von Herrn Probst.

Beschluss:
Der Gemeinderat bestätigt das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 16 Abs. 1 GemO und stimmt dem Ausscheiden von Herrn Gemeinderat Jürgen Probst zum 31. Dezember 2015 aus dem Gremium aus wichtigem Grund zu.

  • Bebauungsplan „Erweiterung Helianthum“ -  Behandlung von eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der 2. Offenlage - Beschlussfassung als Satzung

Mit dem Beschluss des Bebauungsplanes „Erweiterung Helianthum“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die notwendige Erweiterung des Pflegeheims Helianthum nach Abschluss der Anhörungsphase geschaffen.

Bebauungsplanverfahren
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.10.2014 hat der Gemeinderat den Auf-stellungsbeschluss für das Sondergebiet Pflege und das Allgemeine Wohngebiet gefasst. Aufgrund der Lage des Plan¬gebietes innerhalb der bebauten Ortslage ist die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zulässig.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.12.2014 ist der Entwurf der planungs-rechtlichen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt, sowie die frühzeitige öffentliche Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen worden. Diese fand im Zeitraum zwischen dem 18./22.12.2014 – 28.01.2015 statt. Bedenken lagen vor allem im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, den Obstbaumbestand und den Flächenverbrauch durch die Überplanung des Gebiets vor. Diese wurden in der Sitzung am 08.06.2015 abgewogen und der überarbeitete Entwurf erneut durch den Gemeinderat gebilligt.

Für die Erstellung des für das Verfahren notwendigen Umweltreports konnten während des Winterhalbjahres keine aussagekräftigen artenschutzrechtlichen Untersuchungen des Plangebiets erhoben werden. Aus diesem Grund wurden die inzwischen um die artenschutzrechtlichen Belange ergänzten Unterlagen des Bebauungsplans erneut offengelegt in der Zeit vom 24.06.2015 – 29.07.2015. Dadurch erhielten die Öffentlichkeit, die Behörden und die Träger öffentlicher Belange nochmals Gelegenheit, zum Bebauungsplan und dem Umweltreport Stellung zu nehmen.

Bauamtsleiter Schönenberger geht in der Sitzung auf die eingegangenen Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange ein. Unter anderem weist der Sachbereich Kreisarchäologie des Landratsamts Konstanz darauf hin, dass mit archäologischen Bodenbefunden gerechnet werden und daher der Beginn von Erdarbeiten dem Kreisarchäologen angezeigt werden muss. Etwaige Funde sind dem Kreisarchäologen oder dem Landesamt für Denkmalpflege zu melden.
Der Sachbereich Naturschutz des Landratsamts Konstanz bittet zum Schutz der Lebensstätten der Brutvögel und Fledermäuse neben den im Umweltreport dargelegten Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen auch folgende Ausgleichsmaßnahmen sicherzustellen: Im Bebauungsplangebiet sollen drei Ersatzquartiere für je Brutvögel und Fledermäuse angebracht werden. Die Anregungen werden in den textlichen Festsetzungen und im Umweltreport des Bebauungsplans ergänzt.

Ein Mitglied des Gemeinderats erkundigt sich nach dem Ort der Ausgleichsmaßnahmen für das Fällen der Bäume. Bürgermeister Ostermaier erläutert, dass diese Ausgleichsmaßnahmen nicht im selben Gebiet erbracht werden müssen. Bauamtsleiter Schönenberger ergänzt, dass es sich beim Bebauungsplan „Erweiterung Helianthum“ um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. Rein gesetzlich sind bei diesen keine Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur erforderlich. Die Gemeinde Steißlingen hat sich aber freiwillig zur Schaffung von Ausgleichsmaßnamen verpflichtet.

Ein Mitglied des Gemeinderats möchte die Öffentlichkeit stärker über die Ausgleichsmaßnamen der Baumaßnahmen informiert haben. Bürgermeister Ostermaier stimmt diesem Vorschlag zu. Bauamtsleiter Schönenberger versichert, die Bürger zukünftig intensiver zu informieren.

Ein Mitglied des Gemeinderats betont die positiven Auswirkungen, die durch den Bebauungsplan „Erweiterung Helianthum“ geschaffen werden. Älteren Menschen wird die Möglichkeit gegeben, auch im Alter und im Pflegefall in Steißlingen bleiben zu können und mit einer hohen Lebensqualität Ihren Lebensabend zu verbringen. Auch die Umstellung von Doppel- oder Mehrbettzimmern auf Einzelzimmer wird positiv gesehen.

Beschluss:
1.    Die Abwägungen zu den im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen seitens der Träger öffentlicher Belange und der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung werden, wie in der Sitzungsvorlage vorgeschlagen, beschlossen.
2.    Der Bebauungsplan „Erweiterung Helianthum“ in der Fassung vom 14.09.2015, sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Erweiterung Helianthum“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen. Die Satzungen sind ortsüblich bekanntzumachen und in Kraft zu setzen, sowie dem Landratsamt Konstanz gemäß § 4 Abs. 3 GemO vorzulegen.

  • Baugesuche – Bauvoranfragen

2 Bauanträge werden zur Kenntnis genommen.
1 Bauvoranfrage wird das Einvernehmen erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt.
1 Bauvoranfrage wird das Einvernehmen erteilt

  • Bekanntgaben – Anträge

Rechtliche Prüfung der Verträge zur Windkraft
Kämmerer Blüthgen erläutert, dass die Pachtverträge der Grundstücke zur Errichtung von Windkraftanlagen und der Zuwegungsgrundstücke auf Wunsch des Gemeinderats rechtlich durch einen Anwalt überprüft worden sind. Im Groben zusammengefasst wurden durch den Rechtsanwalt nur kleinere Bedenken angegeben.
In der anschließenden Diskussion einigt sich der Rat darauf, dass sich die Mitglieder mit der Stellungnahme des Anwalts bis zur nächsten Sitzung am 05.10.2015 intensiv beschäftigen.

Holzbaupreis 2015
Bürgermeister Ostermaier freut sich über die Nachricht, dass der Neubau der Gemeinschaftsschule Steißlingen im Wettbewerb um den Holzbaupreis 2015 zwar nicht zu den Preisträgern gehört hat, es jedoch in die engere Auswahl unmittelbar hinter den Preisträgern geschafft hat.

Industriegeräusche in der Nacht
Der Vorsitzende verkündet, dass die Gemeindeverwaltung den Anfragen über Industriegeräusche in der Nacht nachgegangen und auch fündig geworden ist. Diese werden durch Verarbeitungsanlagen eines Kieswerks verursacht. Die Firma Meichle & Mohr arbeitet nach eigenen Aussagen bei entsprechender Auftragslage auch bis spät in die Nacht hinein oder auch die Nacht durch. Die Geräusche, so bestätigt die Firma Meichle & Mohr, entstehen durch die Verarbeitung des Kieses durch sogenannte Backenbrecher. Die Firma Meichle & Mohr hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die Lärmbelästigung in Grenzen zu halten. Die gesamte Anlage der Backenbrecher soll mit schallisolierten Wänden umbaut werden.

Abmähung des Bachs hinter dem Feuerwehrhaus
Ein Mitglied des Gemeinderats gibt an, dass der Bach hinter dem Feuerwehrhaus vor kurzem stark abgemäht wurde. Da dies mitten in der Vegetationszeit stattgefunden habe, bewertet der Gemeinderat dieses Vorgehen als besonders negativ.
Bauamtsleiter Schönenberger erläutert, dass das frühzeitige Abmähen zum Schutz der Amphibien auf Anraten der Naturschutzbehörde getätigt worden sei. Er wird die Anfrage allerdings zum Anlass nehmen und nochmals mit der Naturschutzbehörde Rücksprache halten.

Aufräumen eines Brandplatzes
Ein Mitglied des Gemeinderats weist darauf hin, dass beim Brünnele vor kurzem Mülleimer abgebrannt worden seien. Die Gemeindeverwaltung könnte bis zur Klärung der Sachlage zumindest den verbrannten Müll wegräumen, damit der Platz wieder ordentlich aussieht.

Unterbringung von Flüchtlingen
Ein Mitglied des Gemeinderats zeigt sich beunruhigt aufgrund der aktuellen Flüchtlingswelle und weist erneut auf die Möglichkeit zur Flüchtlingsunterbringung im ehemaligen Gasthaus Krone hin.
Bürgermeister Ostermaier erläutert, dass das Gebäude zum baldigen Abbruch bestimmt ist und somit nicht mehr zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden kann. Kostspielige Investitionen vor allem im Brandschutz, die in die Krone investiert werden müssten, machen dieses Vorhaben zudem unmöglich.
Der Vorsitzende führt aus, dass die Gemeinden und Landkreise mit Ihren Kapazitäten bereits an ihre Grenzen gekommen sind. Verschlimmert würde diese Situation dadurch, dass genaue Prognosen über die kommenden Flüchtlingszahlen nicht gemacht werden können. Deshalb müssen mittlerweile auch alternative Unterbringungsformen angedacht werden, wie z. B. die Unterbringung von Flüchtlingen in winterfesten Zelten auf dem Hartplatz bei der Mindlestalhalle. Dies ist momentan noch nicht geplant, könnte allerdings bei der aktuellen Entwicklung durchaus in Betracht kommen. Die Landkreise benötigen jegliche Unterstützung der Kommunen.
Herr Ostermaier informiert, dass in der Gemeinde Steißlingen momentan 18 Flüchtlinge zur Unterbringung aufgenommen sind. Noch verfügbare Plätze beziffert der Vorsitzende mit ca. 17 Stück, welche in nächster Zeit belegt werden. Damit erfüllt die Gemeinde Steißlingen noch lange nicht die geforderte Quote von etwa 65 Plätzen. Die Gemeinde bleibt aktiv bei der Suche nach Möglichkeiten der Unterbringung und ist auf die Unterstützung der Bürger und Bürgerinnen angewiesen.