Gemeinderatssitzung
Der Vorsitzende ruft die Bürgerfragestunde auf. Es erfolgt eine Wortmeldung.
Ein Vereinsvorstandsmitglied sieht noch Gesprächsbedarf der Mitgliedsvereine der ARGE bezüglich der beabsichtigten Beschlussfassung einiger Neuregelungen zur Organisation des Musiksommers. Die betroffenen Vereinsvorstände hätten erst kurz vor der heutigen Sitzung erfahren, welche Regelung der Gemeinderat zu verabschieden gedenkt. Daher bittet er um Verschiebung des Tagesordnungspunktes, damit die Vereinsvorstände sich zur internen Meinungsbildung zusammensetzen können.
Bürgermeister Ostermaier zeigt sich hiervon überrascht. Schließlich wurde der Tagesordnungspunkt vor 3 Wochen in öffentlicher Sitzung schon einmal verschoben. Er willigt ein, die Wortmeldung unter TOP 7 zu berücksichtigen.
- Bedarf an weiteren Krippen-/Kindergartenplätzen - Standort für einen Neubau und weitere Festlegungen
Der Ausschuss für Kultur, Sport, Fremdenverkehr und Soziales sowie das Gesamtgremium haben sich ausführlich mit dem Thema beschäftigt. Einvernehmen in den Gremien besteht darin, dass aufgrund der sprunghaft steigenden Nachfrage nach längeren Betreuungszeiten im U3 sowie Ü3-Bereich und der zunehmenden Anzahl von Anmeldungen insbesondere im Krippenbereich ein dringender Handlungsbedarf zur Schaffung weiterer Krippenplätze gesehen wird.
Anvisiert ist zunächst der Bau eines zwei- bzw. dreigruppigen Krippenhauses in unmittel¬barer Nähe zum Kindergarten Storchennest, um u. a. Synergieeffekte für Nutz- und Gestaltungsräume im Innen- wie Außenbereich sowie in Bezug auf das Personal zu erhalten. Auch aus pädagogischer Sicht erscheint es nach Erfahrungen der Erzieherinnen sinnvoll, wenn die Kleinsten auch mit den Einrichtungen der Größeren vertraut sind. Zusätzliche Fahrten von Eltern innerhalb Steißlingens fallen dadurch auch weg. Hier wirkt sich auch die Nähe zur Schule und zum katholischen Kindergarten ebenfalls positiv aus.
Um den am „Storchennest“ angrenzenden rückliegenden Bolz- und Trainingsplatz als solchen zu erhalten, ist der Bau eines zweistöckigen Gebäudes angedacht. Die Kosten zur Erstellung des Krippenhauses werden auf ca. 2,0 - 2,5 Mio. € geschätzt. Sollte ein Zuschuss durch das Land möglich sein, so wird dieser voraussichtlich 12.000,00 € pro neu geschaffenen Krippenplatz betragen, also ca. 120.000,00 €.
In einem weiteren Schritt soll das Schwesternheim neben dem katholischen Kindergarten in eine zweigruppige Kinderkrippe umgebaut werden. Mit diesen Maßnahmen erhält die Gemeinde Steißlingen zusätzlich zwei neue Kindergrippen und im frei werdenden Raum im Storchennest eine zusätzliche Ganztagesgruppe Ü3.
Ein Mitglied des Gemeinderats erkundigt sich nach der Beteiligung der Kirche am Umbau des kath. Kindergartens. Bürgermeister Ostermaier gibt an, dass sich die Gemeinde gemäß einer Vereinbarung grundsätzlich zu 70 % an den Investitionskosten beteiligt. Daraufhin informiert sich das Gemeinderatsmitglied über die Option des Kaufs des ehemaligen Schwesternhauses, damit die getätigte Investition auch im Eigentum der Kommune verbleibt. Der Vorsitzende erläutert, dass Vertragsverhandlungen mit der kath. Kirche bisher noch nicht geführt wurden.
Hauptamtsleiter Schmeh erläutert in der Sitzung das weitere Vorgehen und geht auf die vergangenen Entwicklungen und den zukünftigen Bedarf der Gemeinde Steißlingen ein. Die Gemeindeverwaltung möchte mit dem Neubau einen wichtigen Beitrag zur Familienfreundlichkeit in der Kommune leisten. Zunächst wird von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Kindergartenleitung ein Raumprogramm entwickelt. Anschließend sollen zwei bis drei Architekten aus der Region mit der Entwurfsplanung beauftragt werden. Ein Architektenwettbewerb wird hierfür als nicht notwendig angesehen. Die Entwurfsplanung werden dem Gemeinderat vorgestellt.
Beide Kindergartenleiterinnen haben in der Ausschusssitzung darauf hingewiesen, dass ab nächstem Kindergartenjahr bis zu 16 Ü3-Kinder keinen Kindergartenplatz erhalten können. Deshalb wurde im Kulturausschuss besprochen und für möglich erachtet, die Räumlichkeiten im OG des alten Feuerwehrhauses für eine vorübergehende Gruppe einzurichten. Ein Teil des Gemeinderats ist skeptisch, ob das ehemalige Feuerwehrhaus den Vorschriften der Sicherheit und des Brandschutzes für Kleinkinder gerecht werden kann. Eventuell sollte hier nochmal über eine Containerlösung nachgedacht werden.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat sieht den Bedarf zur Einrichtung von zwei weiteren Krippengruppen sowie einer/zwei zusätzlichen Ganztagesgruppe im Ü3-Bereich, um den wachsenden Bedarf an Betreuungsplätzen innerhalb Steißlingens zu decken.
2. Dem Bau eines zwei-/dreigruppigen Krippenhauses in unmittel¬barer Nähe zum Kindergarten Storchennest wird im Grundsatz zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gremium Vorschläge zur weiteren Planung vorzulegen, um zügig erste Planentwürfe zu erhalten.
3. In einem weiteren Schritt soll, vorbehaltlich der Zustimmung des Kindergarten-trägers, das ehemalige Schwesternheim des katholischen Kindergartens St. Elisabeth in ein zweigruppiges Krippenhaus mit Küchen- und Essensraum sowie Personalräume umgebaut werden.
4. Für die vorüber gehende Einrichtung einer Gruppe für Ü3, die voraussichtlich im September 2015 geschaffen werden soll, werden sowohl die frei werdenden Räume im OG des alten Feuerwehrgerätehauses als auch das Anmieten von Containern in Betracht gezogen. Die Verwaltung wird beauf¬tragt, die erforderlichen Voraussetzungen zur Erlangung einer vorläufigen Betriebs-erlaubnis zu prüfen und im Gemeinderat zu berichten. Daneben wird die Verwaltung beauftragt, eine Containerlösung für den Übergang zu prüfen.
- Aufbau eines Wärmenetzes für den Ortsteil Wiechs - Abschluss eines Wegenutzungsvertrages
Bevor die Firma solarcomplex nunmehr die weiteren Schritte (Öffentliche Vorstellung in Wiechs, Datenerhebung und Umsetzung) in die Wege leitet, muss die Gemeinde grundsätzlich über den Abschluss eines Wegenutzungsvertrages entscheiden, so Bürgermeister Ostermaier. Die Wegenutzungsentschädigung liegt i. d. R. zwischen 0 und 3 % des höchsten Brutto-Arbeitspreises. Vor dem Hintergrund, dass keine hohen Einnahmen zu erwarten sind und die Gemeinde das Projekt nachhaltig unterstützen sollte, vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass eine Wegenutzungsentschädigung von 1 % vereinbart werden sollte, auch um anderen Konzessionsnehmern gegenüber fair zu bleiben. Gegenüber der Fa. solarcomplex ist jedoch klarzustellen, dass dieser günstige Wert auch an die Kunden des Wärmenetzes weitergegeben wird. Der Vorsitzende weist außerdem darauf hin, dass die Wärmelieferung ausgeschrieben werden sollte, damit dem Wettbewerb gerecht wird. Im Gremium wird klargestellt, dass die Wärmenetzversorgung aufgrund der langen Transportwege und den damit verbundenen Wärmeverluste den Kernort Steißlingen nicht bedienen kann.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Wegenutzungsvertrages für das Wärmenetz Wiechs auf der Basis des vorliegenden Entwurfs mit einer Laufzeit von 20 Jahren zu.
2. Es wird eine Wegenutzungsentschädigung von 1 % vereinbart.
- Vergabe von Tiefbauarbeiten
• Los 1 – Erschließungsarbeiten des Baugebietes Beurener Straße
Herr Schöneberger erläutert auf Nachfrage, dass die Leistungsschau des Gewerbevereins Steißlingen durch die Erschließungsarbeiten nicht gestört wird. Die Arbeiten werden voraussichtlich Mitte März 2015 beginnen und sollen Mitte Juni, Anfang Juli abgeschlossen sein.
Beschluss:
Der Auftrag über die Erschließung des Baugebietes Beurener Straße wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 10.02.2015 zum Angebotspreis von 270.293,68 € an die Fa. A.M. Müller aus Zimmern o. R. vergeben.
• Los 2 – Verkehrswegebauarbeiten für den Endausbau der Remigiusstraße
Der Umfang dieser Arbeiten umfasst den ca. 420 m langen Straßenendausbau der Remigiusstraße samt der Anlage des noch fehlenden ca. 220 m langen nördlichen Gehweg sowie die Anlage der jeweils ca. 50 m langen Fußwege zur Steinrennenstraße und zur Säntisstraße.
Beschluss:
Der Auftrag über die Verkehrswegebauarbeiten für den Endausbau der Remigiusstraße wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 10.02.2015 zum Angebotspreis von 147.040,59 € an die Fa. Schleith GmbH aus Steißlingen vergeben.
• Los 3 – Verkehrswegebauarbeiten für den Endausbau der Zeppelinstraße
Der Umfang dieser Arbeiten umfasst den ca. 437 m langen Straßenendausbau der Zeppelinstraße samt Gehweg ab der Fa. MAN bis zur Industriestraße sowie die Herstellung des Gehweges mit Pflanzstreifen vom Kreisverkehr an der L 223 bis zur Fa. MAN.
Um die Radmobilität im Gemeindegebiet zu erhöhen, wird dem Gehweg ein Radweg hinzugefügt. Zukünftig soll es möglich sein, mit dem Rad bis in das Gewerbegebiet hinaus zu gelangen.
Beschluss:
Der Auftrag über die Verkehrswegebauarbeiten für den Endausbau der Remigiusstraße wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 10.02.2015 zum Angebotspreis von 235.356,49 € an die Fa. Schleith GmbH aus Steißlingen vergeben.
- Auftragsvergabe von Entsorgungsdienstleistungen für Abfälle und Wertstoffe nach einer europaweiten Ausschreibung
Die Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen erfolgte im Amtsblatt der EU. Zusätzlich wurde, um auch regionale Anbieter auf die Angebotsmöglichkeit aufmerksam zu machen, in der Kreisausgabe des Südkuriers eine Veröffentlichung geschaltet. Wegen der bereits vorab erkennbar beschränkten Wettbewerbslage am Markt war zusätzlich versucht worden, mit der Bildung von kleineren, getrennt möglich zu vergebenden Losen für einzelne Abfall- und Wertstofffraktionen auch mittelständischen Unternehmen eine realistische Chance für eine Offerte zu geben.
Das Interesse auf die europaweite Ausschreibung war sehr groß. Insgesamt 13 Unternehmen haben die Angebotsunterlagen angefordert. Günstigster Bieter ist die Firma Remondis Süd GmbH, Niederlassung Villingen-Schwenningen, In Rammelswiesen 8, 78056 Villingen-Schwenningen.
Überschlägig erhöhen sich die Abfallgebühren in der Gemeinde umgerechnet aufgrund des Angebots von Remondis zzgl. der Zusatzleistungen für das Kompostwerk um gerundet ca. 5 - 6 € pro Jahr und Person. Für eine 4-köpfige Familie wäre dies ungefähr eine Preissteigerung von gerundet 20 - 25 € pro Jahr.
Beschluss:
1. Von den Ergebnissen der europaweiten Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen für Abfälle und Wertstoffe wird Kenntnis genommen.
2. Entsprechend dem Vergabevorschlag wird der Firma Remondis Süd GmbH, Niederlassung Villingen-Schwenningen, In Rammelswiesen 8, 78056 Villingen-Schwenningen der Zuschlag als bestplatzierter Bieter erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den Regelungen der VOL die Informations- und Zuschlagsschreiben auszufertigen und die Entsorgungsverträge abzuschließen.
3. Die Gemeinde Allensbach als für die 17 Gemeinden bestimmte Vergabestelle wird beauftragt, namens der Gemeinde den Zuschlag an den Bieter Remondis zu erteilen.
4. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, rechtzeitig für das Jahr 2016 eine Überarbeitung der Abfallgebührenkalkulation auf Basis der Ergebnisse der europaweiten Ausschreibung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
- Grüngutannahmestelle - Vergabe des Entsorgungsauftrags für die Jahre 2015 und 2016
Der Gemeinderat hat den Auftrag über die Entsorgung des anfallenden Grünguts auf der Basis des Angebotes vom 22.11.2013 an das Kompostwerk Landkreis Konstanz vergeben. Die Auftragsvergabe erfolgte zunächst befristet auf 1 Jahr. Auf dieser Basis wurden die damals in die Angebotseinholung einbezogenen Firmen angeschrieben und um Abgabe eines Angebotes gebeten. Günstigster Bieter ist das Kompostwerk des Landkreises Konstanz.
Auf Nachfrage des Gemeinderats erläutert Kämmerer Blüthgen, dass die Gemeinden im Bereich der Grüngutannahmestelle nicht gesammelt ausschreiben, da sie hier unterschiedlich aufgestellt sind.
Beschluss:
Der Auftrag über die Entsorgung des anfallenden Grünguts für die Jahre 2015 und 2016 wird auf der Basis des vorliegenden Angebotes vom 18.12.2014 an das Kompostwerk Landkreis Konstanz zu den Angebotspreisen 29,75 € pro Container für den Transport sowie 30,11 €/to. für die Verwertung jeweils inklusiv Mehrwertsteuer vergeben.
- Künftige Beteiligung der Gemeinde am Musiksommer
Seit 25 Jahren wird an 6/7 Freitagen im Sommer der Musiksommer veranstaltet. Die offizielle Trägerschaft liegt bei der Gemeinde, die Veranstaltungen wurden allerdings von örtlichen Vereinen (ARGE Musiksommer) durchgeführt.
Seit Beginn beteiligt sich die Gemeinde mit einem Festbetrag von 1.800,00 € zuzüglich GEMA-Gebühren, zusammen ca. 2.000,00 €. Dieser Betrag orientierte sich an der Gage, die 1990 bezahlt wurde. Eine Erhöhung wurde nie vorgenommen.
Die veranstaltenden Vereine in der ARGE sind an die Gemeinde herangetreten mit der Bitte, die Beteiligung der Gemeinde anzupassen. Ausgehend von einer Gage von künftig ca. 7.200,00 € stellt man sich eine Beteiligung der Gemeinde in Höhe von 2/3 bzw. 4.800,00 € vor. Informationen der ARGE zufolge gestaltet sich die Suche nach Sponsoren immer schwieriger, zumal immer mehr Vereine auf die Gewerbetreibenden mit der gleichen Bitte um Unterstützung zukommen. Bisher konnte die ARGE jährlich rund 6.000,00 € an Werbeeinahmen unter sehr hohem Zeitaufwand und Anstrengungen einnehmen, Tendenz sinkend. Die ARGE befürchtet, dass diese Einnahmen weiter zurückgehen und mittelfristig nahezu ausbleiben werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Musiksommer eine Veranstaltung ist, die zwischenzeitlich eine regionale Bedeutung erlangt hat und zur „Marke“ geworden ist.
Ein Gemeinderat ist der Auffassung, dass die Information über das zukünftig rollierende System der veranstaltenden Vereine des Musiksommers den Mitgliedsvereinen der ARGE viel zu spät mitgeteilt worden sei. Er geht dabei auf die Wortmeldung in der Bürgerfragestunde ein und würde den Vereinen der ARGE mehr Zeit zur internen Beratung geben. Zudem verweist er auf dem Umstand, dass die ARGE rechtlich eine GbR ist. Um an der Organisation des Musiksommers teilnehmen zu können, müssten die teilnehmenden Vereine Mitglieder der ARGE werden. Durch den Beschluss würde folglich die ARGE dazu gezwungen werden, neue Mitglieder aufzunehmen. Den Gesellschafter der ARGE sollte die Gelegenheit zur internen Beratung gegeben werden. Daher stellt das Mitglied des Gemeinderats den Antrag, den Tagesordnungspunkt auf die nächste öffentliche Sitzung zu vertagen.
Bürgermeister Ostermaier möchte den Punkt heute noch beschließen. Er gibt an, dass die Gesellschafter der ARGE bereits über einen längeren Zeitraum von der geplanten Regelung Kenntnis hätten und der TOP somit sehr wohl entscheidungsfähig sei. Er lässt über den Antrag des Gemeinderatsmitglieds abstimmen. Mehrheitlich wird beschlossen, dass der Tagesordnungspunkt auf die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates vertagt wird.
- Fällen von 10 Bäumen der Lindenallee auf dem Friedhof
Im Herbst 2014 ist bei normalen Witterungsverhältnissen (kein Sturm) eine der Linden der Allee im alten Friedhofteil ohne Fremdeinwirkung umgestürzt. Glücklicherweise waren zu diesem Zeitpunkt keine Personen in der Nähe. Daraufhin wurde ein Baumsachverständiger mit der Untersuchung aller 58 Kopflinden beauftragt. Die Untersuchung brachte zu Tage, dass bei vielen Bäumen ein erheblicher Befall von holzzersetzendem Brandkrustenpilz festgestellt wurde. Bei 10 Bäumen wird eine sofortige Fällung empfohlen, um eine weitere Verkehrsgefährdung auszuschließen. Insgesamt weisen 31 dieser 58 den Friedhof prägenden Bäume sicherheitsrelevante Schäden auf. Im Bereich des Ehrenfriedhofes ist der Pilzbefall deutlich geringer, hier muss nur 1 Baum gefällt werden, der restliche Bereich kann mit den vorgeschlagenen Pflegemaßnahmen weiter unterhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bäume entlang der Allee ca. 30 – 40 Jahre älter sind als die Linden um den Ehrenfriedhof, da dieser erst nach dem 2. Weltkrieg errichtet worden war.
Da ein Fortbestand dieser den alten Friedhofteil prägenden Kopfbaumallee angestrebt wird, sollten entsprechende Neuanpflanzungen erfolgen. Diese sind nach Möglichkeit nicht vereinzelt, sondern in Gruppen vorzunehmen, so dass längerfristig wieder eine gleichmäßige Allee entsteht.
Ein Mitglied des Gremiums führt aus, dass alle Linden entlang der Allee geschwächt seien und dass die Kosten für die jährlichen Untersuchungen und Pflegemaßnahmen gespart werden können. Er stellt den Antrag, dass alle Linden der Allee aus Verkehrssicherungsgründen sofort gefällt und durch Neuanpflanzungen in einer Stammstärke von ca. 9 cm ersetzt werden sollen. Der Großteil des Gemeinderats schließt sich dieser Auffassung an. Auf Nachfrage erläutert der Vorsitzende, dass die Gesamtkosten für das Fällen und Nachpflanzen der Linden ca. 10.000 € bis 12.000 € kosten wird.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob neu gepflanzte Linden durch alte, vom Pilz infizierte Bäume angesteckt werden könnten. Ein anderes Mitglied des Gemeinderats erläutert, dass eine intakte Rinde die jungen, vitalen Bäume vor Infektionen und Krankheiten schützt. Ein Gemeinderat möchte zum Schluss noch wissen, ob der Verkehrssicherungspflicht nicht genüge getan werden könne, wenn nur die Bäume gefällt werden, die der Gutachter empfiehlt. Der Vorsitzende erläutert, dass dem nicht so ist. Da alle Bäume laut des Gutachtens geschwächt sind, muss die Gemeinde Steißlingen zusätzlich zu den Baumfällungen auch die regelmäßigen Untersuchungen, Pflegemaßnahmen und die starke Kappung der Baumkronen bei vielen Linden vornehmen.
Beschluss:
1. Im alten Teil des Friedhofs soll wiederum eine Lindenallee erstellt werden.
2. Alle Linden entlang der Allee werden durch Neupflanzungen mit einer Stammstäke von ca. 9 cm ersetzt. Die Neupflanzungen sollen auf Lücke erfolgen, um dem Boden Erholungsmöglichkeiten zu bieten.
3. Die Arbeiten sind sofort auszuführen.
- Baugesuche – Bauvoranfragen
1 Bauantrag wird das Einvernehmen weiterhin verweigert.
- Bekanntgaben – Anträge
Landmarkt Steißlingen
Bürgermeister Ostermaier gibt bekannt, dass der Landmarkt Steißlingen ab dem 01.04.2015 durch einen neuen Pächter wieder in Betrieb genommen wird. Der Eigentümer behält sich vor, eventuell noch Maßnahmen der innerräumlichen Gestaltung vorzunehmen.