Gemeinderatssitzung
- Bürgerfragestunde
Ein Bürger erkundigt sich, ob eine der Sporthallen der Gemeinde Steißlingen in nächster Zeit mit Flüchtlingen belegt werden soll.
Der Vorsitzende erläutert, dass dies seitens der Gemeinde nicht geplant ist. Die Belegung einer der Sporthallen kann nur als letzte Optionen dienen. Allerdings lassen die neusten Zahlen der Flüchtlingsströme auch diese Option nicht gänzlich ausschließen. Denn ab dem Jahr 2016 muss der Landkreis Konstanz monatlich bis zu 500 neue Flüchtlinge unterbringen. Der Bürgermeister zitiert aus einem aktuellen Brief des Landrats an die Städte und Gemeinden, in welchem er um Flächen und Hallen bittet, da allein für den Monat Dezember des Jahres 2015 300 Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis fehlen. Herr Ostermaier bestätigt die Notwendigkeit des Schul- und Vereinssports. Er führt weiter aus, dass die Gemeinde Steißlingen bereits ihre Hallen an weiterführende Schulen, deren Hallen bereits durch Flüchtlinge belegt sind, für den Schulsport angeboten habe. Allerdings ist die Nutzung der Sporthalle durch die gewerbliche Schule dann an anderen organisatorischen Maßnahmen zumindest bisher gescheitert.
Die nächste Wortmeldung erfolgt durch eine Sprecherin mehrerer Bürger aus der Remigius- und Säntisstraße. Die in diesen Straßen wohnhaften Eltern sind besorgt über den Straßenverkehr und die Sicherheit ihrer Kinder. Seitdem die Remigiusstraße ausgebaut worden ist, hätte die Verkehrsgeschwindigkeit rapide zugenommen. Außerdem sei das Überqueren der Straße für die Kinder schwer, da diese mit ihren vielen Kurven sehr unübersichtlich sei. Die geltende Geschwindigkeit mit 50 km/h ist in den Augen der Eltern nicht ausreichend. Diese plädieren für die Einrichtung einer 30 km/h Zone, so wie in vielen umliegenden Gemeinden. Im Übrigen findet der Ausweichverkehr teils auf den Gehwegen statt.
Bürgermeister Ostermaier hat volles Verständnis für das Anliegen. Er weist darauf hin, dass auch in anderen Teilen von Steißlingen rücksichtsloses Fahren zu beobachten ist. Die Remigiusstraße selbst wurde bewusst mit vielen Kurven geplant, um eine natürliche Geschwindigkeitsreduzierung zu erhalten. Er gibt an, dieses Anliegen in Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts, welches die Gemeinde Steißlingen derzeit in Auftrag gegeben hat, mit behandeln zu wollen. Er weist allerdings auch darauf hin, dass der Großteil der Verkehrsteilnehmer, der die Säntisstraße und die Remigiusstraße befährt, aus Steißlingen selbst stammt. Die Steißlinger Bürger sind daher mit in der Verantwortung für die Sicherheit auf den Straßen.
- Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
Bürgermeister Ostermaier informiert über den aktuellen Stand der Verhandlungen die Unterbringung von Flüchtlingen betreffend. Er verweist außerdem auf TOP 6. Der Vorsitzende gibt die Neuverpachtung des Las Papa zum 01.01.2015 an die Eheleute Greuling aus Eigeltingen bekannt. Bürgermeister Ostermaier erläutert, dass der Planungsauftrag über die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße nach Wahlwies vergeben wurde.
- Bau eines neuen Kinderhauses - Vorstellung der überarbeiteten Planung und der Kostenschätzung - Baubeschluss
In der Sitzung des Kulturausschusses vom 19.10.2015 wurde die überarbeitete und seit der letzten Beratung im Gemeinderat reduzierte Entwurfsplanung nochmals beraten. Die ebenfalls überarbeitete Kostenschätzung weist jetzt einen Kostenrahmen von ca. 3,3 Mio. € aus. Am 22.10.2015 hat mit den Architekten, Fachplanern, der Kindergartenleitung und der Gemeindeverwaltung nochmals ein Gespräch stattgefunden, bei dem eine kostenbewusste Bauausführung und erste Detailausführungen Thema war.
Ursprünglich geplant war eine klare Kostenobergrenze von 3 Mio. €, was in der Bauausführung und Materialauswahl zu berücksichtigen ist. Allerdings scheint diese Kostenobergrenze ein sehr ambitioniertes Ziel zu sein, von welchem je nach Angebots- und Auftragslage abgewichen werden muss. Sollten sich im Zuge der Ausschreibung Kosteneinsparungen ergeben, kann jederzeit durch einen Beschluss des Gemeinderates eine Änderung herbeigeführt werden.
Architekt D’Aloisio erläutert in der Sitzung den aktuellen Grundriss des geplanten Kinderhauses. Er erklärt, dass der Bewegungsraum und der Mensabereich für die U3-Kinder bei Bedarf zu einem großen Raum zusammengelegt werden können. Außerdem ist sowohl eine massive Holzdecke als auch eine Fußbodenheizung mit Linoleumfußbodenbelag angedacht. Die Fassade soll mit einer senkrechten Holzschalung verkleidet werden. Für den Zwischenbau ist laut dem Architekten eine intensive Dachbegrünung vorgesehen. Bürgermeister Ostermaier weist daraufhin, dass die Planung im jetzigen Stadium jederzeit an aktuelle Gegebenheiten anpassbar ist. Die Fertigstellung des neuen Kinderhauses ist dringend, da die Kinderzahlen der Gemeinde Steißlingen stark ansteigen. Daher soll die oben aufgeführte Ablaufplanung möglichst zeitgenau eingehalten werden.
Bürgermeister Ostermaier führt aus, dass unter anderem mit der Kindergartenleitung verschiedene Einrichtungen der Kinderbetreuung besichtigt worden sind und dabei klar geworden ist, dass die angestrebte Obergrenze von 3 Mio. € eventuell nicht einzuhalten ist. Die Planung des Architekturbüros Dury & D’Aloisio ist schlüssig und ergänzt die bestehende Kindergarteneinrichtung. Die gemeinsame Nutzung der Mensa und der Personalräume ist stimmig.
Ein Gemeinderat erkundigt sich nach den Kosten der Kindergartenbauten der umliegenden Gemeinden. Bauamtsleiter Schönenberger erläutert, dass diese nicht in ausreichender Form vorliegen. Die Zahlen und Daten, die er bisher erhalten hat, deuten aber sehr darauf hin, dass der Neubau des Krippenhauses in Steißlingen nicht über den Kostenwerten der umliegenden Neubauten liegt. Der Vorsitzende ergänzt, dass die Kindertagesbetreuungseinrichtung in Horn mit ähnlichen Qualitätsstandards in gewissem Maße vergleichbar und etwas unter der Kostenschätzung von Steißlingen liegt. Allerdings wurde dieser vor ca. 1 ½ Jahren ausgeschrieben. In diesem Zeitraum haben sich die Baukosten stark verändert. Bauamtsleiter Schönenberger weist außerdem darauf hin, dass in Horn ein Massivbau lediglich in KW 70-Standart und ohne Lüftungsanlage gebaut worden ist, während die Gemeinde Steißlingen einen Passivhausbau mit entsprechender Lüftungsanlage plant. Der geringe Kostenunterschied weist dann doch darauf hin, dass man nicht schlecht kalkuliert hat. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass eine Kostenreduzierung von 3,3 Mio. € auf 3 Mio. € schwierig wird, es sei denn, der Standard würde nach unten verlagert werden.
Ein weiteres Mitglied des Gremiums bemängelt den Standort der vorgesehenen Schmutzschleuse. Vom hintersten der Gruppenräume durch die Schmutzschleuse in den Garten hinaus ist der Weg in den Augen des Gremiumsmitglieds zu weit. Das Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob eine Verlegung der geplanten Schmutzschleuse möglich sei. Bürgermeister Ostermaier erläutert, dass in der ursprünglichen Planung zwei Schmutzschleusen vorgesehen waren. Nach Rücksprache mit der Kindergartenleitung wurden diese allerdings aus praktikablen Gründen und auch aus Kostengründen zusammengefasst. Die Kindergartenleitung Frau Gnann bestätigt dies in der Sitzung. Für die Gruppenkinder im Obergeschoss ist diese Lösung im Übrigen die praktikabelste. Auch können die innenliegenden Sanitärräume nur mit dem aktuellen Standort der Schmutzschleuse mit Tageslicht beleuchtet werden.
Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich nach einem möglichen „Plan B“, sollten die Kosten nach der Ausschreibung weiter ansteigen. Architekt D’Aloisio ist der Meinung, dass der Gemeinderat dann immer noch flexibel reagieren kann. Als Beispiel führt er auf, auf den Passivbau und die Lüftungsanlage zu verzichten. Bürgermeister Ostermaier wirft ein, dass der Luftaustausch in einem Passivbau notwendig ist. Der anwesende Fachplaner Schwald erklärt den Gemeinderäten, dass in einem Passivbau die Isolierung nahezu perfekt dicht ist. Durch reine Fensterlüftung kann daher in einem Passivbau mit diesem großen Volumen kein ausreichender Luftaustausch stattfinden. Der Passivbau bedingt somit die Lüftungsanlage.
Nachdem von einem Gemeinderat die kleine Größe des geplanten Außenbereichs des Kindergartens angemahnt wird, bittet die Kindergartenleitung Gnann die Verwaltung und den Gemeinderat um Offenheit für Änderungen in diesem Teil der Planung. Man einigt sich darauf, spätestens mit der Fertigstellung des Rohbau die Situation vor Ort zu begutachten und erneut zu entscheiden Bauamtsleiter Schönenberger kann sich die Mitnutzung des Bolzplatzes gut vorstellen. Hier können in Teilbereichen transportable Spielgeräte aufgestellt werden, die bei Bedarf (Klemenzenfest) unkompliziert abzubauen sind.
Beschluss:
1. Der Planung zum Bau des Kinderhauses wird auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung zugestimmt. Die Kosten für das Kinderhaus sollen 3 Mio. € nicht überschreiten.
2. Auf Grundlage dieser Planung ist der Bauantrag zu fertigen und zeitnah beim Landratsamt Konstanz einzureichen.
3. Die Architekten und Fachplaner werden beauftragt, die Ausschreibung eines möglichst großen Leistungspaketes von mind. 70 % der Baukosten vorzubereiten und entsprechend dem Zeitplan dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
- Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung soll nun an die vom Gemeindetag vorgeschlagenen Betragsgrenzen angepasst werden, nachdem die letzte Änderung diesbezüglich im Jahre 1999 geschah. Von der Verwaltung wurde deshalb die „Satzung zur Änderung der Hauptsatzung“ ausgearbeitet. Bei den Änderungen orientierte sich die Verwaltung an den Vorschlägen des Gemeindetags Baden-Württemberg, die entsprechend den Gemeindegrößen gestaffelt sind. Die Beschlussempfehlung wurde vom zuständigen Ausschuss formuliert.
Beschluss:
Die Hauptsatzung der Gemeinde Steißlingen wird auf Basis des Beschlussvorschlags des Verwaltung- und Finanzausschusses geändert
- Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates
Da seit kurzer Zeit die Gemeinderäte ihre Beratungsunterlagen nicht mehr nur schriftlich mit ihrer Einladung in die Sitzung erhalten, sondern teilweise nur noch durch das Ratsinformationssystem, ist nun eine inhaltliche und redaktionelle Überarbeitung der Geschäftsordnung notwendig. Auch zu diesen Tagesordnungspunkt wurde die Beschlussempfehlung vom Verwaltungs- und Finanzausschusses vorberaten.
Beschluss:
Der Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wird auf Basis des Beschlussvorschlags des Verwaltungs- und Finanzausschusses zugestimmt
- Aufnahme von Flüchtlingen - Information zur Unterbringung - Angebot einer befestigten Fläche an den Landkreis
Die Medien berichten es täglich - Immer mehr Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten kommen auf der Suche nach Schutz vor Gewalt und Verfolgung nach Deutschland und werden u. a. auch in Baden-Württemberg aufgenommen. Die Betreuung dieser vielen tausend Menschen stellt das Land, den Landkreis und jede einzelne Kommune vor große Herausforderungen. Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass man in Steißlingen sehr bemüht ist, die zugewiesenen Flüchtlinge so weit wie möglich integrativ unterzubringen. Hierzu erhält die Verwaltung eine starke Unterstützung durch den sich neu formierten Helferkreis.
Der zur Verfügung stehende Wohnraum genügt nicht, um die bis zum 31.12.2015 zu erfüllende Aufnahmequote zu decken, so der Bürgermeister. Derzeit sind 23 Personen bereits zugewiesen, 34 weitere sollten bis Jahresende noch aufgenommen werden, insgesamt 56 Personen. Aufgrund der 20-monatigen Verbleibdauer in den Gemeinschaftsunterkünften können derzeit nur wenige Flüchtlinge vom Landkreis in die Anschlussunterkünfte der Gemeinden weitergegeben werden. Sollte es bei der Zuteilungsfrist bleiben, so wird die „große Zuteilungswelle“ lt. Auskunft des Landratsamtes im Mai/Juni 2016 erfolgen.
Derzeit wird ein neu erworbenes Haus für rund 10 Flüchtlinge eingerichtet. Für weitere Unterkunftsmöglichkeiten führt die Gemeindeverwaltung gerade mit verschiedenen Eigentümern Gespräche. Auch möchte die Verwaltung den Landkreis auf der Suche nach größeren Flächen zum Bau von Gemeinschaftsunterkünften unterstützen. In Anbetracht der hohen Anzahl an Sportaktivitäten in Steißlingen sollte eine Belegung der Sporthallen zur Unterbringung von Flüchtlingen vermieden werden. Zunächst stellt die Verwaltung mögliche Unterkünfte vor, die sich durch Verhandlungen konkretisiert haben.
Von der Gemeindeverwaltung wurden mit dem Eigentümer eines Anwesens im Industriegebiet bereits Gespräche geführt. Der 2-stöckige Bürotrakt dieses Anwesens wäre mit relativ geringem Aufwand für ca. 16 Personen in Trockenständerbauweise umzubauen. Die Nutzung dieser Räume im "Industriegebiet" kann aber nur für eine übergangsweise Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Eine dauerhafte Nutzung als Wohnräume wäre hier nicht möglich. Bürgermeister Ostermaier würde eine Unterbringung von Asylbewerbern in diesem Anwesen begrüßen. Mit geringen Investitionskosten von ca. 15.000 – 16.000 € könnten in diesem Gebäude zeitnah Personen untergebracht werden.
Mit dem Eigentümer eines Anwesen in zentraler Dorflage wurden ebenfalls Gespräche geführt. Eine Nutzung der seit längerer Zeit leer stehenden Gebäude wäre nur dann interessant, wenn kostengünstige Elektroheizungen (asbestfreie Nachtspeicheröfen) aus einer Umrüstung zur Verfügung gestellt werden können. Für die übergangsweise Nutzung bis 5 Jahre sind keine üblichen Auflagen an Wohnraum zu erfüllen. Die sanitären Anlagen dieses Gebäudes müssten außerdem saniert werden, was Gesamtinvestitionskosten für dieses Gebäude von ca. 40.000 € bis 50.000 € notwendig machen.
Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob es eine Internetplattform des Landkreises gibt, auf der gebrauchte Gegenstände wie eben die benötigten Nachtspeicheröfen, sanitäre Anlagen oder Gebrauchtmöbel für solche Zwecke angeboten werden. Der Bürgermeister verneint dies, hält den Vorschlag aber für gut.
Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich, wie Flüchtlinge, die in der Gemeinde Steißlingen ankommen, begleitet werden. Es wünscht sich ein Konzept für den Umgang mit Flüchtlingen; auch für die zukünftigen Nachbarn der untergebrachten Flüchtlinge. Die Dorfgemeinschaft sollte über Änderungen informiert und miteinbezogen werden.
Hauptamtsleiter Schmeh erläutert, dass die Integration der Flüchtlinge vom ersten Tag an sowohl durch die Gemeindeverwaltung als auch durch den ehrenamtlichen Helferkreis und durch eine Sozialarbeiterin des Landkreises vorangebracht wird. Der Helferkreis vor allem bietet neben Sprachkursen für Erwachsene und auch für Kinder zudem Fahrten zu Fachärzten oder zum Einkaufen an. Gerade die wichtigen Sprachkurse werden vom Land nur für Flüchtlinge angeboten, die einen Aufenthaltsstatus besitzen. Dies kann teils Jahre gehen. Deshalb leistet der Helferkreis durch sein Sprachangebot sehr wichtige Arbeit zur schnellen Integration. Der Vorsitzende wünscht sich eine Verpflichtung zur Teilnahme an Sprachkursen für alle untergebrachten Flüchtlinge.
Weiter führt der Hauptamtsleiter aus, dass die Kinder der Flüchtlinge sogleich in Kindergarten und Schule trotz anfänglicher Sprachschwierigkeiten integriert werden. Alle Neuankömmlinge werden zudem den Nachbarn vorgestellt, um erste Barrieren zu überwinden. Er betont noch einmal eine hohe Wertschätzung, die dem ehrenamtlichen Helferkreis für deren freiwilliges und großes Engagement entgegengebracht werden muss. Das Gemeinderatsmitglied lobt diese Maßnahmen zur Integration, betont aber, dass die Bevölkerung der Gemeinde Steißlingen regelmäßig darüber informiert werden soll. Dies soll auch dem Engagement von mehr freiwilligen Helfern dienen. Das Gemeinderatsmitglied schlägt vor, regelmäßig einen aktuellen Bericht im Steißlinger Amtsblatt zu veröffentlichen.
Für die Aufstellung von Containern könnten dem Landratsamt Konstanz die befestigte Fläche der Kleinspielfelder (rote Plätze) im Sportareal Mindlestal oder der hintere Parkplatzteil an der Seeblickhalle angeboten werden, so der Vorsitzende. Bei beiden Plätzen wäre die Ver- und Entsorgung für Wasser und Abwasser bzw. ein Gasanschluss kein Problem. Im Mindlestal lässt die vorhandene Stromversorgung jedoch keine weiteren Anschlüsse zu. Über eine längere Oberleitung (Luftkabel) von der Station Hegaustraße aus könnte die Versorgung garantiert werden. Bürgermeister Ostermaier sieht bei einer Unterbringung von Flüchtlingen durch den Landkreis auf den Kleinspielfeldern im Sportareal Mindlestal die Integration der Flüchtlinge nicht gefährdet, da die Mindlestalhalle stark frequentiert ist. Am hinteren Parkplatz der Seeblickhalle wäre die Stromversorgung kein Problem. Allerdings ist hier zu berücksichtigen, dass die Seeblickhalle im Jahre 2016 teilsaniert werden soll.
Der Gemeinderat erkundigt sich nach den sanitären Anlagen und Küchen für Flüchtlinge bei einer Unterbringung in Containern. Bürgermeister Ostermaier gibt an, dass dafür extra Container mit sanitären Anlagen oder Küchenzeilen aufgebaut werden würden. Bei einer Erstunterbringung durch das Landratsamt würde das Essen außerdem geliefert werden. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Flüchtlinge, die in einer solchen Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises untergebracht werden, auf die Unterbringungsquote der Gemeinde angerechnet werden. Die Nachfrage eines Gemeinderats, ob die Betreuung dieser Flüchtlinge in der Erstaufnahmestelle durch das Landratsamt gewährleistet wird, bejaht der Vorsitzende.
Ein Mitglied des Gemeinderats möchte abschließend noch wissen, ob die Gemeinde Steißlingen ein Mitspracherecht besitzt, was die Gestaltung der Gemeinschaftsunterkunft beträfe. Bürgermeister Ostermaier sagt zu, dass die Gemeinderäte vor einer endgültigen Zusage an das Landratsamt noch detailliertere Informationen erhalten werden.
Diese übergangsweise zu nutzenden Wohnräume könnten die Handlungsfähigkeit der Gemeinde in den nächsten Monaten verbessern. Grundsätzlich wird aber erforderlich sein, dauerhaft nutzbaren Wohnraum (z.B. Sozialwohnungen nach dem aktuell geforderten Standard) zu schaffen, um den anerkannten Asylbewerbern den Nachzug der Familienangehörigen zu ermöglichen. Diese neuen Wohnungen könnten auch bisherigen Mietern von Gemeindeimmobilien angeboten werden, dadurch würde auch wieder nutzbarer Wohnraum frei. Es wird also notwendig sein, für solche Wohngebäude Flächen bereit zu stellen.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gespräche zur Anmietung bzw. zum Erwerb neuen Wohnraums zur Flüchtlingsaufnahme fortzusetzen und den Gemeinderat regelmäßig über den Stand zu informieren.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Landkreis Konstanz Gespräche über die Verpachtung der Fläche im Sportareal Mindlestal zur provisorischen Einrichtung einer Gemeinschaftsunterkunft zu führen.
3. Die mögliche Standortwahl für Neubauten von Sozialwohnungen soll im Ausschuss vorberaten werden.
- Sanierung des Pflasterbelages am Narrenbrunnen
Die Sanierung des Pflasterbelages am Narrenbrunnen ist seit Jahren im Gemeinderat ein Thema, da das vorhandene Kleinpflaster uneben, beschädigt und für ältere Fußgänger schwierig zu begehen ist. Inzwischen konnte von Ing. Norbert Baur ein Muster einer Granitplatte gefunden werden, das farblich zum Pflasterbelag am Narrenbrunnen für einen Fußgängerstreifen passt.
Ein Problem bestand bisher darin, ein geeignetes und farblich passendes Kleinpflaster zu finden, so Bauamtsleiter Schönenberger. Gerade das exakt maßhaltige Format der Pflastersteine ist nur schwer zu finden und mit Lieferzeiten verbunden. Ing. Baur hat für den ebenen Granitsteinbelag im Format 10/20 cm für die ca. 45 m lange Gehwegstrecke ein Angebot über die Lieferung eingeholt. Bei der vorgesehenen Gehweglänge von ca. 45 m und einer Breite von ca. 1,75 m würden 80 m² gesägte Granitsteine ausreichen. Die angesetzten Kosten könnten dadurch auf 15.993,00 € reduziert werden.
Ein Mitglied des Gemeinderats erkundigt sich nach der Möglichkeit, den gesamten Narrenplatz in einer Maßnahme zu sanieren. Bürgermeister Ostermaier weist diese Möglichkeit mit der Begründung zurück, sich auf das wesentliche zu konzentrieren. Bürgermeister Ostermaier schlägt vor, heute die Materialanschaffung zu beschließen und vor einem Vergabebeschluss der Verlegearbeiten weitere Details zu klären.
Beschluss:
Der Auftrag über die Lieferung der ca. 80 m² Granitsteine für den Pflasterbelag/Gehwegstreifen am Narrenbrunnen wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 08.10.2015 zum Angebotspreis von 15.993,00 € an die Fa. Fritzgranit GmbH aus 78256 Steißlingen vergeben.
- Baugesuche – Bauvoranfragen
Ein Baugesuch (Abbruch) wird zur Kenntnis genommen.
- Bekanntgaben - Anträge
• Neuer Standort für den Narrenbaum
Mit Abriss des Kronengebäudes und der anderweitigen Verwendung des Areals in der Zukunft wurde von der Narrenzunft der Gemeinde Steißlingen ein neuer Standort für den Narrenbaum gesucht. Vereinbart wurde, zukünftig den Rathausplatz als Standort für den Narrenbaum zu verwenden. Vom Narrenverein wird daher eine technische Vorrichtung zum Aufstellen des Narrenbaums installiert werden, an deren Kosten, rund 6.000 €, sich die Gemeinde beteiligen wird.
• Podiumsdiskussion „Windkraft“
Bürgermeister Ostermaier berichtet, dass die Podiumsdiskussion kommenden Mittwoch großen Anklang findet. Der Vorsitzende bedankt sich bereits im Voraus für die Moderation durch den Südkurier.
• Bürgerversammlung am 16.11.2015
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass am Montag, den 16.11.2015 die jährlich terminierte Bürgerversammlung stattfinden wird. Themen der Bürgerversammlung sollen unter anderem die Flüchtlingssituation, das Verkehrskonzept für Steißlingen, die innerörtliche Entwicklung, das Kinderhaus und allgemein die Finanzen der Gemeinde Steißlingen sein.
• Anmietung von leerstehenden Gebäuden
Ein Mitglied des Gemeinderats erkundigt sich, ob es möglich sei, eines der noch leerstehenden Gebäude in Steißlingen anzumieten, um darin Flüchtlinge unterzubringen. Hauptamtsleiter Schmeh erläutert, dass die Verwaltung wie zu TOP 6 berichtet, mit Druck daran arbeite. Die Gemeinde konzentriert sich auf Häuser und Büroräume, die bereits seit längerer Zeit leer stehen und keinen Abnehmer auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt finden.