Landesfamilienpass
Kinder und deren Bezugspersonen erhalten damit vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu zahlreichen Ausflugszielen im Land Baden-Württemberg. Gegen Vorlage des Landesfamilienpasses können die Gutscheinehefte beim Bürgerservice abgeholt werden.
Familien, die noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können diesen beantragen.
Wer kann den Landesfamilienpass beantragen?
Einen Landesfamilienpass erhalten Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern - auch Pflege- oder Adoptivkindern - in einem Haushalt leben. Familien mit einer Sozialkomponente bekommen den Landesfamilienpass bereits bei einem kindergeldberechtigenden Kind.
Der Familienpass ist längst den gewandelten Familienformen angepasst. Neben einer oder einem Erwachsenen, die beziehungsweise der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, können bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden, zu denen die Kinder einen Bezug haben.
Auch Familien, die mit einem schwer behinderten Kind zusammenleben, die Kinderzuschlag, Bürgergeld-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, bekommen den Landesfamilienpass.
Soweit Familien aus der Ukraine einen Anspruch auf Bürgergeld haben, können sie - bei entsprechendem Nachweis und Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - ebenfalls den Landesfamilienpass erhalten.
Weitere Auskünfte – etwa zu kommunalen Familienpässen und Ermäßigungen – erhalten Interessierte beim Bürgerservice im Rathaus.
Zuständiges Amt
Anschrift
Rathaus Steißlingen
Schulstraße 19
78256 Steißlingen
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Telefon:
07738 9293-14
Fax:
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