Gemeinderatssitzung
In der Bürgerfragestunde erkundigt sich ein Bürger nach der Wirtschaftlichkeit der geplanten Windkraftanlagen auf dem Kirnberg. Er führt aus, dass seiner Kenntnis nach bei einer Windgeschwindigkeit von unter 5,5 m/Sek. die untere Wirtschaftlichkeitsgrenze erreicht und damit die Installation von Windkraftanlagen auf dem Kirnberg nicht mehr rentabel sei. Weiter möchte er wissen, ob der Gemeindeverwaltung Steißlingen der Inhalt des Gutachtens bekannt sei. Falls dies nicht der Fall sein sollte, auf welcher Grundlage die Gemeinde über den Bau der Windkraftanlagen entscheiden wird. Außerdem möchte er in Erfahrung bringen, ob betroffene Grundstückseigentümer die Möglichkeit hätten, das Gutachten der IG Hegauwind einzusehen.
Bürgermeister Ostermaier erläutert, dass der Gemeinde die Existenz dieses Gutachtens bekannt sei. Die Gemeindeverwaltung wird den Gemeinderat zu gegebener Zeit mit ausreichend Informationen versorgen und diesem alle Rahmenbedingungen bekanntmachen, damit er zu einer fundierten und sachgereichten Entscheidung kommen kann. Der Vorsitzende erläutert außerdem, dass Grundstückseigentümer kein Einsichtsrecht in das genannte Gutachten der IG Hegauwind haben.
Kämmerer Blüthgen ergänzt, dass man sich am Windkraftprojekt direkt über die Bürger-Energie Bodensee eG in Stockach-Wahlwies oder indirekt durch einen Anteilskauf an der Firma Solarcomplex an der IG Hegauwind beteiligen kann. Bürgermeister Ostermaier erläutert, dass man zum aktuellen Zeitpunkt noch in der Anfangsphase des Planungsprozesses befindet. Zunächst muss über die Änderung des Flächennutzungsplans entschieden werden muss.
Ein Bürger gibt an, von einer ihm namentlich nicht bekannten Gemeinde Kenntnis zu haben, in welcher eine Windkraftanlage wieder rückgebaut werden musste, da die Wirtschaftlichkeit schlussendlich nicht wie vorhergesehen erreicht wurde. Er möchte daher wissen, ob die Gemeinde Steißlingen das Gutachten von dieser Gemeinde als Vergleichsgutachten anfordern könnte. Der Vorsitzende hält dies für eine relevante Information und bittet den Bürger, den Namen dieser Gemeinde zu ermitteln und zu benennen.
- Änderung des Flächennutzungsplans 2020
- Beschluss zur erneuten Offenlage der 2. Änderung FNP 2020 der VVG
- Beschluss zur erneuten Offenlage der 5. Änderung FNP 2020 der VVG
Der Feststellungsbeschluss für die 2. Änderung des FNP 2020 im Gewerbe-/ Industriegebiet der Stadt Singen, Flurstück Nr. 2475 der Gemarkung Überlingen am Ried wurde bereits am 13.02.2014 gefasst. In der Flächennutzungsplanänderung ist die Fläche als Sondergebiet – Bau-Heimwerker und Gartenmarkt dargestellt. Diese Darstellung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Tiefenreute II“, der im Parallelverfahren erarbeitet wurde.
Aufgrund von geänderten und strengeren Anforderungen an die Bekanntmachung von öffentlichen Auslegungen wird eine erneute Auslegung notwendig, welche voraussichtlich im Juli stattfinden wird. Dazu muss der bestehende Feststellungsbeschluss förmlich aufgehoben und nach der erneuten Auslegung neu gefasst werden. Inhaltliche Änderungen der 2. Änderung des FNP 2020 ergeben sich dadurch keine. Der innerhalb des FNP aufgestellte Bebauungsplan wurde in der Zwischenzeit bereits realisiert.
Der Feststellungsbeschluss für die 5. Änderung des FNP 2020, Sondergebiet Fahrsicherheitszentrum in Steißlingen wurde am 13.02.2014 gefasst. In der Flächennutzungsplanänderung ist die Fläche als „Sonstiges Sondergebiet – Fahrsicherheitszentrum“ dargestellt. Diese Darstellung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Fahrsicherheitszentrum“, der parallel erarbeitet wurde.
Gleich wie bei der 2. Änderung des FNP wird aufgrund von geänderten und strengeren Anforderungen an die Bekanntmachung von öffentlichen Auslegungen eine erneute Auslegung notwendig. Dazu muss der bestehende Feststellungsbeschluss förmlich aufgehoben und an den Anschluss der erneuten Auslegung neu gefasst werden. Inhaltliche Änderungen der 5. Änderung des FNP 2020 ergeben sich dadurch keine. Der innerhalb des FNP aufgestellte Bebauungsplan wurde in der Zwischenzeit bereits realisiert.
- Teilflächennutzungsplan Windenergie
- Behandlung von eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der 1. Offenlage
- Beschluss der Entwurfsplanung und der 2. Offenlage
Die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbarkommunen erfolgten vom 31.03.2014 bis einschließlich 30.04.2014. Das Ergebnis der Auslegung liegt nun vor. Sie ergab, wie zu erwarten, ein Konfliktpotential innerhalb aller potentiell möglichen Windschutzgebieten. Die sachgerechte Abwägung ergibt eine Zurückstellung aller Potentialflächen, mit Ausnahme der Flächen auf dem Kirnberg auf der Gemarkungsfläche von Steißlingen.
Der Ausweisung der Potentialfläche auf dem Kirnberg als Konzentrationsfläche für Windenergie stehen zum heutigen Tag keine grundsätzlichen Belange entgegen. Das weitere Verfahren sieht die Billigung des überarbeiteten Entwurfs des Teil-FNP „Windenergie“ und dessen erneute Auslegung vor. Im Vorverfahren wurden die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit gehört. Frau Martin geht in der Sitzung auf einige der eingereichten Stellungnahmen ein:
Die Segelflugsportvereinigung Radolfzell hat Bedenken, dass die Windkraftanlagen sich mit den Segelflugschneisen überschneiden könnten. Frau Martin erläutert, dass dies im äußersten Randgelände der Fall sein wird, allerdings wird der Großteil der Flugfläche nicht beeinträchtigt, womit diese Bedenken zu vernachlässigen sind. Auch von der Öffentlichkeit gingen Bedenken bezüglich der Wirtschaftlichkeit, des Artenschutzes und der Lebensqualität ein.
Frau Mayer von der Verwaltung betont hierbei, dass bei der Erstellung bzw. Änderung des Flächennutzungsplans die Wirtschaftlichkeit der Windkraftanlagen nicht genauer untersucht wird. Zugrunde gelegt wird hierbei der Windatlas des Landes Baden-Württemberg. Genauere Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden dann im Rahmen der tatsächlichen Planung der Windkraftanlagen vorgenommen.
Des Weiteren verweist Frau Mayer auf eine Studie aus Bayern, wonach kein direkter Zusammenhang zwischen der Errichtung von Windkraftanlagen und dem Rückgang von Lebensqualität und Tourismus im Ort zu sehen ist. Ob Windanlagen als störend empfunden werden, hängt danach stark vom subjektiven Empfinden jeden Einzelnen ab.
Ein Teil der Gemeinderäte erkundigt sich, ob die Entscheidung umliegender Gemeinden, Windkraftanlagen zu bauen, Auswirkungen auf die konkrete Planung der Gemeinde Steißlingen haben kann. Bürgermeister Ostermaier erläutert, dass in diesen Fällen die Gemeinde Steißlingen im Vorverfahren als Träger öffentlicher Belange ebenfalls angehört wird und somit die Planungen aufeinander abgestimmt sind.
Ein Mitglied des Gemeinderats erkundigt sich außerdem, ob die Windhöffigkeit im auszuweisenden Konzentrationsgebiet auf dem Kirnberg überall dieselbe sei. Dies sei schließlich beim konkreten Bau der einzelnen Windkraftanlage von wirtschaftlicher Bedeutung. Bürgermeister Ostermaier erläutert daraufhin, dass der Investor nochmals Windmessungen vornehmen wird. Damit soll der bestmögliche Standort innerhalb der Potentialfläche bestimmt werden.
- Bebauungsplan „Hard, 6. Änderung“
- Behandlung von eingegangenen Anregungen und Bedenken
- Beschlussfassung als Satzung
Der im Süden eingetragene Waldschutzstreifen von 30 m, sowie die Schutzstreifen für die Hochspannungsleitungen sind nicht mehr notwendig, da hier kein Wald und keine Leitungen mehr vorhanden sind. Diese Festsetzungen werden durch eine Änderung des Bebauungsplans formell außer Kraft gesetzt. Außerdem wird die bereits gebaute Erschließungsstraße (Zeppelinstraße) planungsrechtlich fest geschrieben.
Entsprechend des Originalplans „Hard“ wird der Geltungsbereich weiterhin als Industriegebiet ausgewiesen. Die übrigen planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des B-Plans „Hard“ haben weiterhin Bestand. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind verschiedene Stellungnahmen eingegangen, die in der Sitzung näher erläutert werden.
Beschluss:
1. Die Abwägungen zu den im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen seitens der Träger öffentlicher Belange und der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung werden, wie in der Sitzungsvorlage vorgeschlagen, beschlossen.
2. Der Bebauungsplan „Hard, 6. Änderung“ in der Fassung vom 11.05.2015, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen. Die Satzung ist ortsüblich bekanntzumachen und in Kraft zu setzen sowie dem Landratsamt Konstanz gemäß § 4 Abs. 3 GemO vorzulegen.
- Straßennamen in den Baugebieten „Beurener Straße“ und „Vor Eichen“
Die Erschließungsstraße für das Baugebiet „Beurener Straße“ zweigt auf Höhe des Freibades von der Beurener Straße in Richtung Hegaustraße ab. Die Verwaltung schlägt einen Namen eines Hegauberges wegen der guten Sichtbarkeit vor. Aus der Mitte des Gremiums werden als weitere mögliche Straßennamen „Storchenweg“ und „Wachtelweg“ vorgeschlagen. Bei der Abstimmung wird zwischen „Storchenweg“, „Wachtelweg“ und „Hohenhewenweg“ entschieden.
Die Straße im neuen Gewerbegebiet „Vor Eichen“ ist die zentrale Erschließungsachse für dieses neue Gewerbegebiet. Diese im Moment als Stichstraße geplante Erschließungsstraße soll durch geplante Erweiterungen zu einem späteren Zeitpunkt bis zum Mühleweg weiter geführt werden. Da im gegenüberliegenden Industriegebiet Hard Süd die Straßen nach Luftpionieren genannt sind, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, hier die Straßen nach Persönlichkeiten des Automobilbereichs zu nennen.
Beschluss:
1. Die Erschließungsstraße für das Wohnbaugebiet Beurener Straße wird „Storchenweg“ benannt.
2. Die Erschließungsstraße für das Gewerbegebiet Vor Eichen wird „Daimlerstraße“ benannt.
- Endausbau der Zeppelinstraße
- Vergabe von Betoneinfassungen für die Pflanzquartiere innerhalb des Grünstreifens des Bebauungsplans
Im Zuge des Endausbaus der Zeppelinstraße sollen nun auch die Festsetzungen des Bebauungsplans „Hard-Süd“ vollständig umgesetzt werden. Im Bereich der Grund-stücke RAFI und MAN sieht der Bebauungsplan im Grünstreifen 11 Pflanzquartiere vor. Damit die dort verlegten Kabel langfristig vor Verwurzelung geschützt werden und die Straße nicht durch den Druck des Wurzelwerks der Bäume zerstört wird, ist eine Betoneinfassung um den Baum notwendig.
Beschluss:
Die Arbeiten für eine Betoneinfassung um die Bäume wird an die Fa. Zimmermann aus Steißlingen zum Angebotspreis von 10.224,08 € vergeben.
- Vergabe von Straßenreparaturarbeiten
Für die noch offenen Reparaturstellen von Wasserrohrbrüchen und Stromleitungsschäden sowie allgemeinen Straßenschäden wurden 5 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Beschluss:
Der Auftrag über die Straßenreparaturarbeiten wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 05.05.2015 zum Angebotspreis von 22.038,21 € an die Fa. Rohr aus Rielasingen-Worblingen vergeben.
- Vergabe der Straßenbeleuchtung in den Neubaugebieten
Für die aktuellen Erschließungsarbeiten in den Neubaugebieten „Beurener Straße“ und „Vor Eichen“, als auch im Zuge des Endausbaus der „Remigiusstraße“ und der „Zeppelinstraße“ müssen die Straßen mit Leuchten und Leuchtenmasten komplett neu bestückt bzw. ergänzt werden. In den neu zu bestückenden Gebieten sind energieeffiziente LED-Leuchten vorgesehen. In der Remigiusstraße sollen entsprechen den bisherigen Beständen Energiesparlampen eingesetzt werden.
- Bekanntgaben – Anträge
• Terminplan bzgl. des Neubaus der Kinderkrippe
Hauptamtsleiter Schmeh unterbreitet den Gemeinderäten den Terminplan für den Neubau des Kinderhauses. Nachdem die Unterlagen nun an die Architekten ausgegeben worden sind, haben diese bis zum 29.06.2015 Zeit, die Entwurfsarbeiten einzureichen.
• Besuch aus Saint Palais sur Mer
Der Vorsitzende weist die Mitglieder des Gemeinderats darauf hin, dass am Wochenende die Gäste aus der Partnergemeinde Saint Palais sur Mer nach Steißlingen kommen werden. Er lädt noch mal alle Mitglieder des Gemeinderats herzlich dazu ein, an den Veranstaltungen teilzunehmen.
• Kindergarten St. Elisabeth
Bürgermeister Ostermaier gibt bekannt, dass der Gemeindeverwaltung Steißlingen mittlerweile ein Beschluss des Pfarrgemeinderats in alter Besetzung vorliegt, durch welchen festgesetzt wird, das ehemalige Schwesternhaus für eine Erweiterung des Kindergartens zur Verfügung zu stellen.
• Deutscher Holzbaupreis 2015
Es wird bekannt gegeben, dass Herr Dury, Architekt des Neubaus der Gemeinschaftsschule Steißlingen, den Schulneubau beim Deutschen Holzbaupreis 2015 zur Teilnahme am Wettbewerb eingereicht hat. Von den eingereichten 197 Projekten konnte sich der Neubau der Gemeinschaftsschule einen Platz unter den ersten 15 sichern.
• Türstopper im neuen Feuerwehrgerätehaus
Ein Gemeinderat regt an, die außen am Boden angebrachten Türstopper am neuen Feuerwehrgerätehaus auszutauschen. Anlässlich der Einweihung hat sich herausgestellt, dass die Türstopper Stolperfallen sind. Bürgermeister Ostermaier gibt an, dass die Gemeindeverwaltung sich dieses Anliegens annehmen wird.
• Kinderspielplatz am Rehmenbach
Eine Gemeinderätin möchte wissen, ob die Tische des Kinderspielplatzes am Rehmenbach bereits entfernt worden sind. Der Vorsitzende gibt an, dass dies in Auftrag gegeben wurde.
• Bolzplatz am Helianthum
Ein Mitglied des Gemeinderats erkundigt sich nach dem „Ausweichbolzplatz“. Er fragt nach der Installation fester Netze oder Tore am neuen Standort im Regenrückhaltebecken am Oberen Weg. Bürgermeister Ostermaier erläutert, dass dort feste Toren und Auffangnetze aufgestellt werden sollen. Insgesamt soll dieser neue Bolzplatz attraktiv für ältere Kinder werden. Der bisherige bleibt für die kleineren Kinder erhalten.
• Stand der Asylunterbringung
Eine Gemeinderätin möchte in Erfahrung bringen, wie der aktuelle Stand der Dinge der Asylunterbringung in der Gemeinde Steißlingen ist. Sie erkundigt sich explizit nach den Ausbau der Korisstraße und die Aktivierung des Helferkreises.
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ausbauarbeiten in der Korisstraße nahezu beendet sind. Erst, wenn tatsächlich Flüchtlinge in der Gemeinde Steißlingen ankommen bzw. untergebracht werden und man ermittelt, was diese Personen wirklich benötigen, wird der Helferkreis aktiviert. Die meisten Flüchtlinge sind seit Längerem in der Bundesrepublik und sind oft gut mit Möbeln usw. ausgestattet. Im Gemeinderat ist man sich über die Vorgehensweise einig. Erfahrungen anderer Gemeinden haben gezeigt, dass die Bedürfnisse der Flüchtlinge oftmals völlig anders sind, als sich viele freiwilligen Helfer vorstellen können.