Gestattung

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar

  • unter erleichterten Voraussetzungen,
  • auf Widerruf.

Hinweis: Weder eine Gaststättengestattung noch eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie für die bloße Abgabe von

  • alkoholfreien Getränken,
  • unentgeltlichen Kostproben,
  • bereits zubereiteten Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb für die Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen an Hausgäste.

 

Voraussetzungen sind:

  1. Sie versorgen Besucherinnen und Besucher lediglich aus Anlass eines besonderen Ereignisses (einer ansonsten eigenständigen Veranstaltung) mit Speisen und Getränken.
  2. Als Veranstalter müssen Sie die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Veranstaltung beachten.
  3. Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen. Diese muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar sein.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers.

 

Bringen Sie den unten beigefügten Antrag sowie Ihren Personalausweis mit und vereinbaren Sie am Besten vorab einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden!

Ansprechpartner

Bürgerservice und Tourist Info
Rathaus Steißlingen , Zimmer: 5 (Bürger Service)

Telefon: 07738 9293-40
Fax: 07738 9293-59
E-Mail schreiben

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus Steißlingen
Schulstraße 19
78256 Steißlingen
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Telefon: 07738 9293-14
Fax: 07738 9293-59
E-Mail schreiben