Gemeinderatssitzung
Bei der Bürgerfragestunde berichtet eine Bürgerin, dass ein Abschleppunternehmen in der Friedhofstraße nachts bis über 22:00 Uhr hinaus Flexarbeiten und andere Reparaturtätigkeiten durchführt. Die Anwohner und Nachbarn fühlen sich dadurch in ihrer Nachtruhe gestört. Des Weiteren wurde von der Firma nun ein Zaun direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet. Sie möchte sich erkundigen, ob es seit dem letzten Schriftverkehr mit der Gemeindeverwaltung Neuigkeiten zu berichten gibt.
Bürgermeister Ostermaier erläutert, dass die Errichtung des Zaunes zunächst verkehrsrechtlich überprüft werden muss. Bezüglich der baurechtlichen Zulässigkeit der Nutzung der Räume als Kfz-Werkstatt ist das Landratsamt Konstanz als zuständige Behörde tätig. Da keine akute Gefahr für Mensch und Umwelt gegeben ist, so das Argument des Landratsamtes, kann der Betrieb nicht ohne nähere baurechtliche Prüfung untersagt werden. Dem Betreiber der Anlage wurde vom Landratsamt eine Frist gesetzt, einen baurechtlichen Antrag auf Genehmigung zu stellen. Der Gemeinde Steißlingen stehen momentan keine anderen Mittel zur Verfügung.
Auf Nachfrage, ob der Eigentümer des Grundstücks aufgrund der Beschwerden aus der Nachbarschaft die Vermietung der Halle noch einmal überdenke, gibt Bürgermeister Ostermaier bekannt, dass eine Entziehung des Grundstücks ohne die Mitwirkung des Eigentümers rechtlich nicht möglich ist. Die Verwaltung empfiehlt den Nachbarn, umgehend die Polizei zu rufen, wenn auf dem Gelände nach 22:00 Uhr Lärm vorherrscht.
Ein Bürger erkundigt sich nach den rechtlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplans in Bezug auf den Bau von Windkraftanlagen. Der Vorsitzende erklärt, dass der Flächennutzungsplan der Steuerung zur Ansiedlung von Windkraftanlagen dient. Diese sind im Außenbereich privilegiert. Ohne die Festsetzung von Potenzialgebieten in einem Flächennutzungsplan dürften zumindest theoretisch die Bauanträge der Investoren für Windkraftanlagen auf allen Außenbereichsflächen gestellt werden. Durch die Ausweisung der Potenzialgebiete im Flächennutzungsplan ist der Bau von Windkraftanlagen nur in diesen speziell ausgewiesenen Potenzialflächen zulässig. Der Bürger möchte weiter wissen, warum die Gemeinde Steißlingen der Ausweisung des Kirnbergs im Flächennutzungsplan als Potenzialgebiet zustimmt, wenn doch die umliegenden Gemeinden wie Orsingen-Nenzingen und Wahlwies dies abgelehnt haben. Bürgermeister Ostermaier stellt klar, dass die Gemeinde Orsingen-Nenzingen auf ihrer Gemarkung kein Potential für Windkraftanlagen sieht. Der Ortschaftsrat von Wahlwies hat grundsätzliche Bedenken, der Teilort gehört aber zur Stadt Stockach, die wiederum positiv zur Ausweisung von Potenzialflächen für Windkraftanlagen eingestellt ist. Auch die Stadt Radolfzell, die für die direkt angrenzende Gemarkung Stahringen entscheidet, ist Windkraftanlagen gegenüber sehr aufgeschlossen.
- Änderung des Flächennutzungsplans 2020
- Beschluss zur erneuten Offenlage der 2. Änderung FNP 2020 der VVG
- Beschluss zur erneuten Offenlage der 5. Änderung FNP 2020 der VVG
Nachdem Frau Martin vom Stadtplanungsamt der Stadt Singen in der letzten Sitzung des Gemeinderats die Gründe für die erneute Auslegung vorgetragen hat, kann in dieser Sitzung darüber abgestimmt werden.
Beschluss 2. Änderung FNP:
1. Der Feststellungs-Beschluss der 2. Änderung FNP 2020 der VVG Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen vom 13.02.2014 wird aufgehoben.
2. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Die vorgebrachten Anregungen werden, soweit sie nicht berücksichtigt werden konnten, zurückgewiesen.
3. Die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB wird beschlossen.
Der Feststellungsbeschluss für die 5. Änderung des FNP 2020, Sondergebiet Fahrsicherheitszentrum in Steißlingen wurde am 13.02.2014 gefasst. In der Flächennutzungsplanänderung ist die Fläche als „Sonstiges Sondergebiet – Fahrsicherheitszentrum“ dargestellt. Diese Darstellung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Fahrsicherheitszentrum“, der parallel erarbeitet wurde.
Beschluss 5. Änderung FNP:
1. Der Feststellungs-Beschluss der 5. Änderung FNP 2020 der VVG Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen vom 13.02.2014 wird aufgehoben.
2. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Die vorgebrachten Anregungen werden, soweit sie nicht berücksichtigt werden konnten, zurückgewiesen.
3. Die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB wird beschlossen.
- Teilflächennutzungsplan Windenergie
- Behandlung von eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der 1. Offenlage
- Beschluss der Entwurfsplanung und der 2. Offenlage
Nachdem Frau Martin vom Stadtplanungsamt der Stadt Singen die Abwägungsvorschläge und den Entwurf des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ für die zweite Auslegung in der letzten Gemeinderatssitzung vorgestellt hat, kann in dieser Sitzung abgestimmt werden.
Ein Gemeinderat erkundigt sich, wie es zur Verkleinerung des Potenzialgebiets und zur Grenzziehung im Süden kam. Herr Blüthgen erklärt, dass die Grenzziehung im Süden das Ergebnis eines Mindestabstands zur Wohnbebauung von 750 m darstellt. Um der Gemeinde Steißlingen noch Platz zur Wohnbauentwicklung zu lassen, hat die Gemeinde einen Abstand von 1.000 m angesetzt.
Ein Mitglied des Gemeinderats fragt nach der aktuellen Milanpopulation auf dem Kirnberg. Im Gebiet des Kirnbergs wurde ein Horst eines Milans entdeckt. Nach einjähriger Betrachtung konnte festgestellt werden, dass dieser verlassen ist. Des Weiteren sind Fachleute sich uneinig, wie sich der Bau von Windkraftanlagen langfristig auf die Population des Milans auswirken wird. Die Beantwortung dieser Frage erfordert Langzeitstudien, die es momentan noch nicht gibt.
Beschluss:
1. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Die vorgebrachten Anregungen werden, soweit sie nicht berücksichtigt werden konnten, zurückgewiesen.
2. Der Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen wird in der Fassung vom 21.04.2015 beschlossen.
3. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
- Bekanntgaben – Anträge
• Wege auf dem alten Friedhof
Eine Gemeinderätin teilt mit, dass sie in letzter Zeit des Öfteren darauf angesprochen wurde, dass die Wege auf dem alten Friedhof unter anderem mit Rollatoren schlecht benutzbar sind. Bürgermeister Ostermaier gibt an, dass nach den Baumfällarbeiten auf den Wegen vermutlich zu viel Split verteilt wurde, was das Vorankommen mit Rollatoren erschwert. Die Gemeinde nimmt sich des Problems an.
• Schulanmeldungen an der Gemeinschaftsschule
Auf Nachfrage verkündet der Vorsitzende, dass sich dieses Jahr 61 Schülerinnen und Schüler an der Gemeinschaftsschule Steißlingen angemeldet hatten. Davon musste 9 Schülerinnen und Schülern an andere Schulen „umgeleitet“ werden, so dass nun für das Schuljahr 2015/2016 zwei Klassen à 26 Schüler zustande kommen.
• „Ein Stimmzettel für die Jugend“
Ein Mitglied des Gemeinderats spricht die Verwaltung auf eine Aktion des Landratsamts Konstanz in Kooperation mit dem Kreisjugendring unter dem Namen „Ein Stimmzettel für die Jugend“ an. Er möchte wissen, ob die Gemeinde Steißlingen vom Landkreis darüber informiert wurde. Hauptamtsleiter Schmeh verneint dies. Er wird sich bei der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen erkundigen, ob es sich um ein örtliches Projekt handelt oder um eine Veranstaltungsrunde, in der auch andere Gemeinden eingebunden werden können.