Montag, 20. Juli 2015, 19:00 Uhr

Gemeinderatssitzung

Am Montag, 20.07.2015 fand eine Sitzung des Gemeinderates statt.
  • Bürgerfragestunde

Mehrere Bürger melden sich zu Wort und stellen Fragen zum Bau und Betrieb der geplanten Windkraftanlage. Dabei wird der Vertragstext als zu unpräzise formuliert kritisiert. Bürgermeister Ostermaier beantwortet die Fragen und stellt klar, dass in der heutigen Sitzung lediglich eine Grundsatzentscheidung für oder gegen die Nutzung von Windkraft auf dem Kirnberg bzw. einen regionalen Beitrag zur Unterstützung der Energiewende erfolgt. Das weitere Verfahren bei positivem Votum wird erst zeigen, ob dieses realisiert werden kann. Der kritisierte Vertragstext wird unter Tagesordnungspunkt 5 behandelt.

  • Bau von Windkraftanlagen im Bereich Kirnberg

Vor Eintritt in die Diskussion muss über den Antrag von Gemeinderatsmitglied Dr. Lieser auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes abgestimmt werden.

Beschluss: Dieser Tagesordnungspunkt soll auf eine spätere öffentliche Sitzung des Gemeinderates vertagt werden.

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. Die Diskussion wird daher von Bürgermeister Ostermaier eröffnet.

1. Grundsatzentscheidung
Der Vorsitzende erinnert, dass in der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 20.04.2015 Herr Bene Müller, Geschäftsführer von solarcomplex und einer der Sprecher der IG Hegauwind, ein mögliches Windkraftprojekt am Kirnberg erstmals vorstellte. Er erläuterte das Projekt und die mögliche Vorgehensweise zur Erstellung einer Windkraftanlage auf dem Kirnberg bzw. Roßberg anhand einer Bildpräsentation.

Da das Verfahren von der IG Hegauwind nunmehr weiter betrieben wird und zeitnah die Grundstücksfragen geklärt werden sollen, sollte auch die Gemeinde Steißlingen ihre grundsätzliche Haltung zur Windkraft am Kirnberg kundtun. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Energiewende ohne einen gewissen Anteil an Onshore-Windkraft nicht machbar ist. Die Windkraft ist eine relativ günstige Energiequelle, die die Umwelt nicht nachhaltig belastet. Es ist sinnvoll, Windkraftanlagen dezentral dort zu betreiben, wo der jeweilige Strom auch gebraucht wird. Hiermit wird zumindest teilweise die Belastung durch den notwendigen Bau von großen Versorgungstrassen durch das gesamte Land eingedämmt.

Die Verwaltung sieht es auch als sehr positiv an, dass mit der IG Hegauwind ein Investor mit regionalen Partnern vorhanden ist, der das Projekt umsetzen möchte und somit die Wertschöpfung in der Region gehalten wird. Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, das Projekt der IG Hegauwind am Kirnberg positiv im Sinne der Umsetzung der Energiewende zu sehen. Selbstverständlich kann ein Projekt nur umgesetzt werden, wenn sämtliche Rahmenbedingungen wie Windhöffigkeit, Wirtschaftlichkeit und Grundstückverfügbarkeit gegeben sind.

Ein Gemeinderat ist überzeugt, dass mit dem Bau der Windräder das „hohe Gut des Landschaftsbild des Hegaus aufs Spiel gesetzt wird“ und dass seitens des Betreibers, der Fa. Solarcomplx zu einseitig informiert wurde. Auch ist er davon überzeugt, dass auf dem Kirnberg Windräder nicht rentabel betrieben werden können.
 
Ein anderer Gemeinderat stellt nochmals fest, dass dieses Thema bereits seit Jahren im Gemeinderat behandelt wird und ausreichend Zeit gewesen ist, sich nach allen Seiten zu informieren. Mehrere Mitglieder des Gemeinderates stimmen dem zu. Unverschämt findet er die Vorgehensweise, dass ca. eine dreiviertel Stunde vor Sitzungsbeginn eine Mail einer Arbeitsgemeinschaft gegen Windkraft-Standorte an die Gemeinderäte versandt wurde, in der erklärt wird, dass Gemeinderäte mit ihrem Hab und Gut juristisch persönlich haften würden, sollten Windkraftanlagen nicht rentabel betrieben werden können. Als Gemeinderat fühlt er sich dadurch bewusst unter Druck gesetzt. 
Eine Gemeinderätin gibt zu bedenken, dass es keine Proteste gab, als das Landschaftsbild des Hegaus durch den Bau der Autobahnen und Schnellstraßen regelrecht durchschnitten wurde. Den „Aufstand wegen 3 Windräder“ kann sie deshalb nicht nachvollziehen. Zudem weist sie darauf hin, dass die BRD fast ausschließlich auf Energielieferungen aus dem Ausland angewiesen ist. Sie wünscht sich mehr Unabhängigkeit von Energielieferanten. Auch der Abbau von Braunkohle schadet dem Landschaftsbild viel mehr als der Bau von Windrädern. Abschließend weist sie darauf hin, dass das Umweltkonto durch herkömmliche Energieträger im Durchschnitt mit 10 €/Kwh belastet wird, die von Windkraftanlagen lediglich mit 0,26 €/Kwh.
Eine weitere Person des Gremiums erklärt, dass es seiner Meinung nach keine vernünftige Alternative zu den Windkraftanlagen gibt und man das geänderte Landschaftsbild hinnehmen muss, außer, man möchte ganz auf Energie verzichten. Ein weiterer Wortbeitrag eines Gemeinderates verweist auf viele Einzelgespräche mit Bürgern, die sich überwiegend für den Bau der Windräder ausgesprochen haben. Diesen Auftrag möchte er heute mit einem positiven Votum umsetzen.

Zum Abschluss der Debatte wünscht sich Bürgermeister Ostermaier, dass jeder Bürger genügend Toleranz gegenüber anderen Meinungen haben sollte. Auch müssen Mehrheitsbeschlüsse in demokratischer Weise akzeptiert werden. Er lobt ausdrücklich die bisher sehr sachlich geführten Diskussionen im Gemeinderat und in der Bürgerschaft. Seiner Meinung nach wurde sehr umfassend über Windkraft und den Standort Kirnberg informiert. Er selbst ist ein Befürworter für die Erzeugung von Energie vor Ort.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Steißlingen sieht die Notwendigkeit für die Energiewende und unterstützt deren Umsetzung nachhaltig. Aus diesem Grund wird der Bau von Windkraftanlagen am Kirnberg / Roßberg positiv gesehen.

2. Abschluss von Pacht- und Gestattungsverträgen für Gemeindeflächen
Die Flächen der Gemeinde in diesem Bereich sollen für das Projekt der IG Hegauwind zur Verfügung gestellt werden. Diese liegen einerseits im Windparkgebiet selbst. Andererseits werden Flächen evtl. auch für die Zuwegung und den Leitungsbau benötigt. Für die Flächen im Windpark ist der Abschluss eines Pachtvertrages notwendig. Für die Flächen der Zuwegung und den Leitungsbau müsste ein Gestattungsvertrag für den Weg und die Leitung abgeschlossen werden.

Die genauen Standorte der WKAs werden erst abschließend im Baugenehmigungs¬verfahren festgelegt, die konkrete Zuwegung und der Leitungsverlauf im Zuge des weiteren Planungsverfahrens. Mit den Abschlüssen des Pachtvertrages und des Gestattungsvertrages wird die grundsätzliche Bereitschaft der Gemeinde schriftlich festgelegt.

Die in der Bürgerfragestunde bemängelten unklaren Formulierungen des Vertrags können auch von Frau Christen von solarcomplex im Detail nicht gänzlich ausgeräumt werden. Der Gemeinderat wünscht sich einen klar verständlichen und definierten Vertragstext, der von einer unabhängigen Anwaltskanzlei rechtlich geprüft wurde. Herr Blüthgen stellt klar, dass der Vertragstext als Mustervertrag im ganzen Land verwendet wird und dieser nicht seitens solarcomplex entworfen wurde. Bürgermeister Ostermaier schließt sich der Meinung des Gremiums an und schlägt deshalb folgenden Beschluss vor:

Beschluss:
Die Gemeinde Steißlingen ist grundsätzlich bereit, Pachtverträge sowie Gestattungsverträge über die gemeindeeigenen Grundstücke im Bereich des Windpark Kirnberg abzuschließen. Vorher sind rechtliche Überprüfungen durch eine unabhängige Anwaltskanzlei vorzunehmen. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat vor der endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

  • Beschlussfassung über die Beteiligung der Gemeindewerke Steißlingen an einer Windkraft-Gesellschaft

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wird der Antrag auf Vertagung von Gemeinderat Dr. Lieser gestellt, über den im Vorfeld abgestimmt werden muss.

Beschluss:
Der TOP wird auf eine spätere öffentliche Sitzung des Gemeinderates vertagt.

Der Antrag wird ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

Bürgermeister Ostermaier erklärt, dass die Gemeindewerke Steißlingen beabsichtigen, sich an der Gründung einer Windkraft-Gesellschaft zu beteiligen. Kämmerer Blüthgen führt dazu aus, dass im August 2012 die Interessengemeinschaft Windkraft Hegau-Bodensee (IG Hegauwind) gegründet wurde. Die IG Hegauwind beabsichtigt, an geeigneten Standorten der Region Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben.

Um geeignete Standorte für Windkraftanlagen zu ermitteln, wurden an verschiede-nen Standorten im Landkreis Konstanz Windmessungen durchgeführt, Arten-schutzuntersuchungen in Auftrag gegeben und Grundstücke gesichert. Als aussichtsreichster Standort hat sich das Gebiet Verenafohren auf der Gemarkung des Tengener Stadtteils Wiechs am Randen erwiesen. Nach den grund¬legenden Untersuchungen sollen hier im nächsten Schritt Windkraftanlagen errichtet werden. Die Errichtung der voraussichtlich 3 Windkraftanlagen und deren Betrieb werden in einer Betreibergesellschaft Windkraft organisiert.

Die geeignete Rechtsform für die Betreibergesellschaft ist wegen den Beteiligungsverhältnissen eine GmbH & Co. KG. Die Geschäftsführung und Haftung für die Kommanditgesellschaft (KG) übernimmt die ebenfalls zu gründende Verwaltungs-GmbH. Insgesamt werden sich die Gemeindewerke Steißlingen mit einem Eigenkapitalanteil von voraussichtlich bis zu 500.000 € an der Kommanditgesellschaft zur Finanzierung der geplanten Investition in die Windkraftanlagen von rund 13,5 Mio. € beteiligen. Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt der Kämmerer, dass sich die Höhe der Beteiligungssumme an der Anzahl der beteiligten Mitglieder orientiert.

Beteiligungen bedürfen nach § 105 a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) der Zustimmung der Gemeinde und damit des Gemeinderates.

Die Beteiligung in Höhe von bis zu 500.000 € steht zudem in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde Steißlingen, da die aktuelle Finanzsituation der Gemeinde mit ca. 5,2 Mio. Euro Rücklagen zum Ende des Haushaltsjahres 2014 nach wie vor sehr gut ist. Der Bedarf für eine Beteiligung an einer Windkraft-Gesellschaft begründet sich insbesondere durch die bereits vorhandenen Aktivitäten der Gemeindewerke im Bereich der Stromversorgung als Stromnetzbetreiber und Stromlieferant.

Die Vertragsentwürfe wurden mit den Rechtsaufsichtsbehörden abgestimmt. Sie entsprechen den kommunalrechtlichen Vorschriften, wie Kämmerer Blüthgen auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates betont. Die zugrundgelegte Ertragskalkulation wurde von drei Unternehmen, die sich ebenfalls beteiligen werden, unabhängig voneinander geprüft und mit rd. 4 – 7 % Rendite als auskömmlich festgestellt. Er verweist darauf, dass die IG Hegauwind mit dem Ziel angetreten sei, die Windkraft in der Region voranzutreiben, und nicht, maximale Gewinne zu erzielen. Ein Gemeinderat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass z. B. in Ellwangen die Windkraftanlage nicht rentabel betrieben werden kann. Er befürchtet, dass die Gemeinde ein sehr hohes Risiko mit der Beteiligung eingeht. Der Bürgermeister verweist darauf, dass sich bei den Windkraftanlagen der Stand der Technik in den letzten zwei bis drei Jahren sehr verbessert hat und mit den modernen Schwachwindanlagen bedeutend bessere Ergebnisse erzielt werden. Kämmerer Blüthgen spricht von drei neuen und modernen Anlagen in der Region, die bei einer gleichen Windhöffigkeit wie beim Kirnberg bereits rentabel betrieben werden.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Beteiligung der Gemeindewerke Steißlingen an der Hegauwind Verwaltungs-GmbH und der Hegauwind GmbH & Co. KG Verenafohren zu.

  • 9. Änderung des FNP 2020 der VVG im Bereich Leimgrube, Volkertshausen - Aufstellungsbeschluss,  Entwurfsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange

Der Bereich „Leimgrube“ soll als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt werden, eine bestehende Obstwiese (0,2 ha) soll als Grünfläche dargestellt werden.

Beschluss:
1. Die 9. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen im Bereich Leimgrube, Volkertshausen wird beschlossen.
2. Dem Entwurf der 9. Änderung Flächennutzungsplan 2020 in der Fassung vom 29.06.2015 wird zugestimmt.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sind durchzuführen.

  • Beteiligung nach § 4 BauGB am FNP Windenergie der VVG Stockach

Grundlage für den Teilflächennutzungsplan Windenergie der VVG Stockach ist die Studie zur Entwicklung und Steuerung der Windenergie in der Bauleitplanung des Planungsbüros Hage + Hoppenstedt aus dem Jahr 2013. Flächen mit einem mittleren bzw. geringen Konfliktpotential sind nun als Potentialflächen für die Windkraft detaillierter in Steckbriefen untersucht worden und werden als Konzentrationsflächen für Windenergie im Teil-FNP Windenergie dargestellt. Mögliche Windkraftanlagen werden aufgrund der vorhandenen Topografie auch von Standorten in unserer Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen- Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen sichtbar sein. Die Potentialflächen im Bereich Kirnberg und Rossberg, die auf der Gemarkung der VVG Stockach liegen, sind nicht weiter Bestandteil des Teilflächennutzungsplans Windenergie der VVG Stockach und werden zurückgestellt.

Der Vorsitzende berichtet, dass keine Anregungen zu den dargestellten Konzentrationszonen für Windenergie vorgebracht werden, da die Potentialflächen nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zu unserer Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft liegen und keine Beeinträchtigungen derzeit abzusehen sind.

Beschluss:
Der Stellungnahme der VVG Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen wird zugestimmt.

  • Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren für ein Einkaufs- und Dienstleistungszentrum in Singen

Der Bürgermeister erklärt, dass in Singen die Ansiedlung eines innerstädtischen Einkaufs- und Dienstleistungszentrums (EDZ) geplant ist. Das Projektareal befindet sich in der Singener Innenstadt unmittelbar am Bahnhofsvorplatz und soll über eine maximale Verkaufsfläche von 16.000 m² verfügen. Zum jetzigen Planungsstand werden ca. 80 Ladeneinheiten im neuen Zentrum angesiedelt. Daneben sind auch Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe vorgesehen.

Die Gemeindeverwaltung sieht nach Durchsicht der Unterlagen keine bedeutsamen oder negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche oder verkehrliche Situation in Steißlingen und sieht daher vor, eine positive Stellungnahme abzugeben. Unter den Gemeinderäten regen sich auch andere Meinungen. Zum Beispiel wird vorgebracht, dass dem Sterben von Einzelhandelsgeschäften durch den Bau von Einkaufszentren Vorschub geleitstet wird.

Beschluss:
Die Gemeindeverwaltung hat keine Einwendungen gegen die Ansiedlung des Einkaufs- und Dienstleistungszentrum (EDZ) in Singen.

  • Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindemusikschule Steißlingen

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 29.06.2015 wurde die Anpassung der Musikschulgebühren für auswärtige Schüler der Gemeinschaftsschule Steißlingen beschlossen. Demnach sollen ab dem Schuljahr 2015/2016 Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Steißlingen, die an der Musikschule Steißlingen unterrichtet werden, wie einheimische Schülerinnen und Schüler behandelt werden.

Beschluss:
Die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindemusikschule Steißlingen wird beschlossen.

  • Bericht über den vorläufigen Abschluss der Jahresrechnung 2014

Erfreulich ist, dass das Jahr 2014 entgegen der Haushaltsplanung einen deutlich besseren Verlauf nahm, so Kämmerer Blüthgen.

Zum Verwaltungshaushalt: Das Rechnungsjahr 2014 verlief nach Auskunft des Kämmerers besser als im Vorjahr u. a. durch höhere Steuereinnahmen (ca. 400.000 €), Mehreinnahmen aus dem Kiesabbau (ca. 145.000 €) und der Konzessionsabgabe (ca. 43.000 €). Einnahmenausfälle durch die fehlende Gewinnabführung der Gemeindewerke und Mehrausgaben bei der Einrichtung der neuen Gemeinschaftsschule, den Straßensanierungsmaßnahmen und nicht eingeplanten Gebäudeunterhaltungen (Korisstraße 3) konnten kompensiert werden. Die Zuführung in Höhe von 2.191.171,82 € ist die Dritthöchste der letzten11 Jahre. Sie lag um 529.671,82 € höher als geplant.

Das Ergebnis des Vermögenshaushalts ist nach Angaben von Herrn Blüthgen noch erfreulicher. Geplant war eine Rücklagenentnahme von 3.456.600 €. Diese konnte um 2.372.915,28 € auf 1.083.864,72 € reduziert werden. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die so nicht absehbare zeitnahe Abwicklung des Zuschusses für die Gemeinschaftsschule. Hier konnten Mehreinnahmen von 1.445.000 € verbucht werden. Weitere positive Entwicklungen waren bei den Einnahmen aus Erschließungs- und Kanalbeiträgen zu verzeichnen. Auf der Ausgabenseite wirkten sich nicht durchgeführte / verschobene Maßnahmen, wie beispielsweise die Erschließung des Baugebiets "Beurener Straße" oder die Breitbandversorgung aus. Mehrausgaben ergaben sich vor allem beim Grunderwerb durch nicht geplante Grundstücks- und Gebäudekäufe.

Der Stand der gesamten Rücklagen beläuft sich zum Ende des Haushaltsjahres 2014 auf 5.713.294,36 €. Dieser Betrag schlüsselt sich auf in die allgemeine Rücklage in Höhe von 5.368.164,55 €, die Trägerdarlehen an die Gemeindewerke Steißlingen von 339.495,32 € und sonstige gewährte Darlehen von 5.634,49 €.

Es kann somit festgestellt werden, dass die Finanzsituation der Gemeinde Steißlingen zum 31.12.2014 sehr gut ist. Die großen Investitionen in den Neubau der Gemeinschaftsschule und das Feuerwehrgerätehaus, deren Investitionen nach Ansicht des Bürgermeisters ein Kraftakt für die Gemeinde darstellte, sind im Haushalt abgewickelt.

Der Gemeinderat nimmt das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Steißlingen zur Kenntnis.

  • Finanzbericht über das 1. Halbjahr 2015

Der Haushaltsvollzug 2015 im Bereich des Verwaltungshaushalts verläuft nach Auskunft von Kämmerer Blüthgen derzeit in geregelten Bahnen. Durch die Maisteuerschätzung ergeben sich keine wesentlichen Änderungen. Bei der Grundsteuer B bzw. Gewerbesteuer sind zusätzliche Einnahmen von ca. 9.000 € bzw. 535.000 € netto (unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage) zu verzeichnen. Der aktuelle Stand bei der Gewerbesteuer beträgt 2,1 Mio. €. Aufgrund des niedrigeren Hebesatzes wird die Kreisumlage um etwa 16.500 € geringer ausfallen. Gesamthaft ergeben sich somit im Verwaltungshaushalt positive Entwicklungen in Höhe von ca. 560.500 €. Eine weitere Mehreinnahme könnte sich aus dem Kiesabbau im Erbsacker ergeben, da dort Restmengen vorhanden sind, die 2015 oder 2016 abgebaut werden. Zusammenfassend kann für den Verwaltungshaushalt festgehalten werden, dass der Vollzug über den Erwartungen abläuft.

Im Bereich des Vermögenshaushalts sind die Entwicklungen nur schwer einschätzbar. Bei der aktuellen Schätzung wird zunächst davon ausgegangen, dass die Finanzmittel für die derzeit laufenden Maßnahmen komplett benötigt werden. Die Baumaßnahmen "Feuerwehrgerätehaus" und "Neubau der Gemeinschaftsschule" sind noch nicht abschließend abgerechnet. Nach dem aktuellen Stand werden sich vor allem bei der GMS deutliche Einsparungen ergeben. Weitere positive Entwicklungen werden sich vermutlich im Bereich der Einnahmen aus dem Wohnbaugebiet "Beurener Straße" ergeben.

Der Vermögenshaushalt verläuft deshalb aktuell ebenfalls sehr positiv. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Entwicklung des Vermögenshaushalts einerseits und die voraussichtlich höhere Zuführung vom Verwaltungshaushalt dazu führen werden, dass sich die geplante Rücklagenzuführung von knapp 800.000 € deutlich erhöhen wird.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen bezüglich dem Haushaltsvollzug 2015 zur Kenntnis.

  • Baugesuche – Bauvoranfrage

1 Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.
2 Bauanträge werden zur Kenntnis genommen.

  • Bekanntgaben – Anträge

Entscheid des Bundeskartellamts zum Holzmarkt
Bürgermeister Ostermaier berichtet, dass das Bundeskartellamt den Verkauf von Rundholz durch die Forstämter mit sofortiger Wirkung dereguliert hat. Das bedeutet, dass die Kommunen, welche ihre Wälder durch das Forstamt bewirtschaften lassen, den geplanten Holzeinschlag nicht mehr durch dieses Amt in bewährter Weise vermarkten dürfen, denn den Forstämtern wird seitens des Kartellamtes eine Monopolstellung unterstellt. Nun müssen die Kommunen schauen, dass sie einen privaten Weg zum Verkauf des Waldertrags finden.

Zertifizierte Pflastersteine
Aus der Mitte des Gemeinderates wird nachgefragt, ob die chinesischen Pflastersteine zur Randeinfassung der Gartenstraße in Bezug auf die Verhinderung von Kinderarbeit zertifiziert sind. Bürgermeister Ostermaier informiert, dass in der Ausschreibung entsprechendes verlangt wird. Er wird sich aber nochmals eigens darum kümmern.

Stellungnahme zum Leserbrief „Abnicken deplaziert“
Gemeinderat Streit nimmt im Namen der CDU-Fraktion Bezug auf den erst kürzlich erschienenen Leserbrief zum Bau von Windkraftanlagen auf dem Kirnberg und den darin kritisierten Unwillen des Gemeinderates von Steißlingen, sich allumfassend informieren zu wollen, mit mangelnder Neutralität an das Projekt herangegangen zu sein und schließlich den Bürgern das Windkraftprojekt vehement zu verkaufen. In seiner Stellungnahme begrüßt Gemeinderat Streit ausdrücklich das Instrumentarium der Veröffentlichung von Leserbriefen als ein probates Mittel der Meinungsbekundung in demokratischer Weise. Allerdings darf es nicht missbraucht werden, dem Leser bewusst oder zumindest grob fahrlässig ein falsches Bild zu suggerieren. Er stellt klar, dass die Gemeinderäte keine Verkäufer von Gewerbetreibenden sind, sondern gewählte Mandatsträger, die Entscheidungen für das Gemeinwohl unter Abwägung der Vor- und Nachteile treffen. Auch haben sich alle Gemeinderäte ausführlich nach allen Seiten diesbezüglich informiert. Auch der Bürger wurde frühzeitig beteiligt. Dabei zählt er eine Reihe von Veranstaltungen auf. Abschließend bringt Gemeinderat Streit deutlich zum Ausdruck, dass er viele Inhaltsteile des Leserbriefs als unwahr, unangemessen, polemisch und bar jeglicher Objektivität und Sachlichkeit bewertet.

Desolate Pflasterstreifen in Straßeneinfahrten
Ein Gemeinderat kritisiert die ausgebrochenen Pflasterstreifen in den Straßeneinfahrten der Landesstraße L223 in die Beurener Straße als sehr gefährlich für Fahrradfahrer. Bürgermeister Ostermaier ergänzt, dass auch die Bushaltestelle in der Singener Straße ebenfalls nicht der Verkehrssicherungspflicht entspricht. Die zuständige Straßenmeisterei des Landes BW wurde bereits mehrfach ermahnt, die Reparatur der Pflasterstreifen vorzunehmen. Die Verwaltung verspricht, noch energischer nachzufragen.

Aufklärung in Sachen Windkraft gefordert
Ein Gremiumsmitglied bedauert, dass man in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürger immer wieder auf Fehlinformationen stößt. Sie regt an, dass die Verwaltung im Amtsblatt eine Serie zur Aufklärung in Sachen Windkraft auflegt oder Leser Fragen hierzu stellen können, die redaktionell beantwortet werden. Die Verwaltung möchte prüfen, ob sich dies umsetzen lässt.

Familienbonus bei Bauplatzkauf
Ein Mitglied des Gemeinderates erinnert daran, dass der Gemeinderat die Modalitäten des Familienbonus neu definieren und beschließen wollte. Die Verwaltung wird in den nächsten Sitzungen eine Vorlage erarbeiten.

Erhöhte Waldbrandgefahr
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, aufgrund der anhaltenden Sommerhitze auf die erhöhte Waldbrandgefahr öffentlich hinzuweisen. Die Verwaltung wird im Amtsblatt einen entsprechenden Warnhinweis veröffentlichen.

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