Baugebiet Tal-Erweiterung und kommende Baugebiete
Obwohl das Interesse an den Bauplätzen insgesamt stark abgenommen hat, erreichen die Verwaltung hin und wieder Anfragen, wann wieder Bauplätze seitens der Gemeinde veräußert werden.
Die Bauplätze des Baugebiets "Tal-Erweiterung" sind nahezu alle veräußert worden. Bei einigen der Bauplatzbewerber verzögert sich der Baubeginn aufgrund Verzögerungen durch den Bauträger. Die wenigen freien Bauplätze sind derzeit nicht im Verkauf. Aufgrund der geänderten Markt- und Zinslage muss beraten werden, ob die wenigen restlichen Bauplätze für den Geschosswohnungsbau zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch die bereits weit fortgeschrittenen Planungen für die weiteren Baugebiete verzögern sich aufgrund Widersprüchen durch Interessensverbände.
Aktuell nehmen wir Bewerbungen für Einfamilienhäuser noch entgegen. Die künftigen in Planung befindlichen Baugebiete werden sich von der Bebauung her deutlich vom Baugebiet „Tal-Erweiterung“ unterscheiden. Hier soll ein Mischgebiet mit unterschiedlichen Bauweisen entstehen, wie z. B. Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, kleine Bauplätze für entsprechend kleine Einfamilienhäuser. Die Bewerbungen für die bisherigen Baugebiete mit ausschließlich normalen Einfamilienhausbauplätzen können aufgrund der anderen Bauweisen nicht auf dieses Baugebiet übertragen werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens für das Baugebiet Tal-Erweiterung wird die Bewerberliste geschlossen. Es soll ein neues Bewerbungsverfahren extra für das Baugebiet „Seebühl II“ erfolgen. Dieses wird jedoch erst dann erfolgen, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist und die Erschließungsarbeiten begonnen haben. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte sehen Sie von Anfragen über den Stand Ihres aktuellen Listenplatzes auf der Interessentenliste bei der Gemeindeverwaltung ab. Solche Auskünfte können grundsätzlich nicht gemacht werden, da keine laufende Auswertung vorgenommen wird bzw. Auskünfte dieser Art sehr schnell veraltet und nicht aussagekräftig sein können. Durch die Abgabe des Fragebogens oder durch die Aufnahme in die Liste der Bewerber ist kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Bauplatzes durch die Gemeinde verbunden.