Die Kommunalwahl steht vor der Tür – Wo darf Wahlwerbung eingeworfen werden?

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Wer ein „Keine Werbung“-Schild an seinem Briefkasten angebracht hat, möchte keine Werbeflyer oder -prospekte erhalten. Doch wie sieht es mit Informationen über die anstehende Kommunalwahl und die Kandidat*innen, die sich z.B. für den Gemeinderat aufstellen lassen, aus?

Auch das ist Werbung und darf in diesem Fall nicht in Ihren Briefkasten eingeworfen werden. Wer dennoch gerne über die Parteien bzw. Wählervereinigungen und ihre Kandidat*innen informiert werden möchte, bringt am besten einen zusätzlichen Hinweis (z.B. „Wahlwerbung erwünscht“) am Briefkasten an.