Plakatierung
Zur Plakatierung an öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen der Gemeinde ist eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) der Gemeinde als Straßenbaulastträger und Ortspolizeibehörde notwendig.
Die Erlaubnis schließt eine Plakatierung für die Ortsdurchfahrten der L 223 (Singener Straße/Orsinger Straße), der L 226 (Lange Straße/Radolfzeller Straße) sowie der K 6121 (Beurener Straße) mit ein, für welche das Landratsamt Konstanz, Amt für Nahverkehr und Straßen, Benediktinerplatz 1, 78467Konstanz originär zuständig ist. Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist jegliche Anbringung von Werbeanlagen verboten.
Gebühren:
Gem. § 1 Verwaltungsgebührensatzung (VwGebS) i. V. m. Nr. 15 des Gebührenverzeichnisses der VwGebS wird eine Verwaltungsgebühr zur Erteilung einer Erlaubnis zur Plakatierung in Höhe von 20,-- € erhoben.
Ansprechpartner
Hauptverwaltung
Rathaus Steißlingen
,
Zimmer: 17
Telefon:
07738 9293-31
Fax:
07738 9293-59
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Sprechzeiten
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