Schutz der Vögel in der Brutzeit

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Konstanz weist darauf hin, dass es in der Zeit vom 1. März bis 30. September gesetzlich verboten ist, Bäume zu fällen sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dadurch sollen die wertvollen Lebensräume und der Nachwuchs der dort brütenden Vögel und anderer Tiere geschützt werden.