Montag, 20. April 2015, 19:00 Uhr

Gemeinderatssitzung

Am 20.04.2015 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Bürgermeister Ostermaier eröffnet die öffentliche Sitzung und ruft die Bürgerfragestunde auf. Es meldet sich ein Steißlinger Bürger, der sich nach der Resonanz der Infoveranstaltung zum Aufbau eines Fernwärmenetzes im Ortsteil Wiechs erkundigt. Ortsvorsteher Herz berichtet, dass die Veranstaltung gut besucht war. Bis Ende April können sich die Interessenten bei der Firma solarcomplex zur Beteiligung anmelden. Bisher gibt es 9 Rückmeldungen. Bürgermeister Ostermaier ergänzt, dass bei Verwirklichung dieses Projekts auch andere Zuleitungen mit verlegt werden können.

Ein weiterer Bürger möchte den Begriff der „Ablösung“ im Zusammenhang mit Erschließungsbeiträge erklärt bekommen, was durch den Vorsitzenden auch erfolgt.

Ein Bürger regt an, zügig weitere Verkehrs- und Lärmreduzierende Maßnahmen in der Singener- und Orsinger Straße zu veranlassen, da das jetzige Verkehrsaufkommen sehr belastend für die Anwohner und deren Gesundheit sei. Der Bürgermeister gibt hierzu bekannt, dass der Gemeinderat ein entsprechendes Verkehrsgutachten für das Steißlinger Gebiet in Auftrag gegeben hat . Allerdings müssen zuerst durch die Fachfirma alle relevanten Daten erhoben werden, um entsprechende Vorschläge machen zu können. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Den durchfahrenden Verkehr wird man nach Einschätzung des Vorsitzenden nur bedingt reduzieren können. Erschwerend kommt hinzu, dass die Zuständigkeit dieser Straße beim Land liegt.

Als letzte Frage möchte ein Bürger wissen, wer über das angedachte Projekt zur Errichtung eines Windparks auf dem Kirnberg und Roßberg entscheidet. Bürgermeister Ostermaier erwidert, dass es Mehrfachkompetenzen gibt. Über  die Fortschreibung des Flächennutzungsplans entscheidet die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft, über den Bauantrag die Baurechtsbehörde des Landratsamtes zusammen mit den Fachbehörden, der Gemeinderat ist im Rahmen des Anhörungsrechts zum Baugesuch beteiligt und letztendlich entscheiden die Grundstückseigentümer mit, ob sie bereit sind, ihre Flächen an den Betreiber zu verpachten.

  • Bekanntgabe von Beschlüssen aus den letzten nichtöffentlichen Sitzungen

Bürgermeister Ostermaier gibt hierzu bekannt, dass ein Auftrag für die Fortschreibung des Verkehrsgutachtens von 1996 an die Fa. Rapp Trans AG aus Freiburg vergeben wurde.

  • Information des Leiters des Polizeipostens Steißlingen über die Kriminal- und Verkehrsunfallstatistik

Polizeihauptkommissar Gerhard Waibel, der Leiter des Polizeipostens Steißlingen, berichtet in der Sitzung über die Arbeit und die Entwicklungen im Bereich des hiesigen Polizeipostens.

Das Zuständigkeitsgebiet des Polizeipostens Steißlingen, der ständig mit 3 Beamten tagsüber besetzt ist, umfasst neben Steißlingen und Volkertshausen auch die Singener Stadtteile Friedingen, Beuren a. d. Aach, Hausen a. d. Aach und Schlatt u. Krähen, die tagsüber betreut werden. Nach Dienstschluss übernimmt das Polizeirevier Singen diese Aufgabe.

Anhand einer 5-Jahres-Statistik wird die Kriminalitätsentwicklung im Bereich des Polizeipostens Steißlingen vorgestellt. Die Anzahl der Straftaten und der Sachbeschädigungen sind leicht zurückgegangen. Sie liegen beide weit unter dem Landes- und Landkreisdurchschnitt. Die Aufklärungsquote bei den Straftaten liegt

bei sehr erfolgreichen 58 %. Die Anzahl der Einbrüche ist in Steißlingen mit 9 Einbrüchen, 4 davon in Wohnungen, verhältnismäßig sehr gering. Vielleicht mag es daran liegen, so Bürgermeister Ostermaier, dass nahezu alle Einbrüche auf unserer Gemarkung im vergangenen Jahr aufgeklärt wurden. Herr Waibel betont, dass in diesen Fällen die Polizei neben den Experten der Spurenermittlung sehr auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen ist. Der Wermutstropfen der sehr guten Bilanz ist die Tatsache, dass die Betrugsdelikte, insbesondere über das Internet, deutlich angestiegen sind. Immerhin liegt die Aufklärungsquote hier bei über 77 %. Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit und ohne Personenschaden sind schwankend. So gab es im vergangenen Jahr keine Verkehrstoten zu beklagen. Unfallschwerpunkte sind in Steißlingen keine feststellbar. Vermehrte Wildunfälle wurden in der Vergangenheit in Bereich des Mühlenwegs, Höhe Einfahrt zur Kläranlage gemeldet.

Angesprochen auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Steißlingen erwidert Herr Waibel, dass dies zwar nicht originäre Aufgabe der Polizei ist, aber nach wiederholten Vergehen auch Strafen ausgesprochen werden. Abschließend lobt Bürgermeister Ostermaier die gute Arbeit des Polizeipostens Steißlingen sowie das gute Verhältnis zur Gemeindeverwaltung. Beruhigend ist das niedrige Niveau an Straftaten gekoppelt mit der doch weit überdurchschnittlichen Aufklärungsquote. Lobend ist zudem die gute Präventionsarbeit der Polizei im gesamten Landkreis.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

  • Planung von Windkraftanlagen im Bereich „Kirnberg“ und „Roßberg“
    - Überlegungen der IG Hegauwind und weiteres Vorgehen

Bürgermeister Ostermaier erinnert daran, dass sich die IG Hegauwind bereits seit mehreren Jahren sich damit beschäftigt, Windkraftprojekte in der Region zu fördern und umzusetzen. Hierdurch soll die daraus entstehende Wertschöpfung in der Region gehalten werden.

Die IG Hegauwind hat laut Herrn Müller zwischenzeitlich umfangreiche Daten bezüglich Windaufkommen, Artenschutz, etc. im Landkreis Konstanz erhoben. Aufgrund dieser Daten wurden die möglichen Standorte im Landkreis mit einer Priorität versehen. Priorität 1 wurde dem Standort "Verenaforen" in Tengen- Wiechs eingeräumt. Dieser Standort befindet sich derzeit im Baugenehmigungsverfahren.

Die Erstellung von Windkraftanlagen auf dem Kirnberg bzw. Roßberg wurde als Priorität 2 eingestuft. Hier soll das sehr umfangreiche Genehmigungsverfahren, das laut Herrn Müller viele Unwegbarkeiten beinhaltet, nunmehr angegangen und geprüft werden, ob ein solches Projekt umsetzbar ist. Bürgermeister Ostermaier möchte als ersten Schritt zur Erstellung einer Windkraftanlage die Bürgerschaft neutral und transparent an der Entscheidungsfindung beteiligen. Sofern der Gemeinderat zustimmt, soll am 04.05.2015 eine erste öffentliche Informationsveranstaltung stattfinden, der bei Bedarf auch weitere Veranstaltungen oder Besichtigungsfahrten folgen könnten. In einem weiteren Schritt sollen die Grundstücks- bzw. Pachtfragen mit den betroffen Grundstückeigentümern geklärt werden.

Bene Müller, Geschäftsführer von solarcomplex und Sprecher der IG Hegauwind, erläutert das Projekt und die mögliche Vorgehensweise zur Erstellung einer Windkraftanlage auf dem Kirnberg bzw. Roßberg anhand einer Bildpräsentation. Dabei wird u. a. eine maßstabsgetreue Bildmontage der anvisierten drei Windräder auf dem Kirn- und Roßberg eingeblendet, wie diese von den Standorten Steißlingen, Wahlwies und Stahringen aus gesehen wird. Zum Erstaunen aller sind die Windräder trotz der Annahme des maximalen Ausmaßes nur von Steißlingen und Wahlwies aus sichtbar.
 
Angesprochen auf die maximale Anzahl an Windrädern erwidert Herr Müller, dass aufgrund gegenseitiger Windbeschattung an 3 Windräder gedacht ist. Der Schattenwurf sowie die Lärmemissionen der Anlagen befinden sich jeweils weit unter den gesetzlichen Grenzen. Auf eine weitere Anfrage gibt er bekannt, dass sich interessierte Bürger über die Bürgergenossenschaft "Bürger-Energie Bodensee eG“ oder über solarcomplex an den Investitionen und Renditen beteiligen können. Zuletzt legt er jedem interessierten Bürger zur eigenen Meinungsbildung den Besuch von modernen Windkraftanlagen ans Herz. Die IG Hegauwind wird im Vorfeld der Entscheidungsfindung solche an mehreren Standorten anbieten.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herrn Müller, IG Hegauwind, zur Kenntnis und stimmt einer öffentlichen Informationsveranstaltung zu diesem Thema am 04.05.2015 zu.

  • Planerische Festlegungen für die Erstellung des neuen Kinderhauses

Hauptamtsleiter Schmeh berichtet, dass in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.02.2015 der Bau eines Krippenhauses im Bereich des Kindergartens Storchennest auf Grundlage einer Bedarfsermittlung im Grundsatz beschlossen wurde. In der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.03.2015 wurde zudem entschieden, drei Architekten zur Erstellung von Entwurfsplanungen zu beauf-tragen.

In der Zwischenzeit haben die Mitglieder des Kulturausschusses und ein Team des Kindergartens zwei neu errichtete Kinderkrippen besichtigt. Das von der Verwaltung als Vorentwurf vorgelegte Raumkonzept wurde im Ausschuss diskutiert und fortgeschrieben. Im Laufe der Diskussion im Kulturausschuss reifte die Idee, den Neubau so nahe wie möglich an den Altbestand zu rücken, um genügend Außenfläche zu bekommen. Die beiden Baukörper des Storchennestes und des Neubaus sollen mit einer gemeinsamen neuen Mensa verbunden sein. So lässt sich auch eine nördlich gelegene Fläche als Außen¬bereich realisieren.

Vorstellbar ist, dass das dreigruppige und doppelstöckige Kinderhaus bzw. Krippen-haus in Holzständerbauweise erstellt wird. Die Verwaltung geht von einer überbauten Fläche von rund 400 m² (2.600 bis 2.700 m³ umbauter Raum) als Maximalmaß aus Der Neubau soll seitens der Gartenstraße mit einem Fußweg zugänglich sein. Das OG des Neubaus soll eine Außentreppe aus Brandschutzgründen erhalten. Die Parkplätze sollen mit einem Fußweg zum Neubau verbunden sein. Der eingezäunte und nördlich anzubringende Spielbereich soll mit kleinkindgerechten Außenspielgeräten bestückt werden. Zusätzlich ist an eine naturhafte Modellierung des Geländes gedacht (Rutschhügel, Bambushain zum Durchlaufen usw.).

Auf Anfrage aus dem Gemeinderat ergänzt der Hauptamtsleiter, dass die Neubauplanung mit 3 Krippengruppen und der möglichen weiteren Anmietung der Räume des Storchennestle so ausgelegt ist, dass man unabhängig ist von der Überlegungen des Trägers des Katholischen Kindergartens zur Einrichtung eigener Krippengruppen. Nach weiterer Diskussion hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die Anfrage an den Katholischen Träger zu stellen. Parallel hierzu werden die eigenen Planungen wie besprochen fortgesetzt.

Beschluss:
1. Das vom Ausschuss erarbeitete Raumprogramm dient als Vorgabe für die zu erstellenden Entwurfsplanungen.
2. Die zur Verfügung stehende Grundfläche ist in dem Lageplan festgehalten. Dabei ist der Neubau an den Kindergartenbau des Storchennests mit einer gemeinsamen Mensa und einer zentral gelegenen Küche zu verbinden.
3. Es wird eine zusätzliche Architektin mit der Erstellung eines Entwurfsplans beauftragt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger des Katholischen Kindergartens St. Elisabeth parallel zu den eigenen Planungen die Frage zu klären, ob und wenn ja, wie viele Krippengruppen diese selbst einrichten werden.

  • Beschluss über die Ablösung der Erschließungsbeiträge für das Baugebiet „Beurener Straße“

Die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Steißlingen ermöglicht es, so Kämmerer Blüthgen, die Erschließungsbeiträge neben der klassischen Art auf Basis eines Bescheides auch privatrechtlich abzulösen. Letzteres bedeutet, dass auf der Grundlage einer Kostenberechnung vor oder während der Durchführung der Erschließungsmaßnah¬me ein Ablösebetrag ermittelt wird, der dem voraussichtlichen Betrag entspricht. Vorteil der Ablösung ist, dass der jeweilige Grundstückseigentümer bereits beim Erwerb des Grundstückes die genaue Höhe des Erschließungsbeitrages kennt und damit die Grundstückskosten genau ermittelt werden können. Der Erwerber hat den Vorteil, dass keine späteren Beiträge mehr auf ihn zukommen. Vorteil für die Gemeinde ist die frühe Verfügbarkeit der Geldmittel.

Auf der Grundlage der Kostenberechnungen des Ingenieurbüros Baur hat die Ver-waltung einen Ablösebeitrag in Höhe von 29,13 € je qm Nutzfläche errechnet. Kämmerer Blüthgen erläutert den Gemeinderäten die Kalkulation in ihren Details. Abschließend stellt der Bürgermeister fest, dass der Erschließungsbeitrag je m² dadurch so günstig ist, da mit nur einer Straße einiges an Fläche erschlossen ist.

Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt der Ablösung von Erschließungsbeiträgen im Neubaugebiet Beurener Straße zu.
2. Die Grundstücke im Baugebiet Beurener Straße und das Flurstück Nr. 3711/1 (Beurener Straße 28) bilden erschließungsbeitragsmäßig das Abrechnungs-gebiet gem. § 6 der Erschließungsbeitragssatzung. Den Grundstückseigen-tümern wird angeboten, den Erschließungsbeitrag nach § 19 der Erschließungs¬beitragssatzung in Verbindung mit § 26 Kommunalabgabengesetz BW abzu¬lösen.
3. Der Gemeinderat beschließt für die Gemeinde eine Ablösung des Erschlie-ßungsbeitrages mit einem Betrag von 29,13 € je qm Nutzfläche.

  • Vergaben zum Baugebiet „Beurener Straße“

 Bekanntgabe der Vergabe des Auftrages zur Verlegung der Wasserleitung 
Der Gemeinderat wurde im Umlaufverfahren über die Vergabe der Arbeiten zur Verlegung der Wasserleitung im Baugebiet Beurener Straße an die Fa. Unger aus Frickingen zum Angebotspreis von 31.037,58 € informiert. Da vom Gemeinderat gegen die geplante Vergabe keine Einwände vorgetragen wurden, hat die Gemeindeverwaltung am 31.03.2015 den Auftrag erteilt.

• Vergabe der Verlegung der Stromkabel und weiteren Versorgungseinrichtungen
Im Baugebiet Beurener Straße werden die Tiefbauarbeiten durch die Fa. A.M. Müller durchgeführt. Als erstes wird die Verlegung der Gasleitung der Thüga über die Fa. Senn-Bau durchgeführt. Die Leitungen der Telekom werden durch die Fa. Hegau¬energie verlegt, mit der die Gemeindewerke ebenfalls einen Kooperationsvertrag haben.

Beschluss:
Der Auftrag über die Kabelverlegearbeiten im Baugebiet Beurener Straße wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 13.04.2015 zum Angebotspreis von 11.477,07 € an die Fa. Hegauenergie aus Eigeltingen vergeben.

  • Straßennamen in den Baugebieten „Beurener Straße“ und „Vor Eichen“

Bauamtsleiter Schönenberger trägt vor, dass die Versorgungsträger Thüga, Telekom und Kabel BW bereits mit Abschluss der Erschließungsarbeiten Straßennamen benötigen, um die Anlagen gleich richtig benennen zu können. Die Erschließungsstraße des Wohnbaugebiets "Beurener Straße" zweigt auf Höhe des Freibades von der Beurener Straße in Richtung Hegaustraße ab. Eine Ableitung vom Gewann "Auf dem Seebühl" oder dem darunter liegenden Seeried wird nicht als sinnvoll erachtet, da mit einer bereits vorhandenen "Seestraße" und einer "Hinteren Seestraße" Verwechslungen möglich wären. Durch einen freien Blick zu einigen Hegaubergen und die Nähe zur Hegaustraße könnte z.B. eine Benennung nach den sichtbaren Hegaubergen erfolgen. Diesem Vorschlag können sich einige Gemeinderäte anschließen. Weitere Vorschläge aus dem Gremium lauten auf „Storchenweg“, „Schilfweg“ und „Zum Seeried“.

Gewerbegebiet "Vor Eichen":
Die neue Straße ist die zentrale Erschließungsachse für dieses neue Gewerbegebiet. Diese im Moment als Stichstraße geplante Erschließungsstraße soll durch geplante Erweiterungen zu einem späteren Zeitpunkt bis zum Mühleweg weiter geführt werden. Eine Ableitung vom Gewann der einbezogenen Grundstücke "Schützenhölzle", "Breitle" oder dem nördlich angrenzenden "Vor Eichen" wird nicht als sinnvoll erachtet, da nicht passend bzw. es bereits eine Eichenstraße gibt. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sollte die im Industriegebiet mit "Zeppelinstraße" und Dornierstraße" begonnene Industrie-Bezeichnung weiter geführt werden. In Frage kämen hier z.B. Bezeichnungen wie "Rudolf-Diesel-Straße", "Gottlieb-Daimler-Straße", "Carl-Benz-Straße“ usw. Damit wären auf der einen Seite des Industriegebiets nach Ausführungen des Bürgermeisters die Namen von Flugpionieren, auf der anderen die von Autoprotagonisten.

Eine Beschlussfassung erfolgt nicht. Die Gemeinderäte erhalten bis zur nächsten Sitzung Zeit, sich intensiver mit der Namensgebung zu beschäftigen.

  • Vergabe der Arbeiten für einen neuen Bodenbelag im DG des Rathauses

Die Räume im DG des neuen Rathauses waren über 20 Jahre vermietet und wurden die letzten beiden Jahre als Schulräume genutzt. Der durchgängige Teppichbodenbelag wurde stark beansprucht. Vor einer anderen Nutzung sollte der Bodenbelag erneuert werden. Der zuständige Ausschuss hat in der Sitzung vom 10.03.2015 die Räume besichtigt und empfiehlt als einen neuen Bodenbelag einen Parkett. Von der Gemeindeverwaltung wurden 2 Angebote über die Verlegung von Parkettböden eingeholt.

Beschluss:
Der Auftrag über die Parkettverlegearbeiten wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 10.04.2015 zum Angebotspreis von 19.260,19 € an die Fa. Top-Bodenbau aus Singen vergeben.

  • Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2014

Zur haushaltstechnischen Abwicklung von Maßnahmen und Investitionen des Vermögenshaushaltes, die sich über mehrere Haushaltsjahre hin erstrecken, sieht die Gesetzeslage die Möglichkeit zur Bildung von Haushaltsresten vor. Demnach dürfen in den Haushaltsplänen der Vorjahre veranschlagte Mittel nach erfolgter Übertragung auch in den Folgejahren vollzogen werden.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Bildung der vorgeschlagenen Haushaltsausgabe-reste für das Haushaltsjahr 2014.

  • Baugesuche – Bauvoranfragen

3 Bauanträgen wird das Einvernehmen erteilt.
1 Abbruch wird zur Kenntnis genommen.
Gegen 1 erteilte Baugenehmigung legt die Verwaltung keine Rechtsmittel ein.

  • Bekanntgaben – Anträge

• Veränderungen am Remigiusspielplatz
Bürgermeister Ostermaier berichtet von dem Gespräch zwischen den Mitgliedern des Kulturausschusses und den Anwohnern des Remigiusspielplatzes, nachdem einige positive Lärmschutzmaßnahmen bereits durchgeführt worden sind. Weitere Forderungen der Anwohner auf Durchführung von weiteren Maßnahmen wurden vorgetragen. Vorstellbar und vielversprechend sind folgende Vorschläge: Tische entfernen, um Geburtstagsfeiern zu verhindern, Hinweisschilder größer machen und eine Lücke in der Hecke schließen. Zudem wird seitens des Ausschusses vorgeschlagen, am „Oberen Weg“ im Regenrückhaltebecken einen weiteren Bolzplatz für größere Jugendliche fachgerecht aufzubauen. Ein Mitglied schlägt vor, unempfindliche Alutore mit Alugitternetz aufzustellen. Davon verspricht sich der Ausschuss etwas Entlastung auf dem Remigiusspielplatz.

Beschluss:
1. Als weitere Lärmschutzmaßnahmen für den Remigiusspielplatz sollen die Tische abgebaut, die Hinweisschilder größer gemacht und eine Lücke in der Hecke geschlossen werden.
2. Im Regenrückhaltebecken am „Oberen Weg“ soll ein weiterer Bolzplatz eingerichtet werden.

• Sitzungsunterlagen der Gemeinderäte nun online
Bürgermeister Ostermaier gibt bekannt, dass bereits zur nächsten Sitzung die Vorberichte und sonstige Sitzungsunterlagen des Gemeinderates künftig zur Information der Bürger online auf die Homepage der Gemeinde gestellt werden. Hierdurch soll die Transparenz der Gremiumsarbeit erhöht werden. Allerdings erhalten die Gremiumsmitglieder die Unterlagen einen Tag zuvor. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

• Sitzbank im Seeried zerstört
Eine Gemeinderätin berichtet, dass eine Ruhebank im Seeried mutwillig zerstört wurde. Der Bürgermeister, dem der Schaden bereits bekannt war, ergänzt, dass die Betonsockel und Seitenstüzen vermutlich durch Anhängen an ein Fahrzeug herausgerissen wurden.