Verbrennen pflanzlicher Abfälle nur noch in wenigen Ausnahmefällen erlaubt

verbrennende Äste
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verbrennende Äste

Die Abfallrechtbehörde des Amts für Abfallrecht und Gewerbeaufsicht des Landratsamtes Konstanz informiert, dass das Verbrennen von bei der Gartenarbeit oder in der Landwirtschaft anfallender Grünabfälle untersagt und nur noch in Ausnahmefällen erlaubt ist.