Gemeinderatssitzung
In der Bürgerfragestunde meldet sich ein Bürger zu Wort und gibt an, dass die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Steißlingen in letzter Zeit des Öfteren durch Industriegeräusche in ihrer Nachtruhe gestört werden. Außerdem erkundigt er sich nach der Geeignetheit des ehemaligen Gasthauses Krone als Asylbewerberunterkunft.
Bürgermeister Ostermaier bekundet, dass er von der Belästigung durch Industriegeräusche zum ersten Mal höre. Diese müssten noch genauer eingegrenzt und deren Ursache gefunden werden. Die Gemeindeverwaltung nimmt sich der Angelegenheit an.
Der Vorsitzende führt außerdem aus, dass die Eignung des Gasthauses Krone bereits vor dessen Verkauf durch das Landratsamt Konstanz geprüft worden ist. Das Landratsamt hatte das Gasthaus allerdings als ungeeignet angesehen, weil unter anderem in den Bereichen des Brandschutzes und der Sicherheit erhebliche Investitionen notwendig wären. Außerdem ist der neue Eigentümer des Gebäudes an der möglichst schnellen Realisierung seines Bauprojektes interessiert, so dass eine Unterbringung von Asylbewerbern, auch nur in der Übergangszeit, nicht möglich wäre.
Ein weiterer Bürger fragt nach, ob es richtig ist, dass die Gemeindewerke Steißlingen sich am Windprojekt „Verenaforen“ beteiligen werden. Außerdem erkundigt er sich nach der Höhe der geplanten Beteiligung. Zum Abschluss möchte er wissen, ob die Gemeinde Steißlingen die Bürgerinnen und Bürger neben der Windkraft nicht auch noch über alternative Energien zur Umsetzung der Energiewende informieren könnte.
Kämmerer Blüthgen führt aus, dass die Gemeindewerke Steißlingen sich als Gesellschafter der IG Hegauwind mit Eigenkapitel in Höhe von bis zu 500.000 € an dem Windkraftprojekt beteiligen werden. Die genaue Summe ist im Moment noch nicht festgelegt und hängt auch von der Anzahl der sich beteiligenden Gesellschafter ab.
Herr Ostermaier geht auf die zweite Frage ein und erläutert, dass der Gemeinderat mit den Entscheidungen zu den geplanten Windkraftanlagen bereits einen großen Schritt in Richtung Umsetzung der Energiewende getan hat. Er sieht hier andere Akteure am Zug.
- Auswahl eines Planungsentwurfes für den Neubau eines Kinderhauses
Bürgermeister Ostermaier geht in der Sitzung nochmal auf die überdurchschnittlich hohe Nachfrage nach Ganztagesbetreuungsplätzen und Betreuungsplätzen für U3-Kinder in Steißlingen ein. Er erläutert, dass aufgrund zu geringer Kapazitäten bereits ab September 2015 eine Übergangslösung gefunden werden musste, indem die Kinder der Vorschule in Räume der Gemeinschaftsschule Steißlingen ausgelagert werden.
Nach der Vorberatung durch den Kulturausschuss kam dieser zum Entschluss, den Planentwurf des Architektenbüros Dury & D’Aloisio als Empfehlungsbeschluss zu beschließen.
Das Gesamtinvestitionsvolumen für den geplanten Bau liegt bei ca. 2,8 Mio. €. Spätestens Ende 2016 sollte das neue Kinderhaus nutzbar und verfügbar sein.
Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat erläutert Herr Ostermaier, dass ein Antrag auf Zuschüsse rechtzeitig gestellt wurde. Es kann mit maximal 240.000 € gerechnet werden. Die Gewährung ist allerdings noch unsicher, da sie unter anderem davon abhängt, ob weitere Mittel für den Fördertopf bereitgestellt werden.
Beschluss:
Der Planungsentwurf des Architektenbüros Dury & D‘Aloisio für den Neubau des Kinderhauses wird auf Grundlage des Empfehlungsbeschlusses ausgewählt und soll Grundlage für die weitere Planung sein.
- Förderung von Breitband- / Glasfaser-Hausanschlüssen im Industriegebiet
Bereits seit mehreren Jahren beklagen die Gewerbebetriebe in den Gewerbe- und Industriegebieten "Hard" und "Hard Süd" die schlechte Breitbandanbindung. Die Gemeindeverwaltung führt seit Jahren Gespräche mit einschlägigen Firmen, um das Angebot zu verbessern. Es konnte allerdings bisher keine gesamthafte Lösung erreicht werden.
In den letzten Wochen und Monaten kam Bewegung in diese Angelegenheit. In Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverein führte die Verwaltung weitere Gespräche mit vier Anbietern. Es zeichnet sich ab, dass derzeit eine gute Chance besteht, eine möglichst große Glasfaserabdeckung in den Industriegebieten und somit eine Aufwertung der beiden Gebiete zeitnah zu erreichen.
Zur finanziellen Unterstützung der einzelnen Firmen hinsichtlich der Kosten für die Glasfaserhausanschlüsse stellt der Gewerbeverein nunmehr einen Antrag auf Förderung der Hausanschlüsse. Ziel ist es, zeitnah und gemeinsam eine möglichst große Durchdringung der Gewerbegebiete mit Glasfaseranschlüssen zu realisieren.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Gemeinde ein starkes Interesse an einer Verbesserung der Breitbandversorgung in den Gewerbegebieten haben muss. Eine gute Internetanbindung ist für die bestehenden Betriebe, aber auch für künftige Neuansiedlungen elementar wichtig.
Deshalb unterstützt die Verwaltung ein Förderprogramm. Die Höhe des einmaligen Förderbetrages sollte 2.000,00 € betragen. Sollten sich alle bestehenden Anwesen für einen Anschluss entscheiden, lägen die Gesamtaufwendungen bei ca. 90.000 €.
Der Vorsitzende des Gewerbevereins erläutert, dass dieses Förderprogramm vor allem eine Chance für kleinere Betriebe sei, sich an die Zukunft der Glasfaserleitungen anzuschließen. Eine sofortige Nutzung des Glasfaseranschlusses ist im Übrigen nicht zwingend, führt er aus. Lediglich der Anschluss muss im Zuge dieser Maßnahme gelegt werden.
Bürgermeister Ostermaier betont noch einmal die Wertsteigerung, die die einzelnen Gebäude durch den Anschluss an das Glasfasernetz erfahren werden. Außerdem geht er auf die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe in Zukunft ein. Die Gemeinde Steißlingen möchte den Betrieben den Anschluss an den Wettbewerb erleichtern, indem der Standortfaktor Breitband unterstützt wird. Je mehr Betriebe teilnehmen und somit die Anschlussdichte erhöhen, desto günstiger wird der einzelne Hausanschluss. Daher wäre eine hohe Anschlussdichte wünschenswert. Im Vergleich zu umliegenden Gemeinden, so erläutert der Vorsitzende, sind die Investitionen der Gemeinde Steißlingen in Höhe von bis zu 90.000 € sehr gering.
Der Vorsitzende erwähnt, dass die Gemeinde Steißlingen momentan außerdem noch auf der Suche nach der Lösung für die Breitbandanbindung des Ortsteil Wiechs ist. Eventuell können mit dem Bau des Wärmenetzes Synergien geschaffen und beide Netze kombiniert gelegt werden.
Ein Gemeinderat sieht das Förderprogramm als sehr positiv und appelliert an die Betriebe in den Gewerbegebieten der Gemeinde Steißlingen, dieses Angebot wahr zu nehmen.
Beschluss:
1. Die Gemeinde fördert die Herstellung von Breitband-Glasfaserhausanschlüssen in den Gewerbe- und Industriegebieten "Hard" und "Hard Süd" mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 2.000 € je Anschluss.
2. Das Förderprogramm wird bis zum 30.11.2015 befristet. Bis zu diesem Datum muss ein Betrieb, der die Förderung in Anspruch nehmen will, einen verbindlichen Vertrag mit einem frei wählbaren Anbieter über die Herstellung eines Glasfaserhausanschlusses abgeschlossen haben.
3. Die Auszahlung des Betrages erfolgt nach Herstellung des Anschlusses im Haushaltsjahr 2016. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden finanziellen Mittel in die Haushaltsplanung 2016 einzustellen.
4. Die Gemeinde Steißlingen erklärt sich bereit, die in ihrem Eigentum befindlichen Flächen, die zur Herstellung der Hausanschlüsse notwendig sind, dem jeweiligen Anbieter für notwendige Baumaßnahmen zur Verfügung zu stellen.
- Bebauungsplan „Friedhofstraße“ - Aufstellungsbeschluss
Die eingereichten Pläne eines Bauantrags auf Nutzungsänderung des Gebäudes auf dem Grundstück Flst. Nr. 3832, Friedhofstraße 10 zu einer weiterführenden gewerblichen Nutzung gaben Anlass, dessen Vereinbarkeit mit den Planungszielen der Gemeinde zu untersuchen. Die beantragte Nutzung als Abschlepp- und Pannendienst mit Gutachtertätigkeit und Betriebszeiten zwischen 6.00 bis 22.00 Uhr, als auch an Sonn- und Feiertagen eröffnet die Frage, inwieweit sich die beantrage Nutzung in das Gebiet einfügt.
Ein Planungserfordernis für den Geltungsbereich ist gegeben. Das ursprünglich von mehreren kleineren Gewerbe- bzw. Handwerkerbetrieben besiedelte Gebiet weist durch Schließungen bzw. Verlagerungen der Betriebe inzwischen eine fast ausschließliche Wohnbebauung vor. Aus diesen Merkmalen resultiert die Einstufung des Plangebiets durch die Gemeinde als ein Allgemeines Wohngebiet. In einem solchen sind hauptsächlich Wohngebäude zulässig. Sogenannte „Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe“ sind nur ausnahmsweise erlaubt, die Errichtung oder Ansiedlung von störenden Gewerbebetrieben ist gänzlich ausgeschlossen. Der als Abschlepp- und Pannendienst bezeichnete Gewerbebetrieb erfüllt aus Sicht der Gemeinde die Kriterien eines störenden Betriebs und wäre in einem Allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig.
Die Planungsziele der Gemeinde einer städtebaulich geordneten Bebauung und Nutzung im Plangebiet „Friedhofstraße“ können durch ein Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden.
Aufstellungsbeschluss:
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes über die ca. 11.672 m² große Fläche bietet genügend Raum für eine sachgerechte Abwägung zu den an das Plangebiet angrenzenden Flächen und begründet das Erfordernis für die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 3837/1, 3837/2, 3837/5, 3837/8, 3835, 3835/2, 3832.
Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete und der Umgebung angepasste städtebauliche Entwicklung der Gemeinde geschaffen werden. Ausgehend von der derzeitigen baulichen Nutzung innerhalb des Plangebietes und der Nutzung von angrenzenden Grundstücken soll das Planungsgebiet als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.
Aufgrund der Lage und der geringen Fläche unter 20.000 m² des zu beplanenden Gebiets, kann die Neuaufstellung durch einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen.
Bürgermeister Ostermaier geht auf die momentanen Auseinandersetzungen zwischen den Anwohnern und den Betreibern des Abschlepp- und Pannendienstes auf dem Grundstück der ehemaligen Raiffeisen-Warengenossenschaft eG ein. Das war allerdings nicht der ausschlaggebende Grund dafür, dass die Gemeinde zwingenden Handlungsbedarf sieht. Die Gemeindeverwaltung sieht die Notwendigkeit, die Entwicklungen der letzten Jahre in diesem Gebiet aufzugreifen und zu festigen Der Gemeinderat stimmt dieser Auffassung im Tenor zu.
Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob mit dem Aufstellungsbeschluss die Streitereien um das Grundstück der ehemaligen Raiffeisen-Warengenossenschaft eG gelöst werden. Daraufhin erläutert der Vorsitzende, dass die Streitereien nur durch die Streitparteien selbst gelöst werden können. Der Aufstellungsbeschluss sichert die rechtliche Position und kann zur Lösung des Konflikts beitragen.
Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat, ob das zu überplanende Gebiet nicht noch weiter auf die umliegende Umgebung ausgeweitet werden könnte, führt der Bürgermeister aus, dass er das für nicht ratsam erachte. Eine Überplanung von bereits bestehenden Gemeindegebieten ist immer komplexer und differenzierter zu betrachten, als eine Neuplanung. Daher ist die Empfehlung, den Bereich möglichst überschaubar zu halten, um unvorhergesehene Probleme zu vermeiden und das aktuelle Problem zu lösen.
Ein Gemeinderat erkundigt sich nach den konkreten Konsequenzen, die durch den Aufstellungsbeschluss entstehen. Bürgermeister Ostermaier erläutert, dass mit dem Aufstellungsbeschluss der momentane Gebietscharakter des Planungsgebiets festgehalten wird. Das bedeutet, dass im zu überplanenden Gebiet Anträge, die den Intentionen des zukünftigen Bebauungsplans widersprechen, entweder zurückgestellt werden können (bis zu zwölf Monate) oder eine allgemeine Veränderungssperre verhängt werden kann. Für den Antrag würde eine Zurückstellung bedeuten, dass über den Antrag nicht weiter beraten oder entschieden wird, bis der Bebauungsplan rechtskräftig ist. Er wird also weder genehmigt noch abgelehnt. Das bedeutet, ohne Genehmigung kann der Betrieb nicht weiter geführt werden. Das Landratsamt Konstanz ist als zuständige Behörde weiterhin dafür zuständig, dass der Betrieb ohne Genehmigung nicht geführt wird.
Beschluss:
1. Der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet „Friedhofstraße“ entsprechend dem im Lageplan vom 29.07.2015 dargestellten Bereich und den formulierten Zielen und Zwecken der Planung wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat entsprechend für diesen Bebauungsplan qualifizierte Planungsbüros zur Auswahl vorzuschlagen.
- Antrag auf Weiterfinanzierung des Präventionsprojektes „BeCool“
Seit 2 Jahren wird das Projekt zur Gewaltprävention an Schulen „BeCool“ im Rahmen der Schulsozialarbeit an der Gemeinschaftsschule Steißlingen durchgeführt. Frau Gurn hat einen entsprechenden Förderantrag bei der Verwaltung gestellt. Die Gesamtkosten pro Jahr belaufen sich bei vier zu beschulenden Klassen auf 2.600,00 €.
Beschluss:
Das Gewaltpräventionsprojekt „BeCool“ wird für max. 4 Klassen der Gemeinschaftsschule Steißlingen jährlich weitergeführt. Die anfallenden Kosten werden durch die Gemeinde/Schule übernommen.
- Antrag der Evang. Kirchengemeinde auf Zuschuss für die Erneuerung/Renovation der Orgel
Die Evang. Kirchengemeinde beantragt für die Erneuerung/Renovation der Orgel einen Zuschuss von der Gemeinde. Nach dem vorliegenden Antrag belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 75.000 €. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Landeskirche, FAG-Darlehen, Spenden und Eigenmittel. Es verbleibt ein nicht gedeckter Anteil i. H. v. 8.000 € bzw. bei Berücksichtigung der Rückzahlung des Darlehens von 13.000 €.
Beschluss:
Die Gemeinde Steißlingen unterstützt die evangelische Kirchengemeinde bei der Renovation der Orgel in der Friedenskirche mit einem Festbetrag von 10.000,00 €.
Baugesuche – Bauvoranfragen
Bauvorlagen zur Änderung der Nutzung vom bisherigen Warengenossenschaftslager für einen Abschlepp- und Pannendienst mit Gutachtertätigkeit auf dem Flst.-Nr. 3832, Friedhofstraße 10 in Steißlingen
Unter TOP 5 wurde beschlossen, einen Bebauungsplan „Friedhofstraße“ als Allgemeines Wohngebiet aufzustellen. Da der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, kann die Zurückstellung des Bauantrags erfolgen.
Der Vorsitzende führt in der Sitzung aus, dass ein Teil der Ursache für den Aufstellungsbeschluss dieses Bebauungsplans die nicht genehmigte Nutzung des Grundstücks in der Friedhofstraße 10, 78256 Steißlingen war.
Das Landratsamt Konstanz als Genehmigungsbehörde ist weiterhin zuständig für die Überwachung des Betriebs.
Beschluss:
Die Gemeinde stellt beim Landratsamt Konstanz, Baurechtsamt, den Antrag auf Zurückstellung des Bauantrags zur Änderung der Nutzung vom bisherigen Warengenossenschaftslager für einen Abschlepp- und Pannendienst mit Gutachtertätigkeit auf Flst. 3832, Friedhofstraße 10. Das Bauvorhaben steht im Widerspruch zu den Planungszielen des sich im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes „Friedhofstraße“. Damit ist zu befürchten, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.
1 weiteren Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.
- Bekanntgaben – Anträge
Konferenz des Kreisjugendrings
Bürgermeister Ostermaier berichtet von einer Konferenz des Kreisjugendrings und des Kreisjugendreferats mit dem Thema „Was uns bewegt“ und schlägt vor, eine entsprechende Konferenz auch in Steißlingen durchzuführen. Damit soll die Jugend wieder mehr in den politischen Fokus der Gemeinde rücken. Im Herbst 2015 soll dazu eine Einladung sowohl an den Gemeinderat als auch an den Kreisjugendring und das Kreisjugendreferat erfolgen.
Fußgängerunterführung Friedhofstraße
Der Vorsitzende informiert die Gemeinderäte über die neuesten Graffitis in der Fußgängerunterführung in der Friedhofstraße. Die Gemeindeverwaltung wird sich demnächst an die Beseitigung der gesprayten Schriftzüge machen.
Räume für die Guggenglöpfer Steißlingen
Ein Gemeinderat bittet um die Bekanntmachung des Beschlusses der letzten Kulturausschusssitzung in Bezug auf neue Räumlichkeiten für die Guggenglöpfer Steißlingen. Momentan sind diese zum Proben provisorisch im Foyer der Seeblickhalle untergebracht. Als Lösung wurde im Kulturausschuss ein Proberaum im Bürgerhaus Steißlingen angesehen. Davor müssen noch Gespräche mit der Musikschule Steißlingen und anderen kulturtreibenden Vereinen geführt werden. Sobald diese in der Sache angehört worden sind, hofft Bürgermeister Ostermaier auf eine baldige positive Entscheidung.
Gehwege in der Franz-Xaver-Oexle-Straße
Ein Mitglied des Gemeinderats erkundigt sich nach dem Grund für die unterschiedlich breiten Gehwege in der Franz-Xaver-Oexle-Straße an der angrenzenden Kreuzung zur Gartenstraße, die momentan erneuert wird. Bürgermeister Ostermaier erläutert, dass für den Straßenbau nur eine gewisse Breite zur Verfügung steht. Nach Abzug der Mindestfahrbahnbreite können die restlichen Meter auf die Gehwege aufgeteilt werden. Die unterschiedliche Aufteilung war bei der Planung klare Absicht der Gemeinde, damit die auf der gegenüberliegenden Straßenseite gehenden Schüler etwas mehr Platz zur Verfügung haben.
Das Gemeinderatsmitglied führt weiter aus, dass Anwohner der Baustelle über großen Baustellenlärm geklagt und sich gewundert hatten, warum die Arbeiten nicht durchgehend durchgeführt werden, sondern immer wieder Unterbrechungen erfahren.
Darauf erklärt Bauamtsleiter Schönenberger, dass die Arbeitertrupps sich langsam steigern würden. Anfangs war nur ein Trupp vor Ort, dies wird nun aber kontinuierlich zunehmen, so dass die Baustelle planmäßig abgeschlossen werden kann.
Hitze im neuen Schulgebäude
Ein Gemeinderatsmitglied möchte wissen, ob es während der heißen Tag Mitte / Ende Juli tatsächlich so heiß im neuen Schulgebäude gewesen wäre, dass es für die Schülerinnen und Schüler unerträglich gewesen sei.
Bürgermeister Ostermaier erklärt, dass dem so gewesen sei. Auf der einen Seite hatte dies daran gelegen, dass die Lüftungsanlage der Gemeinschaftsschule die warme Luft von draußen nach innen geführt hatte und auf der anderen Seite die Jalousien manuell geöffnet wurden und sich somit das Gebäude durch die Glasfassaden aufheizen konnte.
Zukünftig soll die automatische Regelung der Jalousien verändert werden, so dass diese ab gewissen Temperaturen automatisch nach unten fahren und, nachdem sie manuell geöffnet wurden, selbständig wieder nach unten fahren. Außerdem soll die Lüftungsanlage eventuell frühmorgens, wenn die Luft noch kalt ist, verstärkt den Luftaustausch fördern, um das Gebäude zu kühlen.
Pflastersteine in der Singener Straße
Ein Mitglied des Gemeinderats weist auf die verkehrssicherungspflichtigen Pflastersteine in der Singener Straße hin. Bauamtsleiter Schönenberger erläutert, dass die Straßenbaumeisterei informiert sei und die Gemeinde bereits an der Lösung des Problems arbeitet.