Montag, 8. Juni 2015, 19:00 Uhr

Gemeinderatssitzung

Am 08.06.2015 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

In der Bürgerfragestunde meldet sich ein Bürger zu Wort und beklagt, dass der Ehrenfriedhof der Gemeinde Steißlingen derzeit in einem schlechten Zustand ist. Die Kreuze sind stark vermoost und bis vor kurzem noch mit hohem Gras zugewachsen. Er regt an, dass die Gemeinde mehr Augenmerk auf die Pflege des Ehrenmals richten soll. Bürgermeister Ostermaier nimmt die Anregung zur Kenntnis und stimmt zu, dass es ein wichtiges Anliegen ist, den Ehrenfriedhof in einem würdigen Zustand zu erhalten. Aufgrund des stark gewachsenen Grüns in den letzten Wochen ist es beim Bauhof vereinzelt zu Pflegerückständen gekommen. Das Vermoosen der Kreuze empfinden allerdings nicht alle Menschen als störend. Der Vorsitzende verspricht, sich umgehend um die Anfrage zu kümmern.

Bei der nächsten Wortmeldung wird das Gutachten der IG Hegauwind angesprochen, welches wichtige Informationen für Investoren der Windkraftanlagen auf dem Kirnberg enthält. Er fordert Einsicht in das Gutachten für alle Bürger, die sich an den Windkraftanlagen beteiligen wollen.

  • Bebauungsplan „Erweiterung Helianthum“

- Behandlung von eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der 1. Offenlage
- Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Helianthum“ werden die planungs¬rechtlichen Voraussetzungen für die notwendige Erweiterung des Pflegeheims Helianthum geschaffen.
 
Bebauungsplanverfahren
Aufgrund der Lage des Plangebietes innerhalb der bebauten Ortslage ist die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zulässig. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 18./22.12.2014 – 28.01.2015 sind verschiedene Stellungnahmen eingegangen:
Bedenken liegen vor allem im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, den Obstbaumbestand und den Flächenverbrauch durch die Überplanung des Gebiets vor, welche von Frau Hekeler vom Büro Planstatt Senner erläutert werden.
 
Bei vier Begehungen vor Ort wurden die Vogel- und Fledermausarten im Planungsgebiet beobachtet. Festgestellt werden konnte, dass das Gebiet Vögeln zur Nahrungssuche dient. Durch die umliegende Umgebung kann die Nahrungsmittelversorgung allerdings ausreichend abgedeckt werden. Die Fledermäuse nutzen das Planungsgebiet hauptsächlich als Jagdhabitat und den Birnbaum zwischenzeitlich als Quartier.

Besonderes Augenmerk galt bei den Untersuchungen dem alten Birnbaum, der sich in der Mitte des Planungsgebiets befindet. Untersucht wurden unter anderem die verbleibende Lebenserwartung des Baumes und dessen ökologischer Wert. Sollte der Baum erhalten bleiben, müsste das geplante Gebäude um 7,90 m verschoben werden. Aufgrund der geringen Fläche des Planungsgebiets ist eine derartige Verschiebung nicht möglich und nach Abwägung aller Interessen ist eine Fällung des Baumes verhältnismäßig. Entsprechende Maßnahmen zum Erhalt des Faunabestands sind durchzuführen.

Von den Trägern der öffentlichen Belange gingen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg, der Stadt Singen, des Polizeipräsidiums Konstanz sowie des Landratsamtes Konstanz ein. Außerdem ging eine private Stellungnahme ein.

Zu den Anregungen der privaten Stellungnahme werden folgende Abwägungen formuliert:
Da das Planungsgebiet sehr klein ist, besteht kaum Spielraum für eine Verschiebung des Baukörpers zu Gunsten des Baumes. Der Grundriss der geplanten Bebauung zur Erweiterung des Helianthums orientiert sich in seiner Planung an den erforderlichen Betriebsabläufen für eine funktionierende Pflege und Betreuung der Bewohner. Die Erweiterung des Helianthums und die Schaffung eines erweiterten Pflegeangebots liegt aus Sicht der Gemeinde eindeutig im öffentlichen Interesse und rechtfertigt somit die notwendige Baumfällung.
Die geplante Größe des Neubaus ist aufgrund der großen Nachfrage, sowie aus wirtschaftlichen Gründen notwendig. Das Bestandsgebäude aufzustocken ist nur bedingt möglich, da der Grundriss auf eine Belichtung durch Oberlichter ausgelegt ist.
Die im Dachgeschoss geplanten Wohnungen sind nicht für Angehörige der Altenheimbewohner gedacht, sondern als Angebot für betreutes Wohnen oder alternativ als Wohnungen für die Angestellten des Helianthums.
Die Gebäudehöhe orientiert sich an der Umgebungsbebauung und fügt sich somit in die umliegende Bebauung ein. Die Gemeinde sieht durch den geplanten Erweiterungsbau keine unzumutbare Beeinträchtigung der Nachbarschaft. Auch negative Auswirkungen auf den Spielplatz werden nicht erwartet, so dass keine Veranlassung besteht, den Spielplatz zu verlegen.

Ein Gemeinderat erkundigt sich nach einer möglichen Einbahnstraßenregelung des Sonnenblumenwegs. Frau Hekeler erläutert, dass derartige Überlegungen möglich, aber nicht Teil des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans sind.
Der Gemeinderat möchte wissen, wie der privaten Stellungnahme Rechnung getragen werden kann in Bezug auf die Schallintensivierung durch den Neubau. Frau Hekeler erklärt, dass durch Strukturierung oder Begrünung der Wand Lösungen möglich sind. Dies ist allerdings Thema des architektonischen Entwurfs und nicht primär im Bebauungsplan zu regeln. Der Vorsitzende gibt an, dass die Bedenken der Gemeinde die Schallproblematik betreffend in die Abwägung mitaufgenommen werden soll. Frau Hekeler sichert dies zu.
Ein Mitglied des Gemeinderats möchte wissen, wer die geplanten Nistkästen anbringt und wer die Kontrolle des Anbringens übernehmen wird. Frau Hekeler führt aus, dass das Anbringen durch den Investor erledigt und das Landratsamt Konstanz dies überprüfen wird.
Ein Gemeinderatsmitglied möchte erfahren, wo die Ausgleichsmaßnahmen für die gefällten Bäume vorgenommen werden, da das Planungsgebiet doch relativ klein ist. Der Vorsitzende erläutert, dass diese an anderer Stelle gepflanzt werden müssen. Die Gemeindeverwaltung plant einen überdurchschnittlichen Ausgleich, welcher im Rahmen von Verhandlungen mit dem Investor festgelegt werden soll.

Beschluss:
1. Die Abwägungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Offenlage eingegangenen Stellungnahmen seitens der Träger öffentlicher Belange und der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung werden, wie in der Sitzungsvorlage vorgeschlagen, beschlossen.
2. Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Helianthum“ bestehend aus dem Planteil, textlichen Festsetzungen, Begründung und Satzung über örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom 29.05.2015 zu.
3. Die erneute Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.

  • Vergabe der Verkehrswegebauarbeiten für den Ausbau der Gartenstraße mit Busbucht

Die Arbeiten für die Verkehrswegebauarbeiten wurden vom Ing. Büro Baur öffentlich ausgeschrieben. Annehmbarster Bieter ist die Fa. Schleith mit einem geprüften Angebotspreis von 549.538,60 € incl. MWSt.
Am 29.05.2015 fand mit der Fa. Schleith ein Vergabegespräch statt, bei dem die Ausführungsart und der Bauzeitenplan besprochen wurden. Auf Grund der Verkehrssituation am Schulareal muss gewährleistet sein, dass die Arbeiten um die Schule innerhalb der Ferienzeiten erledigt werden. Die Fa. Schleith sagte einen Baubeginn ab dem 13.07.2015 (14 Tage vor Ferienbeginn) zu. Ab Ferienbeginn am 30.07.2015 kann die Buslinie nicht mehr durch die Gartenstraße führen, die Gehwege sind aus Sicherheitsgründen ebenfalls für ca. 4 Wochen nicht nutzbar. Dem Gemeinderat ist die Einhaltung der zeitlichen Vorgaben wichtig, da zu Beginn des Schulbetriebes wieder alles reibungslos funktionieren sollte. Ingenieur Baur versichert, dass mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 die Baumaßnahme abgeschlossen sein wird.

Beschluss:
1. Der Auftrag über die Tiefbauarbeiten für den Ausbau der Gartenstraße mit Busbucht wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 15.05.2015 zum Angebotspreis von 549.538,60 € an die Fa. Schleith aus Steißlingen vergeben.
2. Der Auftrag über den Austausch der Wasserleitung wird auf Grundlage des Angebotes an die Fa. Unger zum Angebotspreis von 49.221,04 € vergeben.

  • Einbau von Akustikelementen als Lärmschutz im KiGa Storchennest

Im Kindergarten Storchennest gibt es erhebliche Probleme mit dem Kinderlärm, da aus heutiger Sicht zu wenig schallabsorbierende Stoffe verbaut wurden. Der Kindergarten wurde mit Fachplanern der Fa. Ecophon besichtigt, diese haben anschließend eine Bewertung mit Schallschutzberechnung abgegeben. Mit Ausführung der beschriebenen Maßnahmen an den Decken wird eine Schallminderung um 5,6 dB angegeben, was einer Reduktion der empfundenen Schallmenge von 70 % entsprechen soll. Seitens der Gemeindeverwaltung wird vorgeschlagen, einen Gruppenraum mit Deckenelementen nachzurüsten, um die reale Verbesserung im Schallschutz in der Praxis zu testen. Der Einbau dieser Deckenelemente ist nach Absprache mit der Kindergartenleitung in den Sommerferien eingeplant.

Beschluss:
Der Auftrag über die Lieferung und Montage der 60 m² Deckenelemente wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 13.02.2012 zum Angebotspreis von 6.484,07 € die Fa. Sauter aus Singen vergeben.

  • Baugesuche – Bauvoranfragen

4 Bauanträgen wird das Einvernehmen erteilt.

  • Bekanntgaben – Anträge

• Gewerbliche Nutzung einer Lagerhalle
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass bezüglich der gewerblichen Nutzung einer Lagerhalle als Kfz-Werkstatt in der Friedhofstraße mittlerweile ein Schreiben des Landratsamt Konstanz vorliegt. Das Schreiben beinhaltet die Aufforderung zur Abgabe eines Antrags der baurechtlichen Nutzungsänderung des Gebäudes /Grundstücks.

• Tiefbauarbeiten in der Beurener Straße
Einer der Gemeinderäte erkundigt sich nach der verbleibenden Dauer der Tiefbauarbeiten im Baugebiet Beurener Straße. Bauamtsleiter Schönenberger gibt die Restdauer mit ungefähr 1 – 2 Tagen an. Eine Gemeinderätin spricht die schlechte Ausschilderung durch die ausführende Firma an. Für Fußgänger und Radfahrer sei keine ausreichende Beschilderung aufgestellt worden, was in der Baustelle zu gefährlichen Verkehrssituationen geführt habe. Bürgermeister Ostermaier wird die Situation mit dem Bauleiter besprechen.

• Generalversammlung des Fußballvereins
Ein Gemeinderatsmitglied führt aus, dass bei der letzten Generalversammlung des FC Steißlingen e.V. der Wunsch ausgesprochen wurde, die großen Tore auf dem Bolzplatz im Ortskern durch kleinere Tore zu ersetzen.

• Empfang im Feuerwehrhaus
Ein Gemeinderat führt aus, dass im neuen Feuerwehrgerätehaus nur sehr eingeschränkt Funk- und Mobiltelefonempfang möglich ist. Damit ergeben sich im laufenden Betrieb Probleme. Die Verwaltung nimmt sich der Sache an.